1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art2 Abs3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) BauGB den Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“, bestehend aus

Teil A: Planzeichnung (Zeichnerische Festsetzungen) und
Teil B:                  textliche Festsetzungen

(vgl. Anlagen 2 und 3) als Satzung.

2.    Die entsprechend dem Abwägungsergebnis ergänzte Begründung wird gebilligt.

3.    Der Beschluss über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) sowie Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Bebauungsplan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, sind ortüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“, bestehend aus:

·       Teil A ‑ Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

·       Teil B ‑ Textliche Festsetzungen

·       Begründung zum Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 130/17 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 130/17:

Die DS-Nr. 130/17 wird mehrheitlich beschlossen.