Sitzung: 30.05.2011 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: DS-Nr. 095/11
Beschluss:
1.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen
Heinrich-Heine-Straße“ wird um die in Anl. 2 durch Schraffur hervorgehobenen
Flächen erweitert. Er soll damit den in Anl. 1 gekennzeichneten Bereich
umfassen. Der Neuzuschnitt des Geltungsbereiches
ist ortsüblich bekanntzumachen.
2.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
3.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen H.-Heine-Straße“ sowie die Begründung
werden in der vorliegenden Fassung vom 16.05.2011 gebilligt.
4.
Der Entwurf und die Begründung sind gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum
ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen. Den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
→ Der Gemeindevertretung wird einstimmig
empfohlen, die DS-Nr. 095/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16. 06. 11
zu setzen.