Der am 1. Juni 2006 mit DS-Nr. 112/06 gefasste Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ wird geändert und wie folgt neu gefasst:

1.    Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren wird um die in Anlage 2 durch Schraffur hervorgehobenen Flächen verringert. Der Geltungsbereich KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet“ soll damit den in Anlage 1 abgegrenzten Bereich umfassen.

2.    Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für flexibel gestaltbare gewerbliche Bauflächen geschaffen, eine direkte Straßenverbindung zwischen Fahrenheitstraße und Dreilindener Weg ermöglicht sowie die Erreichbarkeit der künftigen öffentlichen Grünfläche „Stolper Berg“ (Parkanlage) für Fußgänger und Radfahrer verbessert werden.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechend des in Anlagen 3 und 4 beigefügten Grobkonzeptes einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen und zu diesem die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen (Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB).

 

 

Anlagen

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-3

2.         Geltungsbereich Stand 01.06.2006 (vgl. DS-Nr. 112/06) mit Kennzeichnung der herausgenommenen Flächen (Schraffur)

B-Plan-Verfahren KLM-BP-006-c-3, Grobkonzept Vorentwurfsinhalte (Stand 19.08.2013):

3.         Teil 1, Grobkonzept zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

4.         Teil 2, Grobkonzept textliche Festsetzungen

Nur zur Information:

5.         Beschluss vom 1. Juni 2006 (DS-Nr. 112/06), ohne Anlagen

6.         Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz,
Schreiben vom 3. Mai 2013

7.         P&E – Planungs- und Entwicklungsgesellschaft Dreilinden mbH Kleinmachnow,
Schreiben vom 15. Juli 2013

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 076/13 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 076/13:

Die DS-Nr. 076/13 wird einstimmig beschlossen.