Sitzung: 05.03.2012 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 030/12
1.
Die Gemeindevertretung beschließt für das
in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen
Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v.
23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB –– BauGB –
die 2. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g (vgl.
Anlage 2)
als
Satzung.
2.
Die Begründung i. d. F. vom 20.02.2012 wird
gebilligt.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.
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Herr Baumgraß nimmt an der Sitzung teil – 10 Hauptausschussmitglieder sind
anwesend. -
→ Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 030/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
22. 03. 2012 zu setzen.