Betreff
Halte- bzw. Parkverbote in schmalen Straßen Kleinmachnows - Anordnung Halteverbote
Vorlage
DS-Nr. 140/22/1
Art
Antrag
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Gemeindevertretung ersucht den Bürgermeister, bei der Unteren Verkehrsbehörde Kleinmachnow, für Straßen in Kleinmachnow, wie folgt, verkehrsrechtliche Anordnungen zu beantragen:

 

A.)  In Straßen, die ein Fahrbahnprofil mit einer Breite zwischen 5,05 m und 4,50 m haben, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) und für eine Straßenseite mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-56 / 315-57) „Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg frei“

 

und

 

B.)  In Straßen, die ein Fahrbahnprofil mit einer Breite unter 4,50 m haben, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-66 / 315-67) „Parken auf dem Gehweg frei“, soweit der Gehweg dies von der Breite her ermöglicht. Eine nur einseitige Nutzung eines Gehweges wird dabei in Kauf genommen.

 

Die Halteverbote sollen ohne zeitliche Beschränkung und die Zusatzzeichen durchgehend, also nicht nur auf kurzen Streckenabschnitten der Straßen gelten.

 

Für die geplanten neu zu errichtenden Straßen in der Sommerfeldsiedlung An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, lm Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken werden keine Halteverbotsanordnungen beantragt.

 

 

 

Anlage

Parken Straßenbreite 4,60m


Kleinmachnow ist und bleibt eine Pendlergemeinde, daher ist die Bürgerschaft - auch wenn es einen besseren ÖVNP geben würde - auch auf ihre Autos angewiesen. Nicht immer sind auf den Grundstücken genügend Stellplätze vorhanden. Es wurden viele Häuser zu einem Zeitpunkt errichtet, zu dem es noch keine Stellplatzsatzung oder Bebauungspläne mit entsprechenden Anforderungen gab. Hier ein quasi flächendeckendes Halte- bzw. Parkverbot auszusprechen, wäre unverhältnismäßig.

 

Im Übrigen würde ein Verdrängungswettbewerb in Gang gesetzt werden, da ca. 70 % der Straßen Kleinmachnows betroffen sind, deren Autos dann in den verbleibenden 30 % der Straßen parken würden. Im Ergebnis wären alle Kleinmachnowerinnen und Kleinmachnower direkt betroffen.

 

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass seit dem 3. Oktober 1990, das heißt über Jahrzehnte hinweg, die Situation in den Straßen Kleinmachnows geduldet worden ist.

 

Überdies können für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nur Gründe der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs angeführt werden, hingegen nicht eine pauschal angeführte „Verkehrswende“.

 

Schließlich sind soziale Kontakte (Besucher) und Belange der Versorgung der Bürgerschaft mit Waren und Dienstleistungen (Handwerker, Lieferdienste) zu berücksichtigen. Der angekündigte Plan der Verwaltung, insbesondere für Handwerker wenige sowie örtlich und zeitlich sehr begrenzte Parkmöglichkeiten gesondert auszuweisen, geht an der Lebenswirklichkeit vorbei.

 

Es braucht daher eine Kompromisslösung, die sowohl die Fahrbahnbreiten und damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sicherstellt, als auch die berechtigten Interessen der Bürgerschaft Kleinmachnows und der hier arbeitenden Menschen sicherstellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein