1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis die 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (KLM-FNP-13) für Waldflächen, bestehend aus
Flächennutzungsplan Kleinmachnow i.d.F. der Neubekanntmachung der 10. Änderung
vom 15.10.2009
mit Deckblatt vom 26.03.2012.
2)
Die
entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderte Begründung wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird
beauftragt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow der höheren
Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur
Genehmigung vorzulegen. Der Flächennutzungsplan ist sodann gemäß § 6
Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.
Die
Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 mit DS-Nr. 278/09 beschlossen, ein
Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für Waldflächen
einzuleiten. Der FNP ist zurzeit in der Fassung der 10. Änderung vom
15.10.2009 wirksam und in dieser Fassung am 17.05.2010 neu bekannt gemacht
worden (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 06/10 vom
17.05.2010).
Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der
Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art
der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger
entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen
sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück,
herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Der
FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und
Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.
Die 13. Änderung des FNP ist erforderlich, weil
bisher nur „nachrichtlich übernommene“ und weitere Waldflächen zukünftig als
Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b BauGB dargestellt werden
sollen.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum
1. Entwurf (vgl. DS-Nr. 175/11/ v. 15.12.2011) und zum 2. Entwurf kann
die 13. Änderung beschlossen, zur Genehmigung eingereicht und
anschließend ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden.
Anlagen:
1)
Abgrenzung des Änderungsbereiches
KLM-FNP-13
2)
Blatt 1 (Grünflächen,
Biotopflächen, Schutzgebiete u. Wasserflächen), Blatt 2 (Darstellung
Änderungsbereiche im wirksamen FNP) und Blatt 3 (Exemplar zum
Feststellungsbeschluss, Stand 26.03.2012)
3)
nur zur Information: wesentliche Änderungen Feststellungsbeschluss,
Stand 26.03.2012 – 2. Entwurf Stand 28.11.2011
4)
Begründung