1)
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend
dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches
i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. November 2014
(BGBl. I S. 1748) ‑ BauGB –
die 2. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“
(Textbebauungsplan, vgl. Anlage 2)
als Satzung.
2)
Die
Begründung (vgl. Anlage 3) wird gebilligt.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Der Bebauungsplan KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ (B-Plan) trat am 02.03.1995 in Kraft und wurde zuletzt zur Vorbereitung der Ansiedlung einer Tankstelle mit Schnellrestaurant geändert.
Diese 1. Änderung trat am 17.04.2003 in Kraft. Das gesamte Plangebiet ist Teil des städtebaulichen Entwicklungsbereiches "Wohnen u. Arbeiten nördlich u. südlich der BAB A 115" (Beschluss v. 05.09.1991/DS-Nr. 186/91).
Mit der 2. Änderung wird die Errichtung einer mechanisierten Paket-Zustellbasis innerhalb des Gewerbegebietes an der Hermann-von-Helmholtz-Straße planungsrechtlich ermöglicht und hierfür insbesondere die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung im Gewerbegebiet, Bauflächen C (teilweise) und D erweitert. Das Änderungsverfahren (Geltungsbereich vgl. Anlage 1) leitete die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 035/14 vom 15. Mai 2014 ein. Die 2. Änderung wird als Textbebauungsplan sowie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte, darunter: förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Auslegung vom 08.12.2014 bis einschl. 16.01.2015 und förmlicher Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) mit Anschreiben vom 02.12.2014 sowie nach Abwägung aller fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen kann die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ (vgl. Anlage 2) als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Die Veränderungen des Bebauungsplan-Entwurfes vom Auslegungsbeschluss (Stand 13.11.2014) zum Satzungsbeschluss (Stand 02.03.2014, Vorberatung der Satzung im Bauausschuss) sind in Anlage 4 dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung
Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“
2)
Satzung
2. Änderung KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ – Textbebauungsplan ‑
3)
Begründung
nur zur Information:
4)
Gegenüberstellung
des Textbebauungsplanes Stand 13.11.2014 – Stand 02.03.2015