Die
Gemeinde Kleinmachnow kauft das Grundstück mit Kommandantenturm, gelegen im
Europarc an der Autobahn A 115, Stahnsdorfer Damm/Albert-Einstein-Ring, Flur 1
Flurstück 4472 mit einer Fläche von 1.394 m² an. Sie tritt damit in den
bestehenden Mietvertrag ein.
Weitere
jährlich durch den EUROPARC gegenüber allen gewerblichen Eigentümern der
Grundstücke im Bebauungsplangebiet erhobene Kosten werden durch die Gemeinde
nicht übernommen.
Der
Kaufpreis beträgt 1 €.
Die
Kosten trägt die Gemeinde.
Der
Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückkaufvertrages beauftragt.
Auf dem nunmehr vermessenen Flurstück
4472 der Flur 1 befindet sich der denkmalgeschützte Kommandantenturm
„Checkpoint Bravo“. Der Eigentümer, die Europarc Dreilinden GmbH, hat mit
Schreiben vom 30.01.2013 an die Gemeinde Kleinmachnow das Anliegen
herangetragen, dieses bebaute Grundstück mit einer Größe von 1.394 m² zwischen
Stahnsdorfer Damm und Albert-Einstein-Ring an die Gemeinde zu einem Kaufpreis
in Höhe von 1,00 € zu verkaufen.
Der
Checkpoint Bravo ist Teil des Denkmalraums Dreilinden-Drewitz und als
Erinnerungs- und Begegnungsstätte auch im Rahmen des Berliner Mauerweges von
historischer Bedeutung. Die Anlage wird in der Denkmalliste C des Landkreises
Potsdam-Mittelmark mit der Bezeichnung „Reste der Grenzübergangsstelle
Drewitz-Dreilinden, bestehend aus Wachturm, „Führungspunkt“ und Stele für
Hoheitszeichen“ geführt.
Das
Grundstück ist seit dem 01.05.2005 mittels Mietvertrag bis zum 30.04.2030 mit
dem Anspruch auf Verlängerung um weitere 10 Jahre, sofern nicht vor dem
31.10.2029 gekündigt wird, dem Checkpoint Bravo e.V. überlassen. Ein Mietzins
wird nicht erhoben. Kosten für den Erhalt, Betrieb, Versicherungen und
öffentlich-rechtliche Auflagen gehen zu Lasten des Mieters.
Die
Gemeinde unterstützt den Verein jährlich mit einer Grundförderung und auf
Antrag mit Zuwendungen für Erhalt und Ausstattung der Anlage.
Weitere
jährlich durch den EUROPARC gegenüber allen gewerblichen Eigentümern der
Grundstücke im Bebauungsplangebiet erhobene Kosten werden durch die Gemeinde
nicht übernommen.
Bei
dem zu erwerbenden Grundstück handelt es sich planungsrechtlich noch um GE. Der
Bebauungsplan KLM-BP-006-a trifft für den denkmalgeschützten ehem.
Kommandantenturm keine gesonderten Festsetzungen. Deshalb wird im Zuge eines
künftigen B-Plan-Änderungsverfahrens eine dem tatsächlichen Nutzungszweck
entsprechende Änderung angestrebt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen: Kartenauszug, Ansicht, Mietvertrag