Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB –– BauGB –

     die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g (vgl. Anlage 2)

als Satzung.

 

2. Die Begründung i. d. F. vom 20.02.2012 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.


- Herr Baumgraß nimmt an der Sitzung teil – 10 Hauptausschussmitglieder sind anwesend. -


         Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 030/12 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 22. 03. 2012 zu setzen.