Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-14 für Flächen im Bereich Altes Dorf
Vorlage
DS-Nr. 046/13
Art
Beschlussvorlage

1.    Die zum Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für Flächen im Bereich Altes Dorf eingegan­genen Stellungnahmen wurden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in den Anl. 2 und 3 dar­gestellt.

2.    Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-14 (vgl. Anl. 4) so­wie die dazugehörige textliche Begründung einschließlich Umweltbericht (vgl. Anl. 5) werden gebilligt.

3.    Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich be­kannt zu machen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außer­dem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeindevertretung hat am 10.02.2011 mit DS-Nr. 006/11 ein Verfahren zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (FNP) eingeleitet.

Der FNP ist zurzeit wirksam in der Fassung der 13. Änderung KLM‑FNP‑13 für Waldflächen. Das eingeleitete Verfahren zur 14. Änderung umfasst die Änderung von Darstellungen im Bereich des Alten Dorfes (Änderungsbereich vgl. Anlage 1). Es wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑007 „Altes Dorf“ durchgeführt.

Gleichzeitig mit der Bauleitplanung für das Alte Dorf führt das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) ein Verfahren zur Ausgliederung von Teilen des Plangebietes KLM-FNP-14 (bzw. KLM-BP-007) aus der Schutzgebietsverordnung zum LSG „Parforceheide“ durch. Voraussetzung für den Abschluss des Ausgliederungsverfahrens ist der vorherige Abschluss der Bauleitplan-Verfahren.

Zum 2. Vorentwurf der 14. FNP-Änderung, den die Gemeindevertretung am 21. Februar 2013 billigte, erfolgten inzwischen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine (erneute) frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Ergebnisse dieser Beteiligungen sind den Anlagen 2 und 3 zusammengefasst.

Der daraufhin erarbeitete Entwurf zur 14. FNP-Änderung ist als Anlage 4 beigefügt. Nach Billigung durch die Gemeindevertretung wird die förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgen.

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeinde­gebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittel­bare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfor­dern deshalb eine regel­mäßige Aktualisierung.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

4.198,32

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)       Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-FNP-14

2)       Abwägungsprotokoll Öffentlichkeitsbeteiligung, Aktennotiz zur Erörterungsveranstaltung

3)       Abwägungsprotokoll Behördenbeteiligung

4)       FNP-Entwurf, Stand 27.05.2013

5)       Begründung zur 14. Änderung des FNP (Hinweis: Die Begründung wird rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung nachgereicht.)