Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-019-11 "Förster-Funke-Allee/Ring am Feld"
Vorlage
DS-Nr. 029/17
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10 des Baugesetz­buches in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I. S. 1722), BauGB, den Bebauungsplan KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“ (vgl. Anlage 2) als Satzung.

 

2.    Die Begründung i. d. F. vom 08.05.2017 wird gebilligt.

 

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Mit Beschluss vom 19.02.2015 (DS-Nr. 175/14) wurde ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“ eingeleitet.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-11 werden einzelne Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“ in der Fassung der 3. Änderung vom 15.01.2003, zuletzt geändert durch den Bebauungsplan KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ (in Kraft getreten am 31.08.2012) für die beiden in den Geltungsbereich einbezogenen Grundstücke (WA 01 und WA 02) so geändert, dass die Anzahl an Wohneinheiten (WE) nicht mehr auf max. zwei beschränkt ist, sondern auch ein Gebäude mit höherer Anzahl zulässig wird. Weitere planungsrechtliche Vorgaben sollen angepasst werden.

Perspektivisch sollen mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die Voraussetzungen für barriere­freien Wohnraum vorzugsweise im WA 02 (Grundstück Förster-Funke-Allee 109) erreicht werden.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 02.11. bis einschließlich 02.12.2016 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 02.11.2016) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50 / 18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)        Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-019-11

Bebauungsplan KLM-BP-019-11 „Förster-Funke-Allee/Ring am Feld“, bestehend aus:

2)        Teil A zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung, Stand: 08.05.2017)

3)        Teil B textliche Festsetzungen, Stand: 08.05.2017

4)        Begründung zum Bebauungsplan KLM-BP-019-11, Stand: 08.05.2017