Betreff
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 09.02.2012 (DS-Nr. 198/11) über den Bebauungsplan KLM-BP-023 "Alleewäldchen"
Vorlage
DS-Nr. 058/12
Art
Beschlussvorlage

Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ vom 09.02.2012 (DS-Nr. 198/11) wird aufgehoben.


 

Das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ geht zurück auf den Aufstellungs­beschluss vom 11.02.2010.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte beschloss die Gemeindevertretung den Bebauungsplan in ihrer Sitzung vom 09.02.2012 (DS-Nr. 198/11) als Satzung. Deren Ausfertigung und die Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow stehen jedoch noch aus. Der Bebauungsplan ist damit noch nicht in Kraft und es gilt weiterhin die zur Sicherung der Planungsziele erlassene Veränderungssperre gemäß §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB).

 

Vor der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes soll nun der letzte Verfahrensschritt – öffentliche Aus­legung des Entwurfes – wiederholt werden, um dessen Rechtssicherheit zu erhöhen. Auslöser hier­für sind neuere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern und Hin­weise des Landkreises Potsdam-Mittelmark an die Gemeinden. Danach ist es angeraten, in der Bekanntmachung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB umfas­sender über die im Rahmen der Auslegung verfügbaren Arten umweltbezogener Informa­tionen zu unterrichten als bisher geschehen.

 

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung des Entwurfs) soll daher wiederholt werden. Zuvor ist der Satzungsbeschluss aufzuheben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO:

Budget/Teilhaushalt:

 

 Finanz-HH 2012

EURO:

Produktgruppe:

 

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)         Geltungsbereich KLM-BP-023 „Alleewäldchen“

2)         Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ vom 09.02.2012 (DS-Nr. 198/11, ohne Anlagen)