Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-4 "Verlängerung Fahrenheitstraße" (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 118/13
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ in der vorliegenden Fassung sowie die Begründung werden gebilligt.

3.         Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Der Bebauungsplan KLM-BP-006-c „Fashion Park“ (Ursprungsplan) ist seit dem 27.03.1997 rechtswirksam und gehört zum städtebaulichen Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115“ (Beschluss vom 05.09.1991/DS-Nr. 189/91).

 

Die Gemeindevertretung hat mit DS-Nr. 163/12 vom 13. Dezember 2012 beschlossen, für eine Teilfläche des Plangebietes KLM-BP-006-c, neu als „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ bezeichnet, einen eigenständigen Bebauungsplan mit dem Titel KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ aufzustellen (vgl. Anl. 1, Geltungsbereich).

 

Ein Bebauungsplan-Vorentwurf (in zwei Varianten) wurde von der Gemeindevertretung am 19.09.2013 mit DS-Nr. 077/13 gebilligt.

 

Nach Auswertung der bisher vorliegenden Äußerungen und einer Auswertung durch Verwaltung und beauftragte Fachplaner wurde der Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vgl. Anl. 3, Planzeichnung) die Variante 2 zugrundegelegt.

Auf eine Vorab-Festlegung beim Grundstückszuschnitt künftiger Gewerbeflächen, wie es nach Variante 1 – durch Festlegung eines öffentlichen Fuß-/Radweges vom Wohngebiet zwischen Stahnsdorfer Damm u. Stolper Weg (Plangebiet KLM-BP-006-d) bis zur verlängerter Fahrenheitstraße („Planstraße B“) – erfolgt wäre, kann verzichtet werden. Der Stahnsdorfer Damm (als bestehende Fuß-/Radweg-Verbindung) und die Straßenverbindung zwischen Fahrenheitstraße und Dreilindener Weg (als geplante Fuß-/Radweg-Verbindung, Gegenstand des Bebauungsplan-Verfahrens KLM‑BP‑006‑c‑3), reichen für eine gute Erreichbarkeit des TIW-Gebietes für Fußgänger und Radfahrer aus. Hinzu kommt die Straße Stolper Weg, an der gegenwärtig eine Fuß-/Radweg-Verbindung realisiert wird.

Vorteil der Variante 2 ist die Möglichkeit zur flexiblen Ausgestaltung und Binnenerschließung künftiger Gewerbegrundstücke.

 

Eine Erörterungsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf ist für den 08.10.2013 vorgesehen. Über Ergebnisse werden die Mitglieder der Gemeindevertretung und ihrer Fachausschüsse im Zusammenhang mit den Beratungen dieser Drucksache informiert.

 

Die konkrete Einteilung der Verkehrsflächen ist zwar nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Im Vorgriff auf die geplante Straßenverbindung zwischen Fahrenheitstraße und Dreilindener Weg (Gegenstand des B-Plan-Verfahrens KLM-BP-006-c-3) waren jedoch die Abmessungen der öffentlichen Straßenverkehrsfläche so anzupassen, dass am Anbindepunkt dieser geplanten Straßenverbindung an die Fahrenheitstraße ausreichend Fläche für die Realisierung eines überfahrbaren Mini-Kreisverkehrs verfügbar ist. Dies macht eine Anpassungen des Geltungsbereiches erforderlich (vgl. Anl. 1, neuer Geltungsbereich und Anl. 2, bisheriger Geltungsbereich). Bei der Straßenplanung sind Baumpflanzungen und weitere Begrünungen des öffentlichen Straßenraumes unter Berücksichtigung der künftigen Parzellierung vorzusehen.

 

Der nun erarbeitete Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“ ist als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Der Entwurf ist mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Noch offene Punkte in einzelnen Textlichen Festsetzungen, in Anlage 3 mit dem Platzhalter [XX] gekennzeichnet, werden rechtzeitig vor Beginn der Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden entsprechend der bis dahin vorliegenden Fachgutachten ergänzt.

 

Die Kosten des Bebauungsplan-Änderungsverfahren werden von der P&E mbH als der Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow getragen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“

2)         bisherige Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-4 (Stand 24.10.2012)

Bebauungsplan-Entwurf, Stand 14.10.2013, bestehend aus

3)         Teil A, zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

4)         Teil B, textliche Festsetzungen