2)
Der
Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung des
Flächennutzungsplanes einen Vorentwurf erarbeiten zu lassen, der der
Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen ist. Daran anschließend ist eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan ist
zurzeit wirksam in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. Januar 2019
(Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 01/2019) mit Deckblatt
vom 11. November 2019 (11. FNP-Änderung, Flächen im Bereich
Verlängerung Wolfswerder betreffend; Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow
Nr. 09/2020 v. 30. November 2020).
Mit DS-Nr. 071/11 vom
5. Mai 2011 beschloss die Gemeindevertretung, für das Gebiet östlich
Schwarzer Weg/ Ecke Wilhelm-Külz-Straße einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung
KLM-BP-030 „Schwarzer Weg“ aufzustellen. Mit DS-Nr. 110/22 vom
15. Dezember 2022 präzisierte sie diesen Aufstellungsbeschluss.
Wesentliche Planungsziele sind nunmehr:
-
Sicherung
der vorhandenen Bildungseinrichtungen (Grundschule, Gesamtschule, Gymnasium) und
der Kindertagesstätte,
-
Sicherung
eines angemessenen Anteils an Grün- und Freiflächen,
-
Schaffung
von Flächen für die Errichtung einer Sporthalle, von Wohnraum für Menschen in
schwierigen sozialen Lagen und von weiteren Anlagen für Schule und Verwaltung
sowie von Flächen für den ruhenden Verkehr
(vgl. Anlage 3, Präzisierung
des Aufstellungsbeschlusses DS-Nr. 110/22).
Der Flächennutzungsplan (FNP) in
der zurzeit wirksamen Fassung stellt den Geltungsbereich des ‑ künftigen ‑
Bebauungsplanes KLM-BP-030 bisher als „Sondergebiete“ mit den Zweckbestimmungen
„Bildung“ [SO BI] bzw. Parkplatz [SO P] dar (vgl. Anlage 2, Auszug FNP).
Damit die von den Eigentümern
angestrebten Nutzungen planungsrechtlich zulässig werden, ist parallel zur
Aufstellung des Bebauungsplanes auch die Anpassung der Nutzungsart im FNP
erforderlich und ein entsprechendes FNP-Änderungsverfahren einzuleiten (vgl. Anlage 1,
Änderungsbereich).
Die ev. Hoffbauer-Stiftung als
Eigentümerin des überwiegenden Teils des (künftigen) FNP-Änderungsbereiches hat
sich dazu bereit erklärt, die Kosten für die Bauleitplan-Verfahren und das dem
Bebauungsplan-Verfahren vorzuschaltende Workshop-Verfahren (zur Ermittlung
einer dem Standort angemessenen städtebaulichen Lösung) zu tragen. Ein entsprechender
städtebaulicher Vertrag zur Übernahme dieser externen Planungskosten ist noch
zu verhandeln und abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1)
Kennzeichnung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-20 für Flächen östlich Schwarzer Weg
2)
Flächennutzungsplan
Kleinmachnow in der zurzeit wirksamen Fassung, Auszug
nur zur Information:
3) Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-030, Beschluss DS-Nr. 110/22 v. 15.12.2022