Betreff
Errichtungsbeschluss zur Erweiterung der Sanierung des Sportplatzes Fontanestraße
Vorlage
DS-Nr. 068/16
Art
Beschlussvorlage

1. Die Gemeindevertretung stimmt der erweiterten Entwurfsplanung zur Sanierung des Sportplatzes Fontanestr. 31, 14532 Kleinmachnow vom Mai 2016 (Anlage 1) zu und beschließt deren Durchführung.

2. Für die Sanierung des Sportplatzes wurden für das Jahr 2016 bereits Mittel in Höhe von 460.000 € bereit gestellt. Es werden zusätzliche Mittel in Höhe von 160.000 € erforderlich.

Diese sind im Haushalt 2017 bereit zu stellen.


Die Gemeindevertretung hat im Oktober 2015 mit der DS-Nr. 042/15 den „Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Sportplatzes Fontanestraße“ gefasst. Geschätzte investive Gesamtkosten betrugen 460.000 €, welche im Haushalt für das Jahr 2016 bereitgestellt wurden.

Diese Mittel reichen aus, um den Sportplatz in seinem Bestand zu sanieren und die vorhandene, aber nicht mehr nutzungsfähige „6-Bahnen 400 m Laufanlage“ mit Tennenbelag  gegen eine „4-Bahnen 400 m Laufanlage“ mit Kunststoffbelag auszutauschen.

Gemeinsam mit der Abteilung Leichtathletik des regionalen Sportvereins RSV Eintracht 1949 e.V. wurde eine Kompromisslösung  zwischen der oben erläuterten Bestandssanierung und der vom Verein angeregten Wettkampfanlage erarbeitet.

 

Mit der INFO 004/16 „Information zur geplanten Sanierung des Sportplatzes auf dem Grundstück Fontanestr. 31, Kleinmachnow“ wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Schule, Kultur und Soziales am 23.02.2016 und den Mitgliedern des Bauauschusses am 18.04.2016 eine erweiterte Variante vorgestellt, die sowohl den Bedürfnissen und Erfordernissen des Außensports der Schulen gerecht wird, als auch den Ansprüchen des vereinsgeführten Breitensports im Bereich der Leichtathletik für eine Trainingsnutzung für verschiedene Disziplinen genügt. Der Rasenplatz wird beibehalten und steht örtlichen bzw. regionalen Sportvereinen für Ballspiel zur Verfügung.

 

Dazu soll es eine 6 Bahnen Sprintstrecke für den 100 m-Lauf und den 110 m-Hürdenlauf geben. Im nördlichen Sektor ist ein Beachvolleyballfeld angeordnet, welches von einer Kugelstoßanlage überlagert wird. Der südliche Sektor wird für verschiedene Leichtathletikdisziplinen freigehalten, z.B. Diskuswurfanlage, Speerwurfanlage, Hochsprunganlage, die zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden können. Zur effektiven Nutzung durch Schulklassen und Trainingsgruppen soll es nun 2 Weitsprunganlagen geben. Der vorhandene kleine Wall an der Ostseite des Sportplatzes soll zu einer Sitzstufenanlage ausgebaut werden.

 

Nach entsprechender Prüfung wird sowohl auf eine Flutlicht- als auch auf eine Beschallungsanlage für den Sportplatz zur Vermeidung von Nachbarschaftskonflikten verzichtet. Grundsätzlich sind Lautsprecher- und Flutlichtanlagen auch auf einem als öffentliche Grünanlage festgesetzten Sportplatz zulässig, allerdings nur in dem Umfang, in dem es nicht zu unzumutbaren Störungen oder Belästigungen für die umliegenden Nutzungen kommt. Eine ergänzende Ausstattung mit Flutlichtanlagen würde den Wunsch nach erweiterten Nutzungszeiten insbesondere an den Wochenenden und damit verbunden zusätzlichen und Teilnehmern und Zuschauern der Veranstaltungen  in den Abendstunden nach sich ziehen.

Ebenfalls aus diesem Grund wurde der westliche, eng an die vorhandene Wohnbebauung grenzende, Teil des Sportplatzes neben den Laufbahnen von jeglicher Nutzung freigehalten.

 

Die verkehrliche Erschließung bleibt unverändert. Neu auf dem Gelände des Sportplatzes, außerhalb des eingezäunten Bereiches, werden drei behindertengerechte Stellplätze für PKW und Bügel für 60 Fahrradstellplätze errichtet.

 

Nach beiliegender Kostenberechnung (s. Anlage 2) werden für die Sanierung mit erweitertem Angebot für Leichtathletik Mittel in Höhe von  insgesamt 620.000 € erforderlich sein. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

Baukosten:                 ca. 470.000 €

Planungskosten:        ca. 100.000 €

Sonstiges:                      ca. 50.000 €

 

Die Kostensteigerung gegenüber der Grundvariante der Sanierung beträgt demnach ca. 160.000 €. Fördermittel aus dem Kommunalen Infrastrukturprogramm des Landes Brandenburg für den Zeitraum 2016 – 2019 werden beantragt.

 

Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 160.000 € müssen im Haushalt 2017 zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

42.40

Teilhaushalt/Budget:

40.17

Maßnahmen-Nr:

M-000451

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

460.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1. Entwurfsplanung

2. Erläuterungen zur Entwurfsplanung

3. Kostenberechnung vom 24.05.2016

4. Bauzeitenplan