Die Änderung soll sich
beschränken auf die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung von Empfangs- und Pförtnergebäuden auf dem Grundstück Schopfheimer
Allee 10 (Schulgrundstück der BBIS – Berlin-Brandenburg International
School GmbH) entsprechend der Darstellung in Anl. 4 – Blatt Anlage B-1).
2.
Der
Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in
einem Bebauungsplan-Entwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.
In
den Entwurf ist eine Regelung aufzunehmen, mit der die städtebaulich nicht
gewünschte abweisende Wirkung des BBIS-Hauptzugangs an der Schopfheimer Allee
durch Errichtung einer doppelten Zaun- bzw. Toranlage („Schleuse“)
ausgeschlossen wird.
Darüber hinaus sind die
Möglichkeiten, das BBIS-Schulgrundstück im Rahmen der Regelungen des
Städtebaulichen Vertrages vom 07.10.2009 (vgl. Anl. 6) zu Fuß und mit dem Fahrrad durchqueren zu dürfen, für
jedermann gut lesbar an beiden Zugängen auszuschildern. Der Bürgermeister wird
beauftragt, die BBIS zu einer entsprechenden Beschilderung aufzufordern und
diese vertraglich abzusichern.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Problembeschreibung/Begründung:
Der Bebauungsplan KLM-BP-025
„Seeberg“ [Ursprungsplan] war mit Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde
Kleinmachnow am 16.04.2010 in Kraft getreten.
Ein Verfahren zur 1. Änderung, die Stellplatzflächen der
Freien Waldorfschule Kleinmachnow e.V. betreffend, konnte Anfang 2013
abgeschlossen werden (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow v. 31.01.2013).
Eine 2. Änderung des
Bebauungsplanes „Seeberg“ ‑ sowie eine parallele Änderung des
Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (KLM-FNP-16) ‑ wurde mit Beschluss vom
13.12.2012 eingeleitet. Dieses Verfahren wird unter der Bezeichnung
KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ geführt und gegenwärtig parallel fortgesetzt.
Mit Schreiben vom 08.06.2016 trat
die BBIS ‑ Berlin-Brandenburg International School GmbH, Eigentümerin des
Grundstücks Schopfheimer Allee 10 (ehem. Forschungsanstalt der Dt.
Reichspost), mit der Bitte an die Gemeinde heran, den Bebauungsplan für ihr
Grundstück zu ändern.
Ziel der Änderung soll es sein,
die Errichtung von dauerhaften Empfangs- und Pförtnergebäuden für das
Schulgrundstück zu ermöglichen. Anstelle der bisherigen Containerlösung soll
eine auch architektonisch ansprechendere Neugestaltung der Zugangsbereiche
umgesetzt werden. Mit den geplanten Anlagen wird die bauliche Möglichkeit
geschaffen, dass die BBIS den im Städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde
eingegangenen Verpflichtungen zur Durchwegung stets ‑ und unabhängig
von der jeweiligen Sicherheitslage ‑ nachkommen kann (vgl. Anl. 4, Antrag mit Begründung u.
Planunterlagen).
Insbesondere das angedachte
Empfangs- und Pförtnerhaus nördlich Haus 9 (ehem. Heizhaus), an der
Zufahrt aus Richtung Schopfheimer Allee, ist aber bisher bauplanungsrechtlich
unzulässig.
Der Bebauungsplan soll deshalb
geändert werden. Das Verfahren soll unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3
„Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ geführt werden (Geltungsbereich vgl. Anl. 1).
Die im Städtebaulichen Vertrag getroffenen Festlegungen, das
Grundstück Schopfheimer Allee 10 zwischen Am Hochwald im Westen und
Schopfheimer Allee im Osten als Fußgänger und als Radfahrer durchqueren zu
können, werden von dem Bebauungsplan-Änderungsverfahren nicht berührt und
bleiben unverändert.
Die BBIS hat eine Übernahme der für das Verfahren
KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ anfallenden, insbesondere
stadtplanerischen Kosten zugesagt, so dass der Gemeinde keine Kosten für die
erforderlichen externen Planungsleistungen entstehen.
Ergänzende Hinweise: Dieser Antrag lag der Gemeindevertretung und
ihren Fachausschüssen mit DS-Nr. 076/16 bereits zum Sitzungsdurchlauf Juli
2016 zur Beratung vor. Die in den Vorberatungen aufgeworfenen Fragen (Größe
der angedachten Empfangs- u. Pförtnergebäude? Ergebnis der Vorabstimmungen mit
den Denkmalbehörden?) sind von der BBIS inzwischen beantwortet worden und der
hier vorliegenden Drucksache als aktualisierte Anl. 4 (Planunterlagen) und
als neue Anl. 5 (Protokoll Denkmalbehörden v.
21.04.2016) beigefügt.
Der Bauausschuss lehnte den Beschluss in der Fassung
DS-Nr. 076/16/1 in seiner Sitzung am 19.09.2016 einstimmig ab (- „Ja“ / 7
„Nein“ / ‑ „Enthaltung“). In Auswertung der Beratungen des Bauausschusses
wurde Ziff. 2 des Beschlussvorschlages ergänzt und Anl. 6 (Auszug aus dem Städtebaulichen Vertrag v. 07.10.2009,
Auszug aus der Planzeichnung KLM-BP-025) beigefügt. Der Beschluss liegt nun als
DS-Nr. 076/16/2 vor.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“
2)
ders.,
mit Luftbild Stand 04/2016
3)
B-Plan
KLM-BP-025 „Seeberg“ in seiner rechtswirksamen Fassung, Auszug Planzeichnung
4)
Antrag
der Grundstückseigentümerin vom 08.06.2016 mit Anlagen
(Begründung und Planunterlagen, aktualisiert)
5) Protokoll/ Besprechungsnotiz BBIS – Denkmalbehörden v. 21.04.2016
6) Städtebaulicher Vertrag BBIS - Gemeinde vom 7. Oktober 2009 (UR-Nr. Fl 1039/2009 des Notars John Flüh, Berlin), Auszug zu Geh- und Radfahrrechte über das Schulgrundstück