Das Jahresergebnis 2013 in Höhe von 270.230,34 Euro verbleibt im Eigenbetrieb der Gemeinde Kleinmachnow.
Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Jahres 2012 wird ein Teil des Bilanzgewinns in Höhe von
T€ 430 der Rücklage zugeführt. Der zweite Teil des Bilanzgewinns (101.927,46 €) wird als Gewinnvortrag weitergeführt.
Der Bilanzgewinn des Jahresabschlusses 2013,
erreicht mit einer Höhe von T€ 532 einen Höchststand. Dieses ist vor allem auf
das außerordentlich gute Jahresergebnis des Jahres 2013 zurückzuführen, welches
positiv mit T€ 270 abschließt. Der Bilanzgewinn stellt den rechnerischen Gewinn
des Unternehmens dar, welcher jedoch nicht gleichbedeutend mit liquiden Mitteln
ist. Die Jahresergebnisse der Jahre 2008 bis 2012 schwanken zwischen einem
Fehlbetrag von T€ 16 und einem positiven Ergebnis letzten Jahres von T€ 86.
Gleichzeitig ist der Gewinnvortrag in den Jahren 2008 bis 2012 auf einem
gleichmäßig hohen Niveau von ca. T€ 230 bis T€ 288. Dieser Gewinnvortrag, der
regelmäßig im Unternehmen verblieben ist, bedeutet keine liquiden Mittel,
sondern stellt sich größtenteils in Form von Anlagevermögen dar. Somit sollte
dieser – um die Finanzsituation des Unternehmens besser abbilden zu können –
regelmäßig in die Rücklage überführt werden.
Wie bereits mehrfach berichtet, hat die
Entscheidung der Gemeindevertreter, das Jahresergebnis des Jahres 2012 im
Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow zu belassen, dazu geführt, dass der Bauhof
auch in den Anfangsmonaten des Jahres 2014 liquide war, obwohl durch den noch
nicht bestätigten Jahreshaushalt der Gemeinde Kleinmachnow keine Rech-nungen
beglichen werden konnten. Dies hatte zum Vorteil, dass der Bauhof auch neben
Lohnfortzahlungen Material und Arbeitsmittel beschaffen konnte und die
Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt war. Somit konnten Arbeiten, die nur bis
Ende Februar nach Bundesnaturschutzgesetz ausgeführt werden konnten, pünktlich
im Rahmen der Gesetzmäßigkeit erfüllt werden. Im Jahr 2014 geht der
Doppelhaushalt der Stadt Teltow zu Ende und um die Liquidität des Bauhofes in
den Anfangsmonaten des Jahres 2015 zu stärken, wäre es sinnvoll und richtig,
Teile des Jahresergebnisses ebenso wie im letzten Jahr zu verwenden.
Auf dem Bauhofgrundstück Am Bannwald 1 A werden
seit Jahren erforderliche Instandhaltungs- und Unterhaltungsinvestitionen an
den baulichen Anlagen nicht getätigt, da der Bauhof kurz- bis mittelfristig den
Standort verlassen soll. Diese unterlassenen Instandhaltungsmaßnahmen betreffen
Gebäudeteile, welche nach dem Auszug des Bauhofes nicht mehr genutzt werden
sollen und demzufolge abgerissen werden. Dieser Instandhaltungsrückstau führt
dazu, dass beim Bauhof das Jahresergebnis sehr deutlich positiv ausfällt.
Gleichzeitig ist zu verzeichnen, dass die notwendige Refinanzierung des Ersatzobjektes
bisher noch keinen Rückhalt in der langfristigen Finanzplanung des Bauhofes
gefunden hat. In dem Gutachten von Haider und Partner zur Gründung Zweckverband
Bauhof sind als Kosten für den Neubau eines Baubetriebshofes 6,71 Millionen
Euro veranschlagt. Auch wenn es nicht zur Zweckverbandsgründung kommen sollte,
bleibt die Errichtung eines neuen Bauhofgebäudes und deren Nebenanlagen, wenn
der Bauhof den jetzigen Standort verlassen soll. Es kann sicherlich von
Baukosten von 3 bis 4 Millionen Euro ausgegangen werden. Damit diese
Investitionen nicht einmalig zu tragen sind, sollten vorsorglich liquide Mittel
in guten Geschäftsjahren beiseitegelegt werden, um diese Ersatzinvestitionen
finanzieren zu können. Diese Vorsorge des Bauhofes führt in späteren Zeiten
auch zu einer Entlastung des Gemeindehaushaltes der Gemeinde Kleinmachnow.
Aus diesen genannten Gründen schlägt die
Werkleitung vor, dass ein Bilanzgewinn von
T€ 430 in die Rücklagen gebucht wird. Die
Werkleitung wird beauftragt, alle überzähligen liquiden Mittel des Bauhofes auf
einem Extrakonto zu buchen, damit diese Mittel auch für den Neubau/Umzug des
Bauhofes angespart werden. Dem Werksausschuss wird nach Mittelübertragung auf
ein externes Konto die Höhe bekanntgegeben. Die Mittel sind so zu wählen, dass
die Liquidität des Bauhofes im Jahre 2015, besonders in den Anfangsmonaten,
gewährleistet wird. Sollten unvorhergesehene Sonderausgaben durch Ausfall von
Technik, Lohnfortzahlungen etc. auftreten, würden diese liquiden Mittel als
erstes zur Verfügung stehen, um einen Rückgriff auf die Eigentümerin des Bauhofes zu
vermeiden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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