1)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ sowie die Begründung
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2)
Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a
Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist
rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3)
Die
Behörden (Träger öffentlicher Belange) sollen von der Auslegung benachrichtigt
werden.
Die Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010
beschlossen, für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit
der Bezeichnung KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ (B-Plan) aufzustellen.
Mit dem B-Plan wird u. a. angestrebt, die
Grundstücke entlang des Zehlendorfer Damms zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als waldgeprägten Grünzug
festzusetzen und die vorhandene Fußwegeverbindung („Schluppe“) zur Straße
Weidenbusch planungsrechtlich zu sichern.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum
B-Plan-Vorentwurf fand als Erörterungsveranstaltung am 21.12.2010 statt, an
der zwei Interessenten teilnahmen. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
zum Entwurf (Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 01.11. bis
02.12.2011.
Mit Schreiben vom 11.07.2011 wurden außerdem 30 Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereiche durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes berührt werden könnte, förmlich beteiligt und gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Die eingegangen Stellungnahmen der Öffentlichkeit
und der Behörden wurden von der Gemeindevertretung in der Sitzung vom
09.02.2012 gebilligt (DS-Nr. 197/11) und der B-Plan in gleicher Sitzung als
Satzung beschlossen (DS-Nr. 198/11). Der Bebauungsplan ist jedoch noch nicht in
Kraft getreten, es gilt weiterhin die zur Sicherung der Planungsziele erlassene
Veränderungssperre gemäß §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB).
Vor der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes soll
nun der letzte Verfahrensschritt – öffentliche Auslegung des Entwurfes –
wiederholt werden. Auslöser hierfür sind neuere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
in anderen Bundesländern und Hinweise des Landkreises Potsdam-Mittelmark an die
Gemeinden. Danach ist es angeraten, in der Bekanntmachung zur förmlichen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB umfassender
über die im Rahmen der Auslegung verfügbaren Arten umweltbezogener
Informationen zu unterrichten als bisher geschehen.
Nach Aufhebung des Satzungsbeschlusses (siehe DS-Nr.
058/12) und der erneuten Billigung des Entwurfs wird der Verfahrensschritt
„öffentliche Auslegung“ deshalb vorsorglich wiederholt. Inhaltlich entspricht
der hier vorliegende Entwurf dem bereits in der Sitzung am 16.06.2011
gebilligten und im November/Dezember 2011 öffentlich ausgelegten Entwurf.
Nach Durchführung des Verfahrensschrittes
„öffentliche Auslegung“ soll der Bebauungsplan kurzfristig erneut als Satzung
beschlossen und sodann in Kraft gesetzt werden.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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Veranschlagung: |
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EURO:
ca. 1.000,00 € |
Budget/Teilhaushalt: |
50/ 18 |
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EURO:
ca. 1.000,00 € |
Produktgruppe: |
51.10 |
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Maßnahmen-Nr: |
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Anlagen:
1)
Kennzeichnung
des Geltungsbereiches KLM-BP-023 „Alleewäldchen“
2)
Bebauungsplan-Entwurf,
Stand: 16.05.2011 (03.05.2012)