Sitzung: 02.09.2013 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 078/13
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ in der vorliegenden Fassung vom 19.08.2013 sowie die Begründung werden gebilligt.
2. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
An der Aussprache zur DS-Nr. 078/13
beteiligen sich:
- Herr Musiol
- Herr Templin
- Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 078/13 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
19.09.2013 zu setzen.