2) Die Ergebnisse der im Auftrag der P&E mbH erarbeiteten städtebaulichen Planungsstudie sollen Grundlage der weiteren Planungsüberlegungen sein. In den Bebauungsplan-Verfahren ist dabei die Vorzugsvariante (vgl. Anl. 6) weiterzuentwickeln.
3)
Der Bürgermeister wird beauftragt, jeweils Beschlüsse
zur Einleitung bzw. Fortsetzung von Bebauungsplan-Verfahren für die drei
Gebiete KLM-BP-
‑ 006-c-4 „östlich Pascalstraße“ (bisher:
„Verl. Fahrenheitstraße“, Geltungsbereich vgl. Anl. 7)
‑ 006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm (bisher
„Nördl. Gewerbegebiet“, vgl. Anl. 8) und
‑ 006-f „Landesfläche Nord“ (vgl. Anl. 9)
vorzubereiten und der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.
In den Diskussionen, beispielsweise im Rahmen einer Klausurtagung von Gemeindevertretung und Verwaltung am 9. Mai 2015, herrschte breite Übereinstimmung, dass neue Eingriffe in Natur und Landschaft dabei auch zukünftig möglichst vermieden werden sollten. Ein Beitrag zur Lösung der anstehenden wohnungspolitischen Fragen könnten aber Flächen für gewerbliche Zwecke leisten, die bereits bebaut oder planungsrechtlich zur Bebauung vorgesehen sind. Die Nachfrage nach Gewerbeflächen ist zurzeit geringer als der Bedarf an vor allem sozialem Wohnraum.
Bei den bisher ausschließlich gewerblichen Zwecken zugedachten Flächen handelt es sich um Grundstücke beiderseits des Stahnsdorfer Damms. Im Flächennutzungsplan sind sie bereits größtenteils entsprechend dargestellt (vgl. Anl. 1, FNP-Auszug), sie liegen teilweise innerhalb des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Wohnen u. Arbeiten nördlich u. südlich der BAB A 115“ (Beschluss v. 05.09.1991 / DS‑Nr. 186/91) oder grenzen unmittelbar daran an.
Der Aufsichtsrat der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E mbH) griff die Überlegungen der Gemeinde auf und empfahl mit Aufsichtsrats-DS Nr. 03/15 vom 13.07.2015 (vgl. Anl. 2, AR-Beschluss), mehrere Bebauungsplan-Verfahren zur Umsetzung der neuen städtebaulichen Ziele einzuleiten.
Die dazu in Aussicht genommenen Flächen sowie der Städtebauliche Entwicklungsbereich sind in Anl. 3 (Übersichtskarte) dargestellt, die Eigentumssituation gibt Anl. 4 wieder.
Im Nachgang zur Sitzung vom 13.07.2015 beauftragte die P&E mbH ein Büro mit der Erarbeitung einer städtebaulichen Planungsstudie. Die Ergebnisse, zwei Bebauungsvarianten für die nördlich und zwei für die südlich Stahnsdorfer Damm gelegenen Flächen, wurden dem AR in der Sitzung am 28.09.2015 vorgestellt. Der AR empfahl, eine weitere, dritte Variante zu erarbeiten, die von den AR-Mitgliedern favorisierte Elemente aus den präsentierten Varianten zusammenfasst (Anl. 5, städtebauliche Planungsstudie und Anl. 6, AR-Vorzugsvariante v. 01.10.2015).
Die Ergebnisse der Studie und die Vorzugsvariante sollen Grundlage der ‑ noch einzuleitenden ‑ drei Bebauungsplan-Verfahren und dort weiterentwickelt werden.
Entsprechende Aufstellungsbeschlüsse für die Verfahren
- KLM-BP-006-c-4 „östlich Pascalstraße“ (bisher: „Verlängerung Fahrenheitstraße“)
- KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm (bisher „Nördliches Gewerbegebiet“) und
- KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“
sollen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen Anfang 2016 vorgelegt werden.
Angedacht ist, zunächst das Bebauungsplan-(Änderungs-)Verfahren KLM-BP-006-c-4 für Flächen südlich Stahnsdorfer Damm voranzutreiben (vgl. Anl. 7), die Planverfahren -006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm (vgl. Anl. 8) und schließlich das Planverfahren 006-f „Landesfläche Nord“ (vgl. Anl. 9) sollen folgen.
Parallel zu den Bebauungsplan-Verfahren wird der Flächennutzungsplan zu ändern sein. Hierzu ist bereits ein Verfahren mit der Bezeichnung KLM-FNP-17 eingeleitet worden, in das die im Rahmen der Bebauungsplanung erfolgten Festlegungen übernommen werden sollen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Flächennutzungsplan
Kleinmachnow i.d.F. der 14. Änderung, Stand 31. Juli 2014
2)
P&E mbH, Aufsichtsrat, Beschluss über die Empfehlung zur Ausweisung
von Wohnbauflächen nördlich und südlich des Stahnsdorfer Damms, AR-DS
Nr. 03/15 v. 13.07.2015
3)
Städtebaulicher
Entwicklungsbereich u. angrenzende Flächen, Übersichtskarte
4)
ders., Darstellung des Eigentums
5)
P&E
mbH (Auftraggeber) u. NÄGELIARCHITEKTEN (Auftragnehmer), Städtebauliche
Planungsstudie Stahnsdorfer Damm Kleinmachnow, Stand
24.09./16.10.2015
6)
ders.,
Vorzugsvariante 1 (Nord) + 2 (Süd), Stand 01.10.2015
Abgrenzung Geltungsbereiche:
7)
KLM-BP-006-c-4 „östlich Pascalstraße“ (bisher: „Verlängerung Fahrenheitstraße“)
8)
KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm (bisher „Nördliches Gewerbegebiet“)
9)
KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“