1. Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ in der vorliegenden Fassung sowie die Begründung werden gebilligt.
3. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Gemeindevertretung hat mit
DS-Nr. 163/12 vom 13. Dezember 2012 beschlossen, für eine Teilfläche
des Plangebietes KLM-BP-006-c, neu als „TIW-Gebiet
(Technik-Innovation-Wissenschaft)“ bezeichnet, einen eigenständigen
Bebauungsplan mit dem Titel KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“
aufzustellen (vgl. Anl. 1,
Geltungsbereich).
Ein Bebauungsplan-Vorentwurf (in zwei
Varianten) wurde von der Gemeindevertretung am 19.09.2013 mit
DS-Nr. 077/13 gebilligt.
Nach Auswertung der bisher vorliegenden
Äußerungen und einer Auswertung durch Verwaltung und beauftragte Fachplaner wurde
der Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vgl. Anl. 3, Planzeichnung) die Variante 2 zugrundegelegt.
Auf eine Vorab-Festlegung beim
Grundstückszuschnitt künftiger Gewerbeflächen, wie es nach Variante 1 –
durch Festlegung eines öffentlichen Fuß-/Radweges vom Wohngebiet zwischen
Stahnsdorfer Damm u. Stolper Weg (Plangebiet KLM-BP-006-d) bis zur verlängerter
Fahrenheitstraße („Planstraße B“) – erfolgt wäre, kann verzichtet werden.
Der Stahnsdorfer Damm (als bestehende Fuß-/Radweg-Verbindung) und die
Straßenverbindung zwischen Fahrenheitstraße und Dreilindener Weg (als geplante
Fuß-/Radweg-Verbindung, Gegenstand des Bebauungsplan-Verfahrens KLM‑BP‑006‑c‑3),
reichen für eine gute Erreichbarkeit des TIW-Gebietes für Fußgänger und
Radfahrer aus. Hinzu kommt die Straße Stolper Weg, an der gegenwärtig eine
Fuß-/Radweg-Verbindung realisiert wird.
Vorteil der Variante 2 ist die
Möglichkeit zur flexiblen Ausgestaltung und Binnenerschließung künftiger
Gewerbegrundstücke.
Eine Erörterungsveranstaltung zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf ist für den
08.10.2013 vorgesehen. Über Ergebnisse werden die Mitglieder der
Gemeindevertretung und ihrer Fachausschüsse im Zusammenhang mit den Beratungen
dieser Drucksache informiert.
Die konkrete Einteilung der Verkehrsflächen
ist zwar nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Im Vorgriff auf die geplante
Straßenverbindung zwischen Fahrenheitstraße und Dreilindener Weg (Gegenstand
des B-Plan-Verfahrens KLM-BP-006-c-3) waren jedoch die Abmessungen der öffentlichen
Straßenverkehrsfläche so anzupassen, dass am Anbindepunkt dieser geplanten Straßenverbindung
an die Fahrenheitstraße ausreichend Fläche für die Realisierung eines überfahrbaren
Mini-Kreisverkehrs verfügbar ist. Dies macht eine Anpassungen des
Geltungsbereiches erforderlich (vgl. Anl. 1, neuer Geltungsbereich und
Anl. 2, bisheriger Geltungsbereich). Bei der Straßenplanung sind
Baumpflanzungen und weitere Begrünungen des öffentlichen Straßenraumes unter
Berücksichtigung der künftigen Parzellierung vorzusehen.
Der nun erarbeitete Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ ist als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Der Entwurf ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Noch offene Punkte in einzelnen Textlichen Festsetzungen, in Anlage 3 mit dem Platzhalter [XX] gekennzeichnet, werden rechtzeitig vor Beginn der Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden entsprechend der bis dahin vorliegenden Fachgutachten ergänzt.
Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahren werden von der P&E
mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“
2) bisherige Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-4 (Stand 24.10.2012)
Bebauungsplan-Entwurf,
Stand 14.10.2013, bestehend aus
3) Teil A, zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
4) Teil B, textliche Festsetzungen