Beschlussvorschlag:

1.     Das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-6 „Celsiusstraße / Ecke Pascalstraße“, vgl. Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 109/22 vom 15.12.2022, wird unter der geänderten Bezeichnung

„1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537“

weitergeführt. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches, wie in Anlage 1 dargestellt, bleibt von der Änderung der Verfahrensbezeichnung unberührt.

Die neue Verfahrensbezeichnung ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.     Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537 (Anlage 2) und die Begründung werden gebilligt.

3.     Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

4.     Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

5.     Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 047/23 beteiligt sich:

- Herr Templin


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 047/23 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 12.07.2023 zu setzen.