Betreff
Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow - Verwendung des Jahresüberschusses 2013
Vorlage
DS-Nr. 092/14/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der mit dem Jahresabschluss 2013 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 270.230,34 Euro wird wie folgt verwendet:

 

  • 135.115,17 Euro Verbleib im Eigenbetrieb Bauhof
  • 135.115,17 Euro Zuführung an die Gemeinde Kleinmachnow.

 

Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Jahres 2012 wird ein Teil des Bilanzgewinns in Höhe von 294.884,83 Euro der Rücklage zugeführt. Der zweite Teil des Bilanzgewinns in Höhe von 101.927,46 Euro wird als Gewinnvortrag weitergeführt.   


Der Bilanzgewinn des Jahresabschlusses 2013, erreicht mit einer Höhe von T€ 532 einen Höchststand. Dieses ist vor allem auf das außerordentlich gute Jahresergebnis des Jahres 2013 zurückzuführen, welches positiv mit 270.000,00 Euro abschließt. Der Bilanzgewinn stellt den rechnerischen Gewinn des Unternehmens dar, welcher jedoch nicht gleichbedeutend mit liquiden Mitteln ist. Die Jahresergebnisse der Jahre 2008 bis 2012 schwanken zwischen einem Fehlbetrag von 16.000,00 Euro und einem positiven Ergebnis letzten Jahres von 86.000,00 Euro. Gleichzeitig ist der Gewinnvortrag in den Jahren 2008 bis 2012 auf einem gleichmäßig hohen Niveau von ca. 230.000,00 bis 288.000,00 Euro. Dieser Gewinnvortrag, der regelmäßig im Unternehmen verblieben ist, bedeutet keine liquiden Mittel, sondern stellt sich größtenteils in Form von Anlagevermögen dar. Somit sollte dieser – um die Finanzsituation des Unternehmens besser abbilden zu können – regelmäßig in die Rücklage überführt werden.

Wie bereits mehrfach berichtet, hat die Entscheidung der Gemeindevertreter, das Jahresergebnis des Jahres 2012 im Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow zu belassen, dazu geführt, dass der Bauhof auch in den Anfangsmonaten des Jahres 2014 liquide war, obwohl durch den noch nicht bestätigten Jahreshaushalt der Gemeinde Kleinmachnow keine Rechnungen beglichen werden konnten. Dies hatte zum Vorteil, dass der Bauhof auch neben Lohnfortzahlungen Material und Arbeitsmittel beschaffen konnte und die Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt war. Somit konnten Arbeiten, die nur bis Ende Februar nach Bundesnaturschutzgesetz ausgeführt werden konnten, pünktlich im Rahmen der Gesetzmäßigkeit erfüllt werden. Im Jahr 2014 geht der Doppelhaushalt der Stadt Teltow zu Ende und um die Liquidität des Bauhofes in den Anfangsmonaten des Jahres 2015 zu stärken, wäre es sinnvoll und richtig, Teile des Jahresergebnisses ebenso wie im letzten Jahr zu verwenden.

 

Auf dem Bauhofgrundstück Am Bannwald 1A werden seit Jahren erforderliche Instandhaltungs- und Unterhaltungsinvestitionen an den baulichen Anlagen nicht getätigt, da der Bauhof kurz- bis mittelfristig den Standort verlassen soll. Diese unterlassenen Instandhaltungsmaßnahmen betreffen Gebäudeteile, welche nach dem Auszug des Bauhofes nicht mehr genutzt werden sollen und demzufolge abgerissen werden. Dieser Instandhaltungsrückstau führt dazu, dass beim Bauhof das Jahresergebnis sehr deutlich positiv ausfällt. Gleichzeitig ist zu verzeichnen, dass die notwendige Refinanzierung des Ersatzobjektes bisher noch keinen Rückhalt in der langfristigen Finanzplanung des Bauhofes gefunden hat. In dem Gutachten von Haider und Partner zur Gründung Zweckverband Bauhof sind als Kosten für den Neubau eines Baubetriebshofes 6,71 Millionen Euro veranschlagt. Auch wenn es nicht zur Zweckverbandsgründung kommen sollte, bleibt die Errichtung eines neuen Bauhofgebäudes und deren Nebenanlagen, wenn der Bauhof den jetzigen Standort verlassen soll. Es kann sicherlich von Baukosten von 3 bis 4 Millionen Euro ausgegangen werden. Damit diese Investitionen nicht einmalig zu tragen sind, sollten vorsorglich liquide Mittel in guten Geschäftsjahren beiseitegelegt werden, um diese Ersatzinvestitionen finanzieren zu können. Diese Vorsorge des Bauhofes führt in späteren Zeiten auch zu einer Entlastung des Gemeindehaushaltes der Gemeinde Kleinmachnow.

 

Aus diesen genannten Gründen schlägt die Werkleitung vor, dass ein Bilanzgewinn von 294.885,00 Euro in die Rücklagen gebucht wird. Der mit dem Jahresabschluss 2013 ausgewiesene Jahresüberschuss i. H. v. 270.230,34 Euro soll wie folgt verwendet werden:

 

135.115,17 Euro Verbleib im Eigenbetrieb

135.115,17 Euro Zuführung an die Gemeinde Kleinmachnow.

 

Die Werkleitung wird beauftragt, alle überzähligen liquiden Mittel des Bauhofes auf einem Extrakonto zu buchen, damit diese Mittel auch für den Neubau/Umzug des Bauhofes angespart werden. Dem Werksausschuss wird nach Mittelübertragung auf ein externes Konto die Höhe bekanntgegeben. Die Mittel sind so zu wählen, dass die Liquidität des Bauhofes im Jahre 2015, besonders in den Anfangsmonaten, gewährleistet wird. Sollten unvorhergesehene Sonderausgaben durch Ausfall von Technik, Lohnfortzahlungen etc. auftreten, würden diese liquiden Mittel als erstes zur Verfügung stehen, um einen Rückgriff auf die Eigentümerin des Bauhofes zu vermeiden.   


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

57.30

Teilhaushalt/Budget:

50.33

Maßnahmen-Nr:

-

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr 2014

EURO:

135.115,17

Finanz-HH

Jahr 2014

EURO:

135.115,17

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein