Sitzung: 23.02.2017 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage: DS-Nr. 006/17
2.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ (vgl. Anlagen 3
und 4) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3.
Der Entwurf ist gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches
· Kennzeichnung der einbezogenen Fläche (Geltungsbereich-Erweiterung)
Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus
· Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
· Teil B – Textliche Festsetzungen (TF)
nur zur Information:
· Teil B (TF), Gegenüberstellung „rechtswirksam“ (Stand 13.01.13) – „Entwurf“ (Stand 23.01.17)
· DS-Nr. 007/16/2 vom 20. Juli 2016 (Änderung Aufstellungsbeschluss), ohne Anlagen
· VIVARO GmbH & Co. Grundbesitz KG (Auftraggeber), Hillig Architekten (Auftragnehmer), Neue Hakeburg, ergänzende Wohnbebauung, Lagepläne (4 Blätter)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 006/17 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Frau Schwarzkopf
Herr Hurnik
Frau Brammer
Abstimmung zur DS-Nr.
006/17:
Die DS-Nr. 006/17 wird mehrheitlich beschlossen.