Betreff
Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages zwischen der P + E und der GLK GmbH und Co. KG im Entwicklungsgebiet "Wohnen und Arbeiten", B-Plan KLM-BP-006-c "Fashion Park", aktueller Änderungsbeschluss B-Plan KLM-BP-006-c-3 "TIW-Gebiet"
Vorlage
DS-Nr. 083/16
Art
Beschlussvorlage

Der Grundstückskaufvertrag zur UR-Nr. 69/2016 vom 10.05.2016, geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, zum noch zu vermessenden Grundstück Fahrenheitstraße, mit einer Größe von insgesamt ca. 5.283 m,² gelegen in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 4467 (Teilfläche), 4477 (Teilfläche), 4479 zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der GLK Gewerbe & Lagereinheiten Kleinmachnow GmbH & Co. KG wird genehmigt.


Die P&E ist als Geschäftsbesorger für die Gemeinde Kleinmachnow tätig. Gemäß Geschäftsbesorgervertrag vom 22. April 1993 über die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115“ ist die P&E verpflichtet, die Grundstücke des Treuhandvermögens nach Maßgabe des § 169 BauGB und unter Beachtung der Weisungen der Gemeinde zu veräußern. Diese Bedingungen sind im Vertrag erfüllt.

 

Entsprechend den §§ 144 und 169 BauGB sind Grundstückskaufverträge in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten durch die Gemeinde Kleinmachnow zu genehmigen.

Die P&E ist Eigentümerin der Flurstücke 4467, 4477 und 4479, Flur 1, Gemarkung Kleinmachnow.     
Der Käufer, die GLK Gewerbe & Lagereinheiten Kleinmachnow GmbH & Co. KG, beabsichtigt auf dem noch unbebauten Grundstück die Errichtung von Gebäuden zur Nutzung als Lager-, Büro-, Produktions- und Ausstellungsflächen. Die Nutzung des Grundstücks erfolgt entsprechend den textlichen Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes.

Die Einnahmen aus dem Verkauf des P&E-Grundstücks fließen in das treuhänderisch verwaltete Vermögen bei der P&E. Es sind keine direkten Einwirkungen auf den Gemeindehaushalt zu erwarten.

Der Grundstückskaufvertrag liegt vom 7. Juni bis 30. Juni 2016 zur Einsichtnahme aus.

 

 


 

Der Kaufpreis von 465.000 EUR begründet sich wie folgt:

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark hat den Bodenrichtwert für erschlossenes, gewerbliches Bauland im TIW-Gebiet zum Stichtag 31.12.2015 mit 120,00 EUR/m² ausgewiesen.

Das Gesamtgrundstück des Kaufgegenstandes hat eine Größe von ca. 5.283 m². Zur Erschließung des Baugrundstücks ist eine Zuwegung von ca. 380 m² erforderlich. Da der Bodenrichtwert von 120,00 EUR/m² nur erzielt werden kann, wenn das Grundstück erschlossen ist, wird die dafür erforderliche Zuwegung mit dem symbolischen Preis von 1,00 EUR/m² kalkuliert. Der resultierende Verkehrswert, ohne Berücksichtigung von Grundstückszuschnitt und der Herstellungskosten für die Zufahrt, beträgt 588.740 EUR (Tabelle 1).

Tabelle 1: Berechnung Verkehrswert ohne Berücksichtigung Grundstückszuschnitt und Herstellungskosten Zufahrt

 

Weiterhin sind der unzweckmäßige Grundstückszuschnitt (siehe Abb. 1) und die Kosten für die Pflasterung der Zufahrt, die durch den Käufer zu übernehmen sind, bei der Kaufpreisfindung zu berücksichtigen.

Abbildung 1: Grundstückszuschnitt Kaufgegenstand UR-Nr.: 69/2016, Notar Jacobsen


 

Der verwinkelte Grundstückszuschnitt, der sich in erhöhten Bau- und Planungskosten für das Gebäude niederschlägt, wird mit einem Abschlag von 15 % kalkuliert. Die Kosten für die Herstellung der Zufahrt (ca. 280 m²) werden mit 130 EUR/m² eingeschätzt. Daraus berechnet sich die Höhe des Verkehrswertes von 464.086 EUR (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2: Berechnung Verkehrswert mit Berücksichtigung Grundstückszuschnitt und Herstellungskosten Zufahrt


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein