Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 6, Enthaltungen: 1

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB –– BauGB – die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g (vgl. Anlage 2) als Satzung.

2. Die Begründung i. d. F. vom 20.02.2012 wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.    

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“

Bebauungsplan 2. Änderung KLM-BP-003-d „Eigenherd Süd“, bestehend aus

2.    Teil A – Planzeichnung

3.    Teil B – textliche Festsetzungen

4.    Begründung, Stand 20.02.2012

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 030/12 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 030/12:

Die DS-Nr. 030/12 wird mehrheitlich beschlossen.