1)
Die
Gemeinde Kleinmachnow erteilt das
Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu einer
Ausnahme von der Veränderungssperre für das in Anlage 4 dargestellte
Vorhaben (Installation von Werbeanlagen) auf dem Grundstück
Karl-Marx-Straße 44.
2)
Das
in Anlage 4 dargestellte Vorhaben wird befürwortet. Es entspricht den
beabsichtigten künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-053 „Gebiet
östlich OdF-Platz“ und ist auch auf der Grundlage des bisherigen Planungsrechts
(§ 34 BauGB) zustimmungsfähig.
3)
Die
Gemeinde Kleinmachnow erteilt das
Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB.
4)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragstellenden über diesen Beschluss
des Hauptausschusses schriftlich zu informieren.
Mit Beschluss vom 02.05.2023 (DS-Nr.
025/23) hat die Gemeindevertretung der Nutzungsänderung vom Kiosk zum Imbiss
auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 44 zugestimmt.
Die umfangreichen nichtgenehmigten
bereits installierten Werbeanlagen wurden vom Antragsteller nach Aufforderung
durch die Gemeinde umgehend wieder entfernt.
In Abstimmung mit dem Fachdienst
Stadtplanung/Bauordnung und unter Einhaltung der Werbeanlagensatzung der
Gemeinde hat der Antragsteller in Anlage 4 sein neues Werbeanlagenkonzept
vorgestellt.
Die in der Anlage 4 geplanten schwarz
dargestellten Werbeflächen entsprechen in Ihren Ausmaßen, der Lage und der
Anzahl, den Vorgaben der Werbeanlagensatzung der Gemeinde. Die beiden
Glasfaserfolien dienen als Sichtschutz für die bodenhohen Fensteröffnungen und
werden in der Fassadenfarbe ausgeführt ohne als Werbefläche zu dienen.
Gemäß § 14 Abs. 2 BauGB
kann die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Ausnahme
von der erlassenen Veränderungssperre zulassen, wenn überwiegende öffentliche
Belange nicht entgegenstehen.
Aus Sicht der Verwaltung kann das
Einvernehmen zu der Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Geltungsbereich
des Bebauungsplans KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“
2)
Auszug
aus der Liegenschaftskarte (Flurstücksübersicht)
3)
Antrag
auf Ausnahme
4)
Unterlage
zum Bauvorhaben (Ansicht ohne Maßstab)