1. Der Bürgermeister wird damit beauftragt, an jeder der drei kommunalen Grundschulen in Kleinmachnow eine Teilzeitstelle (0,5) für eine/n Schulsozialarbeiter/in einzurichten, also insgesamt 1,5 Stellen.
2. Die Besetzung der Stellen soll möglichst zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 erfolgen, spätestens jedoch zum 01.01.2016.
3. Für das Jahr 2015 sind die Mittel für Personalkosten, Erstausstattung und Sachkosten überplanmäßig oder durch einen Nachtrag zur Verfügung zu stellen.
4. Für die Jahre 2016 ff. sind die Mittel für Personal- und Sachkosten im Haushalt zu planen.
Die zunehmende Komplexität
von Erziehung und Bildung fordert die Einrichtung und Ausweitung von Angeboten
der Schulsozialarbeit. Die Kapazitäten der Lehrer und Schulleiter sind durch
Inklusion, vermehrte Aufmerksamkeitsdefizite der Schüler u.Ä. sehr strapaziert.
§ 13 SGB VIII bietet mit der
Schulsozialarbeit die Grundlage für ein niederschwelliges Angebot, das für
Schüler, Eltern und Lehrer gleichermaßen direkt vor Ort erreichbar ist. Dabei
hat die Schulsozialarbeit eine eigenständige, vorwiegend präventive Aufgabe.
Sie wirkt als Bindeglied zwischen Schule und Jugendhilfe und entwickelt
gemeinsam mit Eltern, Lehrern, Kindern, Jugendlichen und Institutionen vor Ort
Lösungen bei Problemen auf der Grundlage vorhandener Ressourcen.
Ein Ziel der Schulsozialarbeit ist
die Integration junger Menschen, um ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe zu
ermöglichen. Hier wird ein Schwerpunkt innerhalb der schulischen Arbeit auf den
Präventionsbereich gelegt. Durch verschiedene Maßnahmen, Projekte und Angebote,
die im Vorfeld auf eine Unterstützung, Stärkung und Verbesserung von Lebens-
und Entwicklungsbedingungen der Kinder und Jugendlichen abzielen, werden
Konflikte vermieden.
Neben der Koordination der
Hilfeangebote, wird auch zwischen Schule, dem sozialen Umfeld und den Familien
vermittelt. Hierzu werden Informationen und Ansprechpartner außerhalb der
Schule angeboten, um Kinder und Jugendliche in ihr soziales Umfeld einzubinden
und Eltern Hilfe und Unterstützung zu bieten.
Die seit dem Jahr 2008 in der
Maxim-Gorki-Gesamtschule durchgeführte Schulsozialarbeit hat sich sehr gut
bewährt. Die hier eingerichtete Stelle ist derzeit mit einer Mitarbeiterin
(0,5) und einem Mitarbeiter (0,5) besetzt, die zusätzlich viele temporäre
Projekte in den Grundschulen übernommen haben. Der entstandene Bedarf an den
kommunalen Grundschulen kann mit dieser einen Stelle jedoch nicht mehr
abgedeckt werden.
Entsprechend dem in Anlage 1 beschriebenen Konzept erachtet
die Verwaltung in Abstimmung mit den Schulleitungen der drei Grundschulen eine
Stelle in Teilzeit (0,5) für jede der drei kommunalen Grundschulen, also
insgesamt 1,5 Stellen, vorerst als ausreichend. Eine Besetzung soll mit drei
Personen erfolgen um die Bedarfszeiten sinnvoll zu nutzen und mögliche
Erweiterungspotentiale vorzuhalten.
Die Schulkonferenzen der Grundschulen
wurden z.T. mit dem Konzept vertraut gemacht und befürworten den Einsatz von
festen Schulsozialarbeitern an den Schulen (s.Anlage 2).
Die jährlichen Kosten setzen sich
wie folgt zusammen:
2015: Personalkosten 25.000 €
(Teilhaushalt 40.08)
(Sept. – Dez. 2015)
Erstausstattung 15.000 €
(Teilhaushalt 40.15)
(3 Beratungsräume)
Sachkosten 2.000 € (Teilhaushalt 40.15)
GESAMT 42.000 €
2016 ff.: Personalkosten 75.000 €
(Teilhaushalt 40.08)
Sachkosten 9.000 €
(Teilhaushalt 40.15)
GESAMT 84.000 €
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Konzept der
Gemeinde Kleinmachnow zur Umsetzung der Schulsozialarbeit
2. Auszüge aus den
Protokollen der Schulkonferenzen