1)
Die
Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des
Bebauungsplanes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ eingegangen sind, wurden
geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis
in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem
Abwägungsergebnis führten.
Die Gemeindevertretung
hat am 17.01.2013 mit DS-Nr. 205/12 beschlossen, den Bebauungsplan KLM-BP-019‑2 „Zentrumsbereich im Ortskern
Kleinmachnow“ (in Kraft getreten am 30.10.2001), seit 20.03.2009 rechtswirksam
in der Fassung KLM-BP-019-6 „Anbindung Seeberg“, zu ändern. Dazu wurde ein
Verfahren mit der Bezeichnung KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ eingeleitet (vgl. Anlage 1, Kennzeichnung des
Geltungsbereiches).
Ziel des
(Änderungs-)Verfahrens ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen einerseits für die Errichtung der baulichen Anlagen für die
Grundschule „Auf dem Seeberg“ und den Hort „Am Hochwald“ auf der Fläche
Flur 8, Flurstück 1866 („Adolf-Grimme-Ring 7“) sowie
andererseits für die verbesserte verkehrliche Erschließung dieses
Schulstandortes für Fußgänger und Radfahrer. Grundschule und Hort sollen im
August 2015 ihren Betrieb aufnehmen, der entsprechende Bauantrag ist bereits
beim Landkreis Potsdam-Mittelmark als der zuständigen unteren
Bauaufsichtsbehörde eingereicht worden. Eine der Voraussetzungen für die
Erteilung der Baugenehmigung ist der Abschluss dieses Bebauungsplan-Verfahrens.
Der B-Plan-Entwurf wurde am 19.09.2013 mit DS-Nr. 078/13
gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Auslegung erfolgte im
Zeitraum 23.10. bis einschl. 25.11.2013. Die Behörden / sonstigen Träger
öffentlicher Belange (TöB) wurden parallel mit Schreiben vom 15.10.13 beteiligt.
Aufgrund der Mitteilung der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) wurde es erforderlich, die Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel im Kerngebiet MK 02 – künftiges Baugrundstück für die Grundschule – auf Dauer auszuschließen. Dazu sind die textliche Festsetzung Nr. 1.3 entsprechend ergänzt und die von dieser Änderung betroffenen TöB nochmals beteiligt worden.
Die Auswertung der Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sowie aus der förmlichen und der erneuten Beteiligung der
TöB konnte erst nach der Sitzung des Bauausschusses (25.11.2013) abgeschlossen
werden. Zur Vorberatung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Hauptausschusses
am 09.12.2013 wird nun der vollständige Abwägungsbeschluss vorgelegt, in den
alle fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen aufgenommen sind. Die
eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden. Die
Beschlussvorlage DS-Nr. 141/13 war entsprechend in DS-Nr. 141/13/1 zu
ändern.
Hinweise:
Alle eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden
/ sonstigen Träger öffentlicher Belange können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung
und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.03 eingesehen
werden.
Hinweis
zum Datenschutz: Bei der
Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und
Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz
(BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden
Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich
zu behandeln.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“
Abwägungsmaterialien:
2)
Beteiligung
der Öffentlichkeit
3)
Beteiligung
der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange