Betreff
Städtebaulicher Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115 …“ sowie angrenzende Flächen, hier: Festlegungen zur weiteren Bebauungsplanung im Bereich beiderseits Stahnsdorfer Damm (B-Plan-Gebiete KLM-BP-006-c-4, -006-eund -006-f)
Vorlage
DS-Nr. 137/15
Art
Beschlussvorlage

1)        Die Empfehlung des Aufsichtsrates der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow vom 13.07.2015 (vgl. Anl. 2) wird aufgegriffen. Die städtebaulichen Ziele für den Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten nördlich u. südlich der BAB A 115“ sowie für angrenzende Flächen werden aktualisiert. Insbesondere auf Flächen, auf denen bisher nur gewerbliche Nutzungen vorgesehen waren, sollen die Voraussetzungen für Wohnungsbau geschaffen werden. Dabei wird durch geeignete Regelungen abzusichern sein, dass mindestens 2/5 der insgesamt ermöglichten Wohneinheiten als sozialer Wohnraum auf den kommunalen Flächen südlich Stahnsdorfer Damm bereitgestellt wird.

2)        Die Ergebnisse der im Auftrag der P&E mbH erarbeiteten städtebaulichen Planungsstudie sollen Grundlage der weiteren Planungsüberlegungen sein. In den Bebauungsplan-Verfahren ist dabei die Vorzugsvariante (vgl. Anl. 6) weiterzuentwickeln.

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, jeweils Beschlüsse zur Einleitung bzw. Fortsetzung von Bebauungsplan-Verfahren für die drei Gebiete KLM-BP-
‑ 006-c-4 „östlich Pascalstraße“ (bisher: „Verl. Fahrenheitstraße“, Geltungsbereich vgl. Anl. 7)
‑ 006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm (bisher „Nördl. Gewerbegebiet“, vgl. Anl. 8) und
‑ 006-f „Landesfläche Nord“ (vgl. Anl. 9)
vorzubereiten und der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Seit längerer Zeit befasst sich die Gemeinde Kleinmachnow mit der Frage, wie auf die sich abzeichnenden demografischen Verände­rungen und auf die zunehmende Nachfrage sowohl nach altersgerechtem bzw. barrierefreiem, als auch nach bezahlbarem (Miet-)Wohnraum reagiert werden kann.

 

In den Diskussionen, beispielsweise im Rahmen einer Klausurtagung von Gemeindevertretung und Verwaltung am 9. Mai 2015, herrschte breite Übereinstimmung, dass neue Eingriffe in Natur und Landschaft dabei auch zukünftig möglichst vermieden werden sollten. Ein Beitrag zur Lösung der anstehenden wohnungspolitischen Fragen könnten aber Flächen für gewerbliche Zwecke leisten, die bereits bebaut oder planungsrechtlich zur Bebauung vorgesehen sind. Die Nachfrage nach Gewerbeflächen ist zurzeit geringer als der Bedarf an vor allem sozialem Wohnraum.

 

Bei den bisher ausschließlich gewerblichen Zwecken zugedachten Flächen handelt es sich um Grundstücke beiderseits des Stahnsdorfer Damms. Im Flächennutzungsplan sind sie bereits größtenteils entsprechend dargestellt (vgl. Anl. 1, FNP-Auszug), sie liegen teilweise innerhalb des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Wohnen u. Arbeiten nördlich u. südlich der BAB A 115“ (Beschluss v. 05.09.1991 / DS‑Nr. 186/91) oder grenzen unmittelbar daran an.

 

Der Aufsichtsrat der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E mbH) griff die Überlegungen der Gemeinde auf und empfahl mit Aufsichtsrats-DS Nr. 03/15 vom 13.07.2015 (vgl. Anl. 2, AR-Beschluss), mehrere Bebauungsplan-Verfahren zur Umsetzung der neuen städtebaulichen Ziele einzuleiten.

 

Die dazu in Aussicht genommenen Flächen sowie der Städtebauliche Entwicklungsbereich sind in Anl. 3 (Übersichtskarte) dargestellt, die Eigentumssituation gibt Anl. 4 wieder.

 

 

Im Nachgang zur Sitzung vom 13.07.2015 beauftragte die P&E mbH ein Büro mit der Erarbeitung einer städtebaulichen Planungsstudie. Die Ergebnisse, zwei Bebauungsvarianten für die nördlich und zwei für die südlich Stahnsdorfer Damm gelegenen Flächen, wurden dem AR in der Sitzung am 28.09.2015 vorgestellt. Der AR empfahl, eine weitere, dritte Variante zu erarbeiten, die von den AR-Mitgliedern favorisierte Elemente aus den präsentierten Varianten zusammenfasst (Anl. 5, städtebauliche Planungsstudie und Anl. 6, AR-Vorzugsvariante v. 01.10.2015).

 

Die Ergebnisse der Studie und die Vorzugsvariante sollen Grundlage der ‑ noch einzuleitenden ‑ drei Bebauungsplan-Verfahren und dort weiterentwickelt werden.

 

Entsprechende Aufstellungsbeschlüsse für die Verfahren

-           KLM-BP-006-c-4 „östlich Pascalstraße“ (bisher: „Verlängerung Fahrenheitstraße“)

-           KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm (bisher „Nördliches Gewerbegebiet“) und

-           KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“

sollen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen Anfang 2016 vorgelegt werden.

 

Angedacht ist, zunächst das Bebauungsplan-(Änderungs-)Verfahren KLM-BP-006-c-4 für Flächen südlich Stahnsdorfer Damm voranzutreiben (vgl. Anl. 7), die Planverfahren -006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm (vgl. Anl. 8) und schließlich das Planverfahren 006-f „Landesfläche Nord“ (vgl. Anl. 9) sollen folgen.

 

Parallel zu den Bebauungsplan-Verfahren wird der Flächennutzungsplan zu ändern sein. Hierzu ist bereits ein Verfahren mit der Bezeichnung KLM-FNP-17 eingeleitet worden, in das die im Rahmen der Bebauungsplanung erfolgten Festlegungen übernommen werden sollen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Flächennutzungsplan Kleinmachnow i.d.F. der 14. Änderung, Stand 31. Juli 2014

2)        P&E mbH, Aufsichtsrat, Beschluss über die Empfehlung zur Ausweisung von Wohnbauflächen nördlich und südlich des Stahnsdorfer Damms, AR-DS Nr. 03/15 v. 13.07.2015

3)        Städtebaulicher Entwicklungsbereich u. angrenzende Flächen, Übersichtskarte

4)        ders., Darstellung des Eigentums

5)        P&E mbH (Auftraggeber) u. NÄGELIARCHITEKTEN (Auftragnehmer), Städtebauliche Planungs­studie Stahnsdorfer Damm Kleinmachnow, Stand 24.09./16.10.2015

6)        ders., Vorzugsvariante 1 (Nord) + 2 (Süd), Stand 01.10.2015

Abgrenzung Geltungsbereiche:

7)        KLM-BP-006-c-4 „östlich Pascalstraße“ (bisher: „Verlängerung Fahrenheitstraße“)

8)        KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm (bisher „Nördliches Gewerbegebiet“)

9)        KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“