Betreff
Parken in engen Straßen
Vorlage
DS-Nr. 140/22/2
Art
Antrag
Referenzvorlage

Die Gemeindevertretung ersucht den Bürgermeister, das von der Verwaltung im sogenannten Testgebiet Märkische Heide/Heidefeld umgesetzte Konzept der Parkplatzeinschränkungen nicht umzusetzen, sondern stattdessen bei der Unteren Verkehrsbehörde Kleinmachnow für Straßen in Kleinmachnow folgende verkehrsrechtliche Anordnungen zu beantragen:

 

A.)  In Straßen, die ein Fahrbahnprofil mit einer Breite zwischen 5,05 m und 4,50 m haben, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) und für eine Straßenseite mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-56 / 315-57) „Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg frei“

 

und

 

B.)  In Straßen, die ein Fahrbahnprofil mit einer Breite unter 4,50 m haben, auf beiden Straßenseiten ein absolutes Halteverbot (STVO Zeichen 283) mit den Zusatzzeichen (STVO Zeichen 315-66/315-67) „Parken auf dem Gehweg frei“, soweit der Gehweg dies von der Breite her ermöglicht. Eine nur einseitige Nutzung eines Gehweges wird dabei in Kauf genommen.

 

Die Halteverbote sollen ohne zeitliche Beschränkung und die Zusatzzeichen durchgehend, also nicht nur auf kurzen Streckenabschnitten der Straßen gelten.

Die Gemeindeverwaltung wird aufgefordert, nach Umsetzung dieser Parkregelung Auswirkungen auf das Fahrverhalten, v. a. der Geschwindigkeit auszuwerten und ggf. Maßnahmen gegen Raser einzuleiten (z. B. Schweller auf der Fahrbahn).

 

Für die geplanten neu zu errichtenden Straßen in der Sommerfeldsiedlung An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, lm Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken werden keine Halteverbotsanordnungen beantragt.

 

 

 

Anlage


Die von der Verwaltung vorgesehenen Regelungen zum Parken im sogenannten Testgebiet Märkische Heide/Heidefeld sind nicht geeignet, eine befriedigende Lösung für die Menschen in Kleinmachnow herzustellen. Kleinmachnow ist und bleibt eine Pendlergemeinde, die auf gute Mobilität angewiesen ist. Viele Menschen sind (selbst bei einer Verbesserung des ÖPNV) auf ihre Autos angewiesen. Hinzu kommt, dass Handwerker, Pflegedienste, mobile Mittagstische etc. die Haushalte nur mit entsprechenden KFZ erreichen können. Auch Besucherinnen und Besucher benötigen Parkflächen über drei Stunden hinaus (und länger als bis 7:00 Uhr morgens).

 

Die vorgeschlagene Regelung hat im Gegensatz zur aktuell umgesetzten Vorgabe den Vorteil, dass Einfahrten und Zuwege zu Grundstücken freigehalten werden können. Sollte dies nicht in hinreichendem Maße der Fall sein, sollten Zusatzschilder „Einfahrten und Zuwege freihalten“ angebracht werden.

 

In der ausführlichen Diskussion im UVO am 19. April 2023, bei der auch eine Anwohnerin für die anwesende Anwohnerschaft sprechen konnte, wurde deutlich, dass das vorgesehene Konzept der Verwaltung nicht ausreichend für die Bedürfnisse ist und keine Akzeptanz findet. Die vorgesehene Parkzeit von 3 Stunden zwischen 7:00 und 19:00 ist deutlich zu kurz, z. B. für Handwerker, die Einrichtung von Parkflächen gegenüber von Grundstücksausfahrten wird zu Problemen führen, wenn die Fahrzeuge auf die eigenen Grundstücke gefahren werden. Das einseitige Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg ohne Parkzeitbeschränkung wird positiver bewertet.

 

Nicht zuletzt sind nur solche Einschränkungen der Anwohnerschaft zuzumuten, die notwendig sind, um den rechtmäßigen Zustand herzustellen. Darüberhinausgehende Einschränkungen werden als Schikane wahrgenommen.

 

Die ursprünglich von der Verwaltung gewählte Bezeichnung als „Testgebiet“ ist eigentlich eine gute Idee. Völlig unklar war aber von Anfang an, wann und nach welchen Bewertungsmaßstäben der „Test“ ausgewertet werden sollte. Auch die Beteiligung der Betroffenen in der Nachbereitung war nie ein Thema. Es wäre sinnvoll, das weitere Ausrollen von Halteverboten im Sinne einer Erfahrungsauswertung gemeinsam mit der Bürgerschaft auszugestalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein