Der Bürgermeister wird beauftragt:
1.
die
Aufhebung des Verfahrens von Beteiligungsmodellen zu veranlassen,
2.
mit
der E.ON e.dis AG und der EMB Energie Mark Brandenburg Konzessionsverträge für
die Dauer bis maximal 10 Jahre abzuschließen,
3.
bei
der Durchführung des Aufhebungsverfahrens und der Erarbeitung der beiden
Verträgen kann der Bürgermeister sich von der „Rechtsanwaltskanzlei „RAUE LLP“,
Potsdamer Platz 1 in 10785 Berlin beraten lassen,
4.
dafür
Sorge zu tragen, dass die neuen Verträge der Gemeindevertretung am 14.06.2012
zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.
Zu
1.)
Die
Aufhebung des Verfahrens ergibt sich aus der Bewertung der bis zu diesem
Zeitpunkt analysierten Ergebnisse. Mit dem Beschluss vom 11.02.2010 (Beschluss
Nr.: 257/09 wurde die Gemeindeverwaltung aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie
für die Gründung kommunaler Stadtwerke zu beauftragen. Der Auftrag wurde an die
R.S.V.P. Kommunalberatung Leipzig (kurz R.S.V.P) gegeben, die auch von der
Stadt Teltow beauftragt war. Weil die Strom- und Gasnetze von Kleinmachnow und
Teltow jeweils den gleichen Netzbetreiber haben, auf dem gleichen technischen
Entwicklungsstand sind und direkt zusammenhängen, war davon auszugehen, dass
die Beauftragung des gleichen Unternehmens zu positiven Synergien führt. Die
Präsentation der Machbarkeitsstudie (Anlage
1) erfolgte in der Informationsveranstaltung am 9. November 2010. Mit dem
Beschluss vom 16.12.2010 (Beschluss Nr.: 186/10/2) wurde der Bürgermeister
beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren zu einer Strom- und
Gasnetzbetreibergesellschaft auszuschreiben. Die Stadt Teltow hat kein
Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Von der R.S.V.P. wurde das
Verfahren in zwei Schritte umgesetzt, im ersten Schritt nur die
Interessenbekundung und im Zweiten die dazugehörenden Angebote, wobei das
Angebotsverfahren auch noch in zwei Verfahrensbriefe unterteilt wurde. Beim
Interessenbekundungsverfahren haben drei Netzgesellschaften Ihr Interesse
bekundet, in dem Angebotsverfahren (1. Verfahrensbrief) nur noch zwei Bieter.
Am 18.01.2012 wurden der Gemeinde die Ergebnisse der beiden Angebote von der
R.S.V.P. übergeben und am 25.01. der Verwaltung vorgestellt.
Die
von der R.S.V.P. durchgeführte Bewertung der indikativen Angebote ermöglicht es
nicht, eine Entscheidung für eine Weiterführung des Verfahrens vorzubereiten.
Um eine gesicherte Aussage Verfahrensverlauf und den bisherigen Ergebnisse zu
erhalten, wurde ein zweites Büro, die LBD Beratungsgesellschaft Berlin in
Zusammenarbeit mit der RAUE LLP Berlin (kurz: LBD-LLP) mit der Erarbeitung
eines Gutachten zur Bewertung des Verfahrens und der Ergebnisse beauftragt.
Das
Gutachten (Anlage 2) bestätigte die
Aussage, dass eine Weiterführung des Verfahrens, auf dem von der R.S.V.P.
aufgezeigtem Weg nicht zum Erfolg führen kann. Zudem ist darauf hinzuweisen,
dass die Stadt Teltow ihren Konzessionsvertrag auf 20 Jahre, mit einer
Ausstiegsklausel nach 10 Jahren, verlängert hat.
Zu
2.)
Der
zweiten Empfehlung, die Konzession nur bis zum Jahre 2015 zu verlängern und
„sofort“ mit dem vom Büro LBD-LLP aufgezeigten Weg ein neues Verfahren zu
beginnen hält die Verwaltung nicht für die beste Lösung.
Die
drei wichtigsten Argumente sind:
-
die
Energiestrategien des Bundes, der Länder und Kommunen sind noch einer ständigen
Anpassung, auf Grund der sich laufend weiterentwickelnden Technologien zur
Herstellung, der Steuerung und der Wirtschaftlichkeit bei der Energieerzeugung
und dem Vertrieb der zukünftigen Energieträger unterworfen. Daraus folgt, dass
neben der „normalen“ Modernisierung der Strom- und Gasnetze, zusätzliche
Aufwendungen in erheblicher Größe notwendig werden, die einen Neueinstieg
(fachlich und wirtschaftlich) in diesen Bereich zusätzlich erschweren.
-
Die
geringe Interessenbekundung ist auch darauf zurückzuführen, dass aus einem
großen, attraktiven, zusammengehörendem Komplex von Gas- und Stromnetzen
zurzeit nur ein Teil herausgelöst werden würde, der gegebenenfalls zu einem
späteren Zeitpunkt wieder einzufügen ist was zusätzliche Kosten verursacht.
-
Die
Stadt Teltow hat nach 10 Jahren das erste Kündigungsrecht. Das bedeutet, dass
nach sieben Jahren (spätestens) noch einmal die Gründung einer
Betreibergesellschaft für die Strom- und Gasnetze der Region, auch unter
Einbeziehung von Stahnsdorf, geprüft werden sollte. In den Jahren bis dahin,
ist mit einer Stabilisierung der im ersten Anstrich formulierten Sachverhalte
zu rechnen. Desweiteren kann bis dahin daran gearbeitet werden, alle
vorhandenen lokalen oder regionalen Unternehmen (WAZ) im TKS–Gebiet (und ggf.
auch darüber) so vorzubereiten, dass eine Gas- und Stromnetzgesellschaft und
der Vertrieb nur noch eine Ergänzung für ein Stadtwerk der Region sind. Als ein
zukünftiges Fundament für ein Stadtwerk
könnte die Fernwärme Teltow GmbH (FWT) ausgebaut bzw. vorbereitet werden.
Zu
3.)
Für
auf die Interessen von Kleinmachnow zugeschnittene optimale Verträge, unter Ausnutzung
des zurzeit rechtlich möglichen, kann ggf. das Büro LLP zur Unterstützung
beratend mitwirken. Die Bezahlung der Vertragserarbeitung erfolgt aus den im
Produkt 56.10.02.00 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Zu
4.)
Am
30.06.2012 laufen die Verträge und das rechtlich vorgesehenen Verlängerungsjahr
aus. Die Vorbereitungen und Abstimmungen zu den neuen Wegenutzungsverträgen
können rechtzeitig zu den unter Punkt 4 genannten Termin fertig gestellt
werden.
Anlagen
Anlage 1 – Konzessionsabgabe oder
Beteiligungsmodell von der R.S.V.P. Kommunalberatung GmbH
Anlage 2 – Gutachten zum
Konzessionsvergabeverfahren vom 08.03.2012 der LBD und RAUE LLP
Anlage 3 – Auswertung der Angebote zum
Beteiligungsmodell von R.S.V.P. Kommunalberatung GmbH liegt zur Einsichtnahme
in der Verwaltung aus (nicht öffentlich, das Angebotsverfahren ist noch nicht
aufgehoben)