1)
Die
Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des
Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ eingegangen sind, wurden
geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis
in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem
Abwägungsergebnis führten.
Die Gemeindevertretung hat am 17.01.2013 mit DS-Nr. 205/12
beschlossen, den Bebauungsplan KLM-BP-019‑2
„Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“ (in Kraft getreten am 30.10.2001),
seit 20.03.2009 rechtswirksam in der Fassung KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“,
zu ändern. Dazu wurde ein Verfahren mit der Bezeichnung KLM-BP-019-10
„Adolf-Grimme-Ring“ eingeleitet (vgl. Anlage 1,
Kennzeichnung des Geltungsbereiches).
Ziel des (Änderungs-)Verfahrens ist es, die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen einerseits für die
Errichtung der baulichen Anlagen für die Grundschule „Auf dem Seeberg“ und den
Hort „Am Hochwald“ auf der Fläche Flur 8, Flurstück 1866
(„Adolf-Grimme-Ring 7“) sowie andererseits für die verbesserte
verkehrliche Erschließung dieses Schulstandortes für Fußgänger und Radfahrer.
Grundschule und Hort sollen im August 2015 ihren Betrieb aufnehmen, der
entsprechende Bauantrag ist bereits beim Landkreis Potsdam-Mittelmark als der
zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht worden. Eine der Voraussetzungen
für die Erteilung der Baugenehmigung ist der Abschluss dieses
Bebauungsplan-Verfahrens.
Der B-Plan-Entwurf wurde am 19.09.2013 mit DS-Nr. 078/13 gebilligt
und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Auslegung erfolgte im Zeitraum
23.10.2013 bis einschließlich 25.11.2013. Parallel erfolgte die Beteiligung der
Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) mit Schreiben vom 15.10.2013.
Die eingegangenen Stellungnahmen
können in der in Anlage 2 und 3
dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweise:
Alle eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden
/ sonstigen Träger öffentlicher Belange können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung
und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.03 eingesehen
werden.
Aus den oben beschriebenen Gründen soll das Bebauungsplan-Verfahren
zügig zum Abschluss gebracht werden. Zwar enden die Beteiligungsfristen für die
Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange am 22.11. und für die
Öffentlichkeit erst am 25.11.2013. Die Verteilung der Unterlagen an die
Fachausschüsse erfolgt dennoch schon vorher. Alle weiteren, noch fristgemäß eingehenden Stellungnahmen werden bis
Ende November in den Abwägungstabellen ergänzt und die so vervollständigten Anl. 2
und 3 rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung neu verteilt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“
Abwägungsmaterialien:
2)
Beteiligung
der Öffentlichkeit
3)
Beteiligung
der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange