Die
Gemeindevertretung beschließt, nachfolgende Grundstücke zum Verkauf anzubieten.
Ziel ist:
1)
die Grundstücke Grasweg 18 und Sperberfeld 12,
2)
die Grundstücke Förster-Funke-Allee 109 und 111,
3)
die Grundstücke hinter Zehlendorfer Damm 109, hinter Zehlendorfer Damm 113a und
hinter Zehlendorfer Damm 115
zu
veräußern.
Der
Bürgermeister wird mit der Abwicklung der jeweiligen Grundstückskaufverträge
beauftragt.
Alle
Kosten des Verfahrens einschließlich der Steuern tragen die jeweiligen
Erwerber.
Die
Gemeinde ist Eigentümerin der Grundstücke, die für kommunale Zwecke nicht
benötigt werden.
Zur
Förderung privater Investitionen und Bildung von Wohneigentum (Ziff. 1-3) sowie
zur Erweiterung der gewerblichen Nutzflächen und somit zur weiteren Belebung
des Ortskerns (Ziff. 2) ist der Verkauf der genannten Grundstücke vorgesehen.
Zu
1.
Grasweg 18 - Flur 4 Flurstück 52, Größe 921 m²
KLM-BP-009-2, - WR – Einzelhausbebauung
Sperberfeld 12 – Flur 5 Flurstück 49, Größe 920
m² KLM-BP-009-2 – WR -
Einzelhausbebauung
Beide Grundstücke sind unverpachtet und
ungenutzt.
Der Bodenrichtwert zum 01.01.2011 beträgt 240,00
€/m² bei 800 m².
Ein veräußerbarer Wert von mindestens 434.000,00
€ ist erzielbar.
Anlage 1
Zu
2.
Förster-Funke-Allee 109 - Flur 8 Flurstücke 1840
und 1847, Größe 3 088 m²; KLM-BP-019 - WA
Förster-Funke-Allee 111 – Flur 8 Flurstücke 1839
und 1846, Größe 1 107 m², KLM-BP-019 - WA
Die Grundstücke sind bebaubar mit 3-geschossigen
Wohngebäuden.
Beide Grundstücke sind unverpachtet und
ungenutzt.
Der Bodenrichtwert zum 01.01.2011 beträgt 260,00
€/m² bei 200 - 750 m².
Ein veräußerbarer Wert von ca. 930.000,00 € ist
erzielbar.
Anlage 2
Zu
3.
Hinter Zehlendorfer Damm 109 – Flur 12 Flurstücke 1520 und 1522, Größe
1 610 m², KLM-BP-003a
Hinter Zehlendorfer Damm 113a – Flur 12
Flurstücke 1517 und 1518, Größe 1 235 m², KLM-BP-003a
Hinter Zehlendorfer Damm 115 – Flur 12 Flurstücke 1514 und 1516, Größe
1 471 m², KLM-BP-003a
Die Grundstücke sind bebaubar mit je 2 Einfamilienhäusern,
bzw. hinter 113a einem Doppelhaus.
Alle Grundstücke werden durch die Mieter der
vorliegenden Wohngrundstücke (Eigentümerin gewog) als Mietergärten ohne
gesonderte Pachtverträge genutzt. Dabei ist auf eine sozialverträgliche Lösung
auf Grund der derzeitigen Nutzung hinzuwirken, so dass eine Veräußerung erst
mittelfristig (frühestens 2015) als realistisch umsetzbar eingeschätzt wird.
Der Bodenrichtwert beträgt zum 01.01.2011 230,00
€/m² bei 700 m².
Ein veräußerbarer Wert von ca. 900.000,00 € ist
erzielbar.
Anlage 3
Anlagen
1 bis 3