die 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-021 „Dreilinden“ (vgl. Anlage 2) als Satzung.
2. Die Begründung i. d. F. vom 26.03.2012 wird
gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Die übrigen Festsetzungen
des Bebauungsplans KLM-BP-021 sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Nach Durchführung der
erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 16.01.2012
bis einschließlich 17.02.2012 sowie förmliche Beteiligung der Behörden /
sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 24.01.2012) und
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan 1. Änderung
KLM-BP-021 „Dreilinden“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend
in Kraft gesetzt werden.
Anlagen:
1) Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung
KLM-BP-021 „Dreilinden“
2) 1. Änderung KLM-BP-021 „Dreilinden“
(Teil A Planzeichnung)
3) Begründung, Stand 26.03.2012