1)
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ wird um
die in Anlage 2 farbig hervorgehobene Fläche erweitert. Er soll damit den
in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich umfassen.
Der
Neuzuschnitt des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
2)
Der Entwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ sowie die Begründung werden in der
vorliegenden Fassung vom 06.09.2012 gebilligt.
3)
Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4)
Den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung
benachrichtigt werden.
Mit dem B-Plan wird u. a.
angestrebt, einen Abschnitt des beabsichtigten durchgehenden Fuß- und Radweges
entlang des Teltowkanal-Nordufers, zwischen Rammrath-Brücke / Sportstätten
Kiebitzberge und Zehlendorfer Damm / Friedensbrücke, planungsrechtlich zu
sichern. Damit soll die Verknüpfung mit den Uferweg-Abschnitten in den
benachbarten Plangebieten KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ und KLM-BP-025 „Seeberg“
gewährleistet werden.
Die im
Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) dargestellte Nutzung „Wald“ wird
unverändert beibehalten.
Einen Vorentwurf zum
Bebauungsplan hatte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 247/09 vom
10.12.2009 gebilligt. Zu der am 16.02.2010 durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit (Erörterungsveranstaltung) erschienen jedoch
keine Bürgerinnen oder Bürger.
Die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingeholten Stellungnahmen sind in die Erarbeitung des nun vorgelegten
B-Plan-Entwurfes eingeflossen.
Parallel zum
Bebauungsplan-Verfahren konnte die Gemeinde inzwischen einen Nutzungsvertrag
mit der Wasser- u. Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV; Nutzungsvertrag Nr.
140) abschließen, in dem es der Gemeinde gestattet wird, auf den im Eigentum
des Bundes stehenden Flächen einen Fuß- und Radweg anzulegen und zu
unterhalten. Bei den weiteren, für die Umsetzung der Planung erforderlichen
Flächen handelt es sich um gemeindeeigene Grundstücke.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes KLM-BP-042 „Uferweg Kiebitzberge“ (vgl. Anl. 3) und seine Begründung sind öffentlich auszulegen,
parallel sind die Behörden / Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Hinweis: Erst nach Vorberatungen
der Beschlussvorlage DS-Nr. 101/12 im Bauausschuss am 06.08. (Abstimmungsergebnis
6 „Ja“ / – „Nein“ / – „Enthaltung) und im Ausschuss für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten
am 08.08.2012 (Abstimmungsergebnis 7 / – / – ) stellte sich im Zusammenhang
einer digitalen Überlagerung der Vorplanung für den Uferweg und dem Bebauungsplan-Entwurf
heraus, dass der Weg im westlichen Teilabschnitt in geringem Umfang südlich ‑ und
damit außerhalb ‑ des bisherigen Geltungsbereiches verlaufen würde.
Um das angestrebte Ziel der vollständigen
planungsrechtlichen Sicherung des Uferweges zu erreichen, ist der
Geltungsbereich zu erweitern (vgl. Anl. 2)
und der Bebauungsplan-Entwurf entsprechend zu ergänzen.
Der Hauptausschuss wurde in seiner Sitzung am
20.08.2012 mündlich über diese bevorstehende Änderung informiert. Er empfahl
die Beschlussvorlage DS-Nr. 101/12 mit dem Ergebnis 10 / – / –.
Die Vorlage wurde daraufhin überarbeitet und als
DS-Nr. 101/12/1 zur Beratung
und Beschlussfassung neu an die Mitglieder der Gemeindevertretung verteilt.
1)
Abgrenzung des Geltungsbereiches
2)
Geltungsbereich mit Kennzeichnung der
Erweiterung (rote gekennzeichnete Fläche)
3)
Bebauungsplan-Entwurf, Stand 06.09.2012