Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-025-3 für das Grundstück Schopfheimer Allee 10 - Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 076/16/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010) soll für den in Anl. 1 gekennzeichneten Geltungsbereich ge­ändert werden. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ geführt.

Die Änderung soll sich beschränken auf die Schaffung der planungs­rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Empfangs- und Pförtnergebäuden auf dem Grundstück Schopfheimer Allee 10 (Schulgrundstück der BBIS – Berlin-Brandenburg International School GmbH) entsprechend der Darstellung in Anl. 4 – Blatt Anlage B-1).

2.         Der Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in einem Bebauungsplan-Entwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.

In den Entwurf ist eine Regelung aufzunehmen, mit der die städtebaulich nicht gewünschte abweisende Wirkung des BBIS-Hauptzugangs an der Schopfheimer Allee durch Errichtung einer doppelten Zaun- bzw. Toranlage („Schleuse“) ausgeschlossen wird.

Darüber hinaus sind die Möglichkeiten, das BBIS-Schulgrundstück im Rahmen der Regelungen des Städtebaulichen Vertrages vom 07.10.2009 (vgl. Anl. 6) zu Fuß und mit dem Fahrrad durchqueren zu dürfen, für jedermann gut lesbar an beiden Zugängen auszuschildern. Der Bürgermeister wird beauftragt, die BBIS zu einer entsprechenden Beschilderung aufzufordern und diese vertraglich abzusichern.

3.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Problembeschreibung/Begründung:

Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ [Ursprungsplan] war mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft getreten.

Ein Verfahren zur 1. Änderung, die Stellplatzflächen der Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. betreffend, konnte Anfang 2013 abgeschlossen werden (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow v. 31.01.2013).

Eine 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seeberg“ ‑ sowie eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (KLM-FNP-16) ‑ wurde mit Beschluss vom 13.12.2012 eingeleitet. Dieses Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ geführt und gegenwärtig parallel fortgesetzt.

Mit Schreiben vom 08.06.2016 trat die BBIS ‑ Berlin-Brandenburg International School GmbH, Eigentümerin des Grundstücks Schopfheimer Allee 10 (ehem. Forschungsanstalt der Dt. Reichspost), mit der Bitte an die Gemeinde heran, den Bebauungsplan für ihr Grundstück zu ändern.

Ziel der Änderung soll es sein, die Errichtung von dauerhaften Empfangs- und Pförtnergebäuden für das Schulgrundstück zu ermöglichen. Anstelle der bisherigen Containerlösung soll eine auch architektonisch ansprechendere Neugestaltung der Zugangsbereiche umgesetzt werden. Mit den geplanten Anlagen wird die bauliche Möglichkeit geschaffen, dass die BBIS den im Städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde eingegangenen Verpflichtungen zur Durchwegung stets ‑ und unabhängig von der jeweiligen Sicherheitslage ‑ nachkommen kann (vgl. Anl. 4, Antrag mit Begründung u. Planunterlagen).

Insbesondere das angedachte Empfangs- und Pförtnerhaus nördlich Haus 9 (ehem. Heizhaus), an der Zufahrt aus Richtung Schopfheimer Allee, ist aber bisher bauplanungsrechtlich unzulässig.

Der Bebauungsplan soll deshalb geändert werden. Das Verfahren soll unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ geführt werden (Geltungsbereich vgl. Anl. 1).

Die im Städtebaulichen Vertrag getroffenen Festlegungen, das Grundstück Schopfheimer Allee 10 zwischen Am Hochwald im Westen und Schopfheimer Allee im Osten als Fußgänger und als Radfahrer durchqueren zu können, werden von dem Bebauungsplan-Änderungsverfahren nicht berührt und bleiben unverändert.

 

 

Die BBIS hat eine Übernahme der für das Verfahren KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ anfallenden, insbesondere stadtplanerischen Kosten zugesagt, so dass der Gemeinde keine Kosten für die erforderlichen externen Planungsleistungen entstehen.

 

Ergänzende Hinweise: Dieser Antrag lag der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen mit DS-Nr. 076/16 bereits zum Sitzungsdurchlauf Juli 2016 zur Beratung vor. Die in den Vorberatungen auf­geworfenen Fragen (Größe der angedachten Empfangs- u. Pförtnergebäude? Ergebnis der Vorabstimmungen mit den Denkmalbehörden?) sind von der BBIS inzwischen beantwortet worden und der hier vorliegenden Drucksache als aktualisierte Anl. 4 (Planunterlagen) und als neue Anl. 5 (Protokoll Denkmalbehörden v. 21.04.2016) beigefügt.

 

Der Bauausschuss lehnte den Beschluss in der Fassung DS-Nr. 076/16/1 in seiner Sitzung am 19.09.2016 einstimmig ab (- „Ja“ / 7 „Nein“ / ‑ „Enthaltung“). In Auswertung der Beratungen des Bauausschusses wurde Ziff. 2 des Beschlussvorschlages ergänzt und Anl. 6 (Auszug aus dem Städtebaulichen Vertrag v. 07.10.2009, Auszug aus der Planzeichnung KLM-BP-025) beigefügt. Der Beschluss liegt nun als DS-Nr. 076/16/2 vor.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“

2)        ders., mit Luftbild Stand 04/2016

3)        B-Plan KLM-BP-025 „Seeberg“ in seiner rechtswirksamen Fassung, Auszug Planzeichnung

4)        Antrag der Grundstückseigentümerin vom 08.06.2016 mit Anlagen
(Begründung und Planunterlagen, aktualisiert)

5)        Protokoll/ Besprechungsnotiz BBIS – Denkmalbehörden v. 21.04.2016

6)        Städtebaulicher Vertrag BBIS - Gemeinde vom 7. Oktober 2009 (UR-Nr. Fl 1039/2009 des Notars John Flüh, Berlin), Auszug zu Geh- und Radfahrrechte über das Schulgrundstück