Betreff
Neuvergabe der Strom- und Gaskonzessionen der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 049/12
Art
Beschlussvorlage

Der Bürgermeister wird beauftragt:

1.         die Aufhebung des Verfahrens von Beteiligungsmodellen zu veranlassen,

2.         mit der E.ON e.dis AG und der EMB Energie Mark Brandenburg Konzessionsverträge für die Dauer bis maximal 10 Jahre abzuschließen,

3.         bei der Durchführung des Aufhebungsverfahrens und der Erarbeitung der beiden Verträgen kann der Bürgermeister sich von der „Rechtsanwaltskanzlei „RAUE LLP“, Potsdamer Platz 1 in 10785 Berlin beraten lassen,

4.         dafür Sorge zu tragen, dass die neuen Verträge der Gemeindevertretung am 14.06.2012 zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.


Zu 1.)

Die Aufhebung des Verfahrens ergibt sich aus der Bewertung der bis zu diesem Zeitpunkt analysierten Ergebnisse. Mit dem Beschluss vom 11.02.2010 (Beschluss Nr.: 257/09 wurde die Gemeindeverwaltung aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie für die Gründung kommunaler Stadtwerke zu beauftragen. Der Auftrag wurde an die R.S.V.P. Kommunalberatung Leipzig (kurz R.S.V.P) gegeben, die auch von der Stadt Teltow beauftragt war. Weil die Strom- und Gasnetze von Kleinmachnow und Teltow jeweils den gleichen Netzbetreiber haben, auf dem gleichen technischen Entwicklungsstand sind und direkt zusammenhängen, war davon auszugehen, dass die Beauftragung des gleichen Unternehmens zu positiven Synergien führt. Die Präsentation der Machbarkeitsstudie (Anlage 1) erfolgte in der Informationsveranstaltung am 9. November 2010. Mit dem Beschluss vom 16.12.2010 (Beschluss Nr.: 186/10/2) wurde der Bürgermeister beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren zu einer Strom- und Gasnetzbetreibergesellschaft auszuschreiben. Die Stadt Teltow hat kein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Von der R.S.V.P. wurde das Verfahren in zwei Schritte umgesetzt, im ersten Schritt nur die Interessenbekundung und im Zweiten die dazugehörenden Angebote, wobei das Angebotsverfahren auch noch in zwei Verfahrensbriefe unterteilt wurde. Beim Interessenbekundungsverfahren haben drei Netzgesellschaften Ihr Interesse bekundet, in dem Angebotsverfahren (1. Verfahrensbrief) nur noch zwei Bieter. Am 18.01.2012 wurden der Gemeinde die Ergebnisse der beiden Angebote von der R.S.V.P. übergeben und am 25.01. der Verwaltung vorgestellt.

 

Die von der R.S.V.P. durchgeführte Bewertung der indikativen Angebote ermöglicht es nicht, eine Entscheidung für eine Weiterführung des Verfahrens vorzubereiten. Um eine gesicherte Aussage Verfahrensverlauf und den bisherigen Ergebnisse zu erhalten, wurde ein zweites Büro, die LBD Beratungsgesellschaft Berlin in Zusammenarbeit mit der RAUE LLP Berlin (kurz: LBD-LLP) mit der Erarbeitung eines Gutachten zur Bewertung des Verfahrens und der Ergebnisse beauftragt.

 

Das Gutachten (Anlage 2) bestätigte die Aussage, dass eine Weiterführung des Verfahrens, auf dem von der R.S.V.P. aufgezeigtem Weg nicht zum Erfolg führen kann. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Teltow ihren Konzessionsvertrag auf 20 Jahre, mit einer Ausstiegsklausel nach 10 Jahren, verlängert hat.

 

Zu 2.)

Der zweiten Empfehlung, die Konzession nur bis zum Jahre 2015 zu verlängern und „sofort“ mit dem vom Büro LBD-LLP aufgezeigten Weg ein neues Verfahren zu beginnen hält die Verwaltung nicht für die beste Lösung.

Die drei wichtigsten Argumente sind:

 

-            die Energiestrategien des Bundes, der Länder und Kommunen sind noch einer ständigen Anpassung, auf Grund der sich laufend weiterentwickelnden Technologien zur Herstellung, der Steuerung und der Wirtschaftlichkeit bei der Energieerzeugung und dem Vertrieb der zukünftigen Energieträger unterworfen. Daraus folgt, dass neben der „normalen“ Modernisierung der Strom- und Gasnetze, zusätzliche Aufwendungen in erheblicher Größe notwendig werden, die einen Neueinstieg (fachlich und wirtschaftlich) in diesen Bereich zusätzlich erschweren.

-            Die geringe Interessenbekundung ist auch darauf zurückzuführen, dass aus einem großen, attraktiven, zusammengehörendem Komplex von Gas- und Stromnetzen zurzeit nur ein Teil herausgelöst werden würde, der gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder einzufügen ist was zusätzliche Kosten verursacht.

-            Die Stadt Teltow hat nach 10 Jahren das erste Kündigungsrecht. Das bedeutet, dass nach sieben Jahren (spätestens) noch einmal die Gründung einer Betreibergesellschaft für die Strom- und Gasnetze der Region, auch unter Einbeziehung von Stahnsdorf, geprüft werden sollte. In den Jahren bis dahin, ist mit einer Stabilisierung der im ersten Anstrich formulierten Sachverhalte zu rechnen. Desweiteren kann bis dahin daran gearbeitet werden, alle vorhandenen lokalen oder regionalen Unternehmen (WAZ) im TKS–Gebiet (und ggf. auch darüber) so vorzubereiten, dass eine Gas- und Stromnetzgesellschaft und der Vertrieb nur noch eine Ergänzung für ein Stadtwerk der Region sind. Als ein zukünftiges  Fundament für ein Stadtwerk könnte die Fernwärme Teltow GmbH (FWT) ausgebaut bzw. vorbereitet werden.

 

Zu 3.)

Für auf die Interessen von Kleinmachnow zugeschnittene optimale Verträge, unter Ausnutzung des zurzeit rechtlich möglichen, kann ggf. das Büro LLP zur Unterstützung beratend mitwirken. Die Bezahlung der Vertragserarbeitung erfolgt aus den im Produkt 56.10.02.00 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

 

Zu 4.)

Am 30.06.2012 laufen die Verträge und das rechtlich vorgesehenen Verlängerungsjahr aus. Die Vorbereitungen und Abstimmungen zu den neuen Wegenutzungsverträgen können rechtzeitig zu den unter Punkt 4 genannten Termin fertig gestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 30.000,00

Budget/Teilhaushalt:

50.40

 Finanz-HH 2012

EURO: 30.000,00

Produktgruppe:

56.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen

Anlage 1 – Konzessionsabgabe oder Beteiligungsmodell von der R.S.V.P. Kommunalberatung GmbH

Anlage 2 – Gutachten zum Konzessionsvergabeverfahren vom 08.03.2012 der LBD und RAUE LLP

Anlage 3 – Auswertung der Angebote zum Beteiligungsmodell von R.S.V.P. Kommunalberatung GmbH liegt zur Einsichtnahme in der Verwaltung aus (nicht öffentlich, das Angebotsverfahren ist noch nicht aufgehoben)