Betreff
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-023 "Alleewäldchen" (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 059/12
Art
Beschlussvorlage

 

1)         Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2)         Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3)         Die Behörden (Träger öffentlicher Belange) sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.


 

Die Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 beschlossen, für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ (B-Plan) aufzu­stellen.

 

Mit dem B-Plan wird u. a. angestrebt, die Grundstücke entlang des Zehlendorfer Damms zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als waldgeprägten Grünzug festzusetzen und die vorhandene Fußwegeverbindung („Schluppe“) zur Straße Weiden­busch planungsrechtlich zu sichern.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum B-Plan-Vorentwurf fand als Erörterungsver­anstaltung am 21.12.2010 statt, an der zwei Interessenten teilnahmen. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf (Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 01.11. bis 02.12.2011.

Mit Schreiben vom 11.07.2011 wurden außerdem 30 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereiche durch die Aufstellung des Bebauungsplanes berührt werden könnte, förmlich beteiligt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

 

Die eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden wurden von der Ge­meindevertretung in der Sitzung vom 09.02.2012 gebilligt (DS-Nr. 197/11) und der B-Plan in glei­cher Sitzung als Satzung beschlossen (DS-Nr. 198/11). Der Bebauungsplan ist jedoch noch nicht in Kraft getreten, es gilt weiterhin die zur Sicherung der Planungsziele erlassene Veränderungssperre gemäß §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB).

 

Vor der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes soll nun der letzte Verfahrensschritt – öffentliche Aus­legung des Entwurfes – wiederholt werden. Auslöser hierfür sind neuere Entscheidungen der Ver­waltungsgerichte in anderen Bundesländern und Hinweise des Landkreises Potsdam-Mittelmark an die Gemeinden. Danach ist es angeraten, in der Bekanntmachung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB umfassender über die im Rahmen der Auslegung verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen zu unterrichten als bisher geschehen.

 

Nach Aufhebung des Satzungsbeschlusses (siehe DS-Nr. 058/12) und der erneuten Billigung des Entwurfs wird der Verfahrensschritt „öffentliche Auslegung“ deshalb vorsorglich wiederholt. In­haltlich entspricht der hier vorliegende Entwurf dem bereits in der Sitzung am 16.06.2011 gebilligten und im November/Dezember 2011 öffentlich ausgelegten Entwurf.

 

Nach Durchführung des Verfahrensschrittes „öffentliche Auslegung“ soll der Bebauungsplan kurz­fristig erneut als Satzung beschlossen und sodann in Kraft gesetzt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: ca. 1.000,00

Budget/Teilhaushalt:

50/ 18

 Finanz-HH 2012

EURO: ca. 1.000,00

Produktgruppe:

51.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)         Kennzeichnung des Geltungsbereiches KLM-BP-023 „Alleewäldchen“

2)         Bebauungsplan-Entwurf, Stand: 16.05.2011 (03.05.2012)