Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-042 "Uferweg Kiebitzberge" (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 101/12
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1)         Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ sowie die Begrün­dung werden in der vorliegenden Fassung vom 06.08.2012 gebilligt.

2)         Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3)         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Die Gemeindevertretung hatte am 13.03.2008 (DS-Nr. 028/08) beschlossen, für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan (B-Plan) mit der Bezeichnung KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ aufzustellen.

 

Mit dem B-Plan wird u. a. angestrebt, einen Abschnitt des beabsichtigten durchgehenden Fuß- und Radweges entlang des Teltowkanal-Nordufers, zwischen Rammrath-Brücke / Sportstätten Kiebitzberge und Zehlendorfer Damm / Friedensbrücke, planungsrechtlich zu sichern. Damit soll die Verknüpfung mit den Uferweg-Abschnitten in den benachbarten Plangebieten KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ und KLM-BP-025 „Seeberg“ gewährleistet werden.

 

Die im Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) dargestellte Nutzung „Wald“ wird unverändert beibehalten.

 

Einen Vorentwurf zum Bebauungsplan hatte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 247/09 vom 10.12.2009 gebilligt. Zu der am 16.02.2010 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich­keit (Erörterungs­veranstaltung) erschienen jedoch keine Bürgerinnen oder Bürger.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholten Stellungnahmen sind in die Erarbeitung des nun vorgelegten B-Plan-Ent­wurfes eingeflossen.

 

Parallel zum Bebauungsplan-Verfahren konnte die Gemeinde inzwischen einen Nutzungsvertrag mit der Wasser- u. Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV; Nutzungsvertrag Nr. 140) abschließen, in dem es der Gemeinde gestattet wird, auf den im Eigentum des Bundes stehenden Flächen einen Fuß- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Bei den weiteren, für die Umsetzung der Planung erforderlichen Flächen handelt es sich um gemeindeeigene Grundstücke.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ (vgl. Anl. 2) und seine Begründung sind öffentlich auszulegen, parallel sind die Behörden / Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2012

EURO: 5.987,95

Budget/Teilhaushalt:

50/18

 Finanz-HH 2012

EURO: 5.987,95

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung des Geltungsbereiches

2)         Bebauungsplan-Entwurf, Stand 06.08.2012