Der
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ vom
09.02.2012 (DS-Nr. 198/11) wird aufgehoben.
Das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-023
„Alleewäldchen“ geht zurück auf den Aufstellungsbeschluss vom 11.02.2010.
Nach Durchführung der erforderlichen
Verfahrensschritte beschloss die Gemeindevertretung den Bebauungsplan in ihrer
Sitzung vom 09.02.2012 (DS-Nr. 198/11) als Satzung. Deren Ausfertigung und die Bekanntmachung
im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow stehen jedoch noch aus. Der
Bebauungsplan ist damit noch nicht in Kraft und es gilt weiterhin die zur
Sicherung der Planungsziele erlassene Veränderungssperre gemäß §§ 14 ff.
Baugesetzbuch (BauGB).
Vor der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes soll nun
der letzte Verfahrensschritt – öffentliche Auslegung des Entwurfes –
wiederholt werden, um dessen Rechtssicherheit zu erhöhen. Auslöser hierfür
sind neuere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern und
Hinweise des Landkreises Potsdam-Mittelmark an die Gemeinden. Danach ist es
angeraten, in der Bekanntmachung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB umfassender über die im Rahmen der Auslegung verfügbaren
Arten umweltbezogener Informationen zu unterrichten als bisher geschehen.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche
Auslegung des Entwurfs) soll daher wiederholt werden. Zuvor ist der
Satzungsbeschluss aufzuheben.
Anlagen:
1)
Geltungsbereich
KLM-BP-023 „Alleewäldchen“
2)
Satzungsbeschluss
über den Bebauungsplan KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ vom 09.02.2012 (DS-Nr. 198/11,
ohne Anlagen)