1.    Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ (vgl. Anlagen 3 und 4) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

3.    Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches

·       Kennzeichnung der einbezogenen Fläche (Geltungsbereich-Erweiterung)

Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus

·       Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

·       Teil B – Textliche Festsetzungen (TF)

nur zur Information:

·       Teil B (TF), Gegenüberstellung „rechtswirksam“ (Stand 13.01.13) – „Entwurf“ (Stand 23.01.17)

·       DS-Nr. 007/16/2 vom 20. Juli 2016 (Änderung Aufstellungsbeschluss), ohne Anlagen

·       VIVARO GmbH & Co. Grundbesitz KG (Auftraggeber), Hillig Architekten (Auftragnehmer), Neue Hakeburg, ergänzende Wohnbebauung, Lagepläne (4 Blätter)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 006/17 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Schwarzkopf

Herr Hurnik

Frau Brammer

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 006/17:

Die DS-Nr. 006/17 wird mehrheitlich beschlossen.