Mit der 2. Änderung wird insbesondere angestrebt, die Zulässigkeit von Einfriedungen neu zu regeln. Hierzu soll eine Änderung der Textlichen Festsetzungen TF-Nr. 4.8 und 4.9 erfolgen (vgl. Anlage 3).
Außerdem soll auf vier Grundstücken, bei denen momentan nur Doppelhäuser zulässig sind, auch die Bebauung mit Einzelhäusern zulässig und damit eine für das Orts- und Landschaftsbild verträglicher dimensionierte Bebauung ermöglicht werden (vgl. Anlage 4 und 5).
2. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben von der Änderung unberührt.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Der Geltungsbereich (vgl.
Anlage 1) wird nördlich durch den Bannwald, östlich durch das Gebiet
des B-Planes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“, südlich durch den B-Plan
KLM-BP-016 „Hohe Kiefer“ und westlich durch die Neubauernsiedlung
(Außenbereich, § 35 BauGB) begrenzt.
Dem Beratungsergebnis der Sitzung des Bauausschusses vom 31.08.2015
folgend, in welchem mit dem Informationspapier „INFO 005/15“ über
Änderungsbedarf bei dem B-Plan hinsichtlich Einfriedungen vorinformiert wurde,
soll nun ein Änderungsverfahren eingeleitet werden.
Nach den Textlichen Festsetzungen 4.8 und 4.9 des B-Planes sind derzeit
allseitig nur Einfriedungen bis max. 1,3 m Höhe als offene Zäune oder
Hecken zulässig. Aus städtebaulicher Sicht ist jetzt, wie in dem
Informationspapier „INFO 005/15“ dargestellt, eine Neuorientierung hinsichtlich
der zulässigen Einfriedungshöhe notwendig.
Bei der Neuregelung der Einfriedungshöhe sollen straßenseitig sowie seitlich bis zur vorderen Baugrenze weiterhin offene Zäune oder Hecken bis zu max. 1,3 m Höhe zulässig bleiben. Einfriedungen im hinteren Grundstücksbereich sowie ab der vorderen Baugrenze sollen als offene Zäune bis max. 1,8 m Höhe zugelassen werden. Die Vorgabe, dass nur offene und keine geschlossenen Einfriedungen gestattet sind, bleibt unverändert (vgl. Anlage 3).
Mit dieser Änderung wird es möglich, die städtebaulichen Ziele im
Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild beizubehalten, aber zugleich einen
vertretbaren Ausgleich zwischen den öffentlichen Belangen und den Wünschen
zahlreicher Grundstückseigentümer nach höheren Einfriedungen zu erreichen. Es
wird hierbei auch der von der Gemeindevertretung mehrheitlich gebilligte Antrag
zur Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen (DS-Nr. 001/15 v.
19.02.2015) aufgegriffen.
Mit dem B-Plan-Änderungsverfahren soll außerdem die Festsetzung, wonach einige Grundstücke ausschließlich mit Doppelhäusern bebaubar sind, für vier Grundstücke angepasst werden. Es handelt sich um die Grundstücke Heidefeld 11 (Fl. 6, Flst. 65), Heidereiterweg 15 (Fl. 5, Flst. 110), Lupinenschlag 16 (Fl. 5, Flst. 109) und Märkische Heide 17 (Fl. 5, Flst. 62; vgl. Anlage 4).
Zur Wahrung des Bestandes und des ortstypischen Erscheinungsbildes soll die Möglichkeit gegeben werden, auf diesen vier Grundstücken auch eine Bebauung mit Einzelhäusern zu realisieren. Hierdurch würden Grundstücksteilungen, wie sie bei der bisher festgesetzten Bauweise nötig sind, nicht mehr zwingend erforderlich. Teilungen würden zu einer gebietsuntypischen kleinteiligen Parzellierung führen. Des Weiteren wird im Falle einer Einzelhausbebauung auf den o. g. Grundstücken eine geringere Bodenversiegelung erfolgen, als es mit Doppelhaushälften der Fall wäre, da die Festsetzungen zum Nutzungsmaß „Grundfläche“ unverändert bleiben (vgl. Anlage 5).
Die festgesetzte Bauweise für die genannten Grundstücke soll deshalb von „nur Doppelhäuser zulässig“ in zukünftig „Einzel- oder Doppelhäuser zulässig“ geändert werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1. Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“
2. Auszug aus dem Flächennutzungsplan Kleinmachnow, Stand 31.07.2014
Nur zur Information:
3. Gegenüberstellung der rechtswirksamen und angestrebten Änderungen der Textlichen Festsetzungen 4.8 und 4.9 (Einfriedungen)
4. Ausgewählte Grundstücke mit der Festsetzung „nur Doppelhäuser zulässig“, Auszüge B-Plan
5. ders., Gegenüberstellung der Auswirkungen der rechtswirksamen und angestrebten Änderungen hinsichtlich der Bodenversiegelung