Sitzung: 11.02.2021 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Befangen: 1
Vorlage: DS-Nr. 167/20
2.
Der Entwurf
des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“, bestehend aus
Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (vgl. Anlage 4)
wird gebilligt.
3.
Der Entwurf,
die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4.
Den Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie
sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Anlagen
·
a) Abgrenzung des bisherigen Geltungsbereiches
KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“
·
b) Abgrenzung des neuen Geltungsbereiches KLM-BP-006-e
·
c) Übersicht Wettbewerbsgebiet
·
Teilnehmergemeinschaft Teleinternetcafé / Treibhaus
Landschaftsarchitektur, Wettbewerbsbeitrag, Lageplan ohne Maßstab vom Juli 2019
·
Teilnehmergemeinschaft, Städtebaulicher Entwurf vom
Oktober 2020
o
Lageplan ohne Maßstab
o
Darstellung der Planstraßen-Querschnitte ohne Maßstab
o
Gegenüberstellung der städtebaulichen Kennzahlen des
Wettbewerbsergebnisses und des Städtebaulichen Entwurfes
·
Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer
Damm“
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
Ø Nach § 22 BbgKVerf erklärt sich Herr Krüger für befangen. Er nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 167/20 teil.
An der Aussprache zur DS-Nr. 167/20
beteiligen sich:
Frau
Schwarzkopf
Herr Dr. Braun zu Protokoll
Im Bauausschuss hatte ich schon meine
gesundheitsfürsorgliche Kritik zu Protokoll gegeben. Eine Woche später kam dann
über den Europaparlamentsabgeordneten der Grünen, Sven Giegold, noch die
neueste Studie dazu. Nach wie vor ist es so, dass ca. 400.000 vorzeitige
Sterbefälle in der EU und in Deutschland auch 70.000 vorzeitige Sterbefälle auf
die Luftschadstoffproblematik zurückzuführen sind. Das ist eine Größenordnung,
die ungefähr der Gesamtzahl der Pandemie-Todesfälle des letzten Jahres
entspricht. Während die Pandemie hoffentlich bald wieder hinter uns liegt,
haben wir mit den Schadstoffproblematiken noch lange Jahre und Jahrzehnte zu
kämpfen. Es ist ja auch bekannt, dass die Lungenärzte der Deutschen
Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin bereits 2009 die Empfehlung
veröffentlich hatten, dass man seine Wohnadresse möglichst mit einem Abstand
von 300 Metern oder mehr zu Autobahnen und anderen verkehrsreichen Straßen suchen
sollte. Gerade mit der A115 verläuft ja nun bekannter Weise Berlins
meistbefahrene Anbindung genau durch Kleinmachnow. Da gibt es ja auch noch
zusätzliche Verschmutzungseffekte durch Rußpartikelfilter-Reinigungsfahrten.
Die jetzt hier angedachten Wohngebiete direkt neben der Autobahn mit einer
Entfernung von weniger als 300 Metern und teilweise sogar dichter als 150
Metern an der Autobahn sind direkt neben dieser extrem großen Schadstoffquelle.
Ausgerechnet in diesem Umfeld Wohnraum schaffen zu wollen, verursacht
langfristig ein Vielfaches an Risiken für gesundheitliches Leid, als es an Wohnraumproblemen
zu lösen scheint. Ich bin deshalb der Meinung, dass eine Nutzung dieses Areals
für dauerhafte Wohnzwecke in diesem Umfeld nicht nur nicht sinnvoll, sondern
mindestens fahrlässig ist. In meinen Augen ist es auch keine gute Ausrede zu
glauben, an der Stelle eine derart schlechte Idee verwirklichen zu können, weil
in Berlin oder in irgendeiner anderen Großstadt gefühlt noch schlechtere Idee
verwirklicht werden, in dem dort noch dichter an die Autobahn gebaut wird. Dort
hat man eine geschlossene Blockbebauung und die ist etwas schützender als der
offene Baustil, der hier vorgesehen ist. Die bei uns vorherrschenden Westwinde
können dann die Schadstoffe direkt in dieses angedachte Wohngebiet hineintragen
und darum bin ich nach wie vor der Meinung, dass ein Gewerbegebiet an dieser
Stelle viel besser ist. Dort arbeiten gesunde erwachsene Menschen maximal 8 bis
10 Stunden am Tag, während eine Nutzung zu Wohnzwecken bedeutet, dass auch
Kinder oder auch alte Menschen 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche in dieser
Gegend verbringen. Das ist in meinen Augen nicht vertretbar.
Abstimmung zur DS-Nr. 167/20:
Die
DS-Nr. 167/20 wird mehrheitlich beschlossen.