Betreff
Ankauf des Grundstücks mit dem denkmalgeschützten Kommandantenturm "Checkpoint Bravo"
Vorlage
DS-Nr. 024/16
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Kleinmachnow kauft das Grundstück mit Kommandantenturm, gelegen im Europarc an der Autobahn A 115, Stahnsdorfer Damm/Albert-Einstein-Ring, Flur 1 Flurstück 4472 mit einer Fläche von 1.394 m² an. Sie tritt damit in den bestehenden Mietvertrag ein.

Weitere jährlich durch den EUROPARC gegenüber allen gewerblichen Eigentümern der Grundstücke im Bebauungsplangebiet erhobene Kosten werden durch die Gemeinde nicht übernommen.

Der Kaufpreis beträgt 1 €.

 

Die Kosten trägt die Gemeinde.

 

Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückkaufvertrages beauftragt.

 

 

 


Auf dem nunmehr vermessenen Flurstück 4472 der Flur 1 befindet sich der denkmalgeschützte Kommandantenturm „Checkpoint Bravo“. Der Eigentümer, die Europarc Dreilinden GmbH, hat mit Schreiben vom 30.01.2013 an die Gemeinde Kleinmachnow das Anliegen herangetragen, dieses bebaute Grundstück mit einer Größe von 1.394 m² zwischen Stahnsdorfer Damm und Albert-Einstein-Ring an die Gemeinde zu einem Kaufpreis in Höhe von 1,00 €  zu verkaufen.

 

Der Checkpoint Bravo ist Teil des Denkmalraums Dreilinden-Drewitz und als Erinnerungs- und Begegnungsstätte auch im Rahmen des Berliner Mauerweges von historischer Bedeutung. Die Anlage wird in der Denkmalliste C des Landkreises Potsdam-Mittelmark mit der Bezeichnung „Reste der Grenzübergangsstelle Drewitz-Dreilinden, bestehend aus Wachturm, „Führungspunkt“ und Stele für Hoheitszeichen“ geführt.

 

Das Grundstück ist seit dem 01.05.2005 mittels Mietvertrag bis zum 30.04.2030 mit dem Anspruch auf Verlängerung um weitere 10 Jahre, sofern nicht vor dem 31.10.2029 gekündigt wird, dem Checkpoint Bravo e.V. überlassen. Ein Mietzins wird nicht erhoben. Kosten für den Erhalt, Betrieb, Versicherungen und öffentlich-rechtliche Auflagen gehen zu Lasten des Mieters.

 

Die Gemeinde unterstützt den Verein jährlich mit einer Grundförderung und auf Antrag mit Zuwendungen für Erhalt und Ausstattung der Anlage.

 

Weitere jährlich durch den EUROPARC gegenüber allen gewerblichen Eigentümern der Grundstücke im Bebauungsplangebiet erhobene Kosten werden durch die Gemeinde nicht übernommen.

 

Bei dem zu erwerbenden Grundstück handelt es sich planungsrechtlich noch um GE. Der Bebauungsplan KLM-BP-006-a trifft für den denkmalgeschützten ehem. Kommandantenturm keine gesonderten Festsetzungen. Deshalb wird im Zuge eines künftigen B-Plan-Änderungsverfahrens eine dem tatsächlichen Nutzungszweck entsprechende Änderung angestrebt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

50.21

Teilhaushalt/Budget:

52.30

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

2016 Jahr

EURO:

 500,00

Finanz-HH

2016 Jahr

EURO:

500,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  Kartenauszug, Ansicht, Mietvertrag