Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 1

1.         Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ in der vorliegenden Fassung vom 19.08.2013 sowie die Begründung werden gebilligt.

2.         Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

3.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.         Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

 

 

Anlagen

Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“

Bebauungsplan-Entwurf, Stand 19.08.2013, bestehend aus

1.    Teil A, zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

2.    Teil B, textliche Festsetzungen

bis zur Sitzung der Gemeindevertretung wird nachgereicht:

3.    Begründung

nur zur Information:

4.    Gegenüberstellung Textliche Festsetzungen Stand 30.01.2001/20.03.2009 (B-Plan KLM-BP-019-2 i. d. F. ‑019-6) – Stand 19.08.2013 (Entwurf B-Plan KLM-BP-019-10)

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch Frau Neidel, Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 078/13 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 078/13:

Die DS-Nr. 078/12 wird mehrheitlich beschlossen.