Der Grundstückskaufvertrag zur UR-Nr. 69/2016 vom 10.05.2016, geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, zum noch zu vermessenden Grundstück Fahrenheitstraße, mit einer Größe von insgesamt ca. 5.283 m,² gelegen in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 4467 (Teilfläche), 4477 (Teilfläche), 4479 zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der GLK Gewerbe & Lagereinheiten Kleinmachnow GmbH & Co. KG wird genehmigt.
Die P&E ist als
Geschäftsbesorger für die Gemeinde Kleinmachnow tätig. Gemäß
Geschäftsbesorgervertrag vom 22. April 1993 über die Durchführung der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich
der BAB A 115“ ist die P&E verpflichtet, die Grundstücke des
Treuhandvermögens nach Maßgabe des § 169 BauGB und unter Beachtung der
Weisungen der Gemeinde zu veräußern. Diese Bedingungen sind im Vertrag erfüllt.
Entsprechend den §§ 144 und
169 BauGB sind Grundstückskaufverträge in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten
durch die Gemeinde Kleinmachnow zu genehmigen.
Die P&E ist
Eigentümerin der Flurstücke 4467, 4477 und 4479, Flur 1, Gemarkung
Kleinmachnow.
Der Käufer, die GLK Gewerbe & Lagereinheiten Kleinmachnow GmbH & Co.
KG, beabsichtigt auf dem noch unbebauten Grundstück die Errichtung von Gebäuden
zur Nutzung als Lager-, Büro-, Produktions- und Ausstellungsflächen. Die
Nutzung des Grundstücks erfolgt entsprechend den textlichen Festsetzungen des
rechtswirksamen Bebauungsplanes.
Die Einnahmen aus dem
Verkauf des P&E-Grundstücks fließen in das treuhänderisch verwaltete
Vermögen bei der P&E. Es sind keine direkten Einwirkungen auf den
Gemeindehaushalt zu erwarten.
Der Grundstückskaufvertrag
liegt vom 7. Juni bis 30. Juni 2016 zur Einsichtnahme aus.
Der Kaufpreis von 465.000 EUR begründet sich wie
folgt:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im
Landkreis Potsdam-Mittelmark hat den Bodenrichtwert für erschlossenes,
gewerbliches Bauland im TIW-Gebiet zum Stichtag 31.12.2015 mit 120,00 EUR/m²
ausgewiesen.
Das Gesamtgrundstück des Kaufgegenstandes hat eine
Größe von ca. 5.283 m². Zur Erschließung des Baugrundstücks ist eine Zuwegung
von ca. 380 m² erforderlich. Da der Bodenrichtwert von 120,00 EUR/m² nur
erzielt werden kann, wenn das Grundstück erschlossen ist, wird die dafür
erforderliche Zuwegung mit dem symbolischen Preis von 1,00 EUR/m² kalkuliert.
Der resultierende Verkehrswert, ohne Berücksichtigung von Grundstückszuschnitt
und der Herstellungskosten für die Zufahrt, beträgt 588.740 EUR (Tabelle 1).
Tabelle 1: Berechnung
Verkehrswert ohne Berücksichtigung Grundstückszuschnitt und Herstellungskosten
Zufahrt
Weiterhin sind der unzweckmäßige
Grundstückszuschnitt (siehe Abb. 1) und die Kosten für die Pflasterung der
Zufahrt, die durch den Käufer zu übernehmen sind, bei der Kaufpreisfindung zu
berücksichtigen.
Abbildung
1: Grundstückszuschnitt Kaufgegenstand UR-Nr.: 69/2016, Notar Jacobsen
Der verwinkelte Grundstückszuschnitt, der sich in
erhöhten Bau- und Planungskosten für das Gebäude niederschlägt, wird mit einem
Abschlag von 15 % kalkuliert. Die Kosten für die Herstellung der Zufahrt (ca.
280 m²) werden mit 130 EUR/m² eingeschätzt. Daraus berechnet sich die Höhe des
Verkehrswertes von 464.086 EUR (siehe Tabelle 2).
Tabelle 2: Berechnung Verkehrswert mit Berücksichtigung Grundstückszuschnitt und Herstellungskosten Zufahrt
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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