Betreff
Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 "Adolf-Grimme-Ring" (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 141/13/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1)         Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

 

2)         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.


Die Gemeindevertretung hat am 17.01.2013 mit DS-Nr. 205/12 beschlossen, den Bebauungsplan KLM-BP-019‑2 „Zentrumsbereich im Ortskern Kleinmachnow“ (in Kraft getreten am 30.10.2001), seit 20.03.2009 rechtswirksam in der Fassung KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“, zu ändern. Dazu wurde ein Verfahren mit der Bezeichnung KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ eingeleitet (vgl. Anlage 1, Kennzeichnung des Geltungsbereiches).

Ziel des (Änderungs-)Verfahrens ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen einerseits für die Errichtung der baulichen Anlagen für die Grundschule „Auf dem Seeberg“ und den Hort „Am Hochwald“ auf der Fläche Flur 8, Flurstück 1866 („Adolf-Grimme-Ring 7“) sowie andererseits für die verbesserte verkehrliche Erschließung dieses Schulstandortes für Fußgänger und Radfahrer. Grundschule und Hort sollen im August 2015 ihren Betrieb aufnehmen, der entsprechende Bauantrag ist bereits beim Landkreis Potsdam-Mittelmark als der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht worden. Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung ist der Abschluss dieses Bebauungsplan-Verfahrens.

Der B-Plan-Entwurf wurde am 19.09.2013 mit DS-Nr. 078/13 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Auslegung erfolgte im Zeitraum 23.10. bis einschl. 25.11.2013. Die Behörden / sonsti­gen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden parallel mit Schreiben vom 15.10.13 beteiligt.

Aufgrund der Mitteilung der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) wurde es erforderlich, die Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel im Kerngebiet MK 02 – künftiges Baugrundstück für die Grundschule – auf Dauer auszuschließen. Dazu sind die textliche Festsetzung Nr. 1.3 entsprechend ergänzt und die von dieser Änderung betroffenen TöB nochmals beteiligt worden.

Die Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie aus der förmlichen und der erneuten Beteiligung der TöB konnte erst nach der Sitzung des Bauausschusses (25.11.2013) abgeschlossen werden. Zur Vorberatung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.12.2013 wird nun der vollständige Abwägungsbeschluss vorgelegt, in den alle fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen aufgenommen sind. Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden. Die Beschlussvorlage DS-Nr. 141/13 war entsprechend in DS-Nr. 141/13/1 zu ändern.

 

Hinweise:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange können von den Mitgliedern der Gemeinde­vertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.03 eingesehen werden.

Hinweis zum Datenschutz: Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

50 / 18

Teilhaushalt/Budget:

51.10

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

4.999,10

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“

Abwägungsmaterialien:

2)         Beteiligung der Öffentlichkeit

3)         Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange