Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.       Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ wird um die in Anl. 2 durch Schraffur hervorgehobenen Flächen erweitert. Er soll damit den in Anl. 1 gekennzeichneten Bereich umfassen. Der Neuzuschnitt des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.

2.       Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

3.       Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen H.-Heine-Straße“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 16.05.2011 gebilligt.

4.       Der Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


         Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 095/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 16. 06. 11 zu setzen.