2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei Vorlage der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Hinweis zum Datenschutz:
Problembeschreibung/Begründung:
Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit
wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14 für Flächen
im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die er durch
diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht
(Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).
Die Gemeindevertretung hatte bereits am 06.02.2003 ein
Verfahren zur 8. Änderung des FNP eingeleitet. Mit DS-Nr. 039/16 vom
19.05.2016 grenzte sie den vorgesehenen Änderungsbereich neu ab (vgl. Anlage 1)
und präzisierte die angestrebten städtebaulichen Ziele für die Flächen
beiderseits Stahnsdorfer Damm.
Vorgesehen ist die Änderung von dargestellten Nutzungsarten
und Bauflächen im Städtebaulichen Entwicklungsbereich „Entwicklungsgebiet Wohnen und Arbeiten im
Bereich nördlich und südlich der Bundesautobahn A 115 …“ sowie auf
nördlich Stahnsdorfer Damm angrenzenden Flächen. Mit
der Änderung sollen die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und die Schaffung
insbesondere von preiswertem und bezahlbarem Wohnraum ermöglicht werden.
Vorgesehen sind außerdem u. a. die Darstellung von Grün- und Waldflächen sowie
einer Fläche für Sport- u. Spielanlagen (Sportplatz) am Dreilindener Weg.
Zum
Entwurf der 8. FNP-Änderung sind die Stellungnahmen der Öffentlichkeit im
Zeitraum 22.11. – 23.12.2016 sowie mit Schreiben vom 10. November 2016 die
Stellungnahmen der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt
worden. Alle innerhalb der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen wurden
geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in Anlage 2
(Öffentlichkeit) und Anlage 3 (Behörden u. sonstige Träger
öffentlicher Belange) wiedergegeben.
Die während der vorgenannten Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen können in der in den Anlagen 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweise:
Alle eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FB Bauen/Wohnen, Zimmer 2.05 (2.06) eingesehen werden.
Kosten dieses Bauleitplan-Verfahrens, die durch Beauftragung externer Büros für insbesondere stadtplanerische und landschaftsplanerische Leistungen entstehen, werden von der P&E mbH getragen. Die P&E mbH ist Geschäftsbesorgerin der Gemeinde Kleinmachnow für den Städtebaulichen Entwicklungsbereich „Wohnen und Arbeiten …“.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1) Kennzeichnung Änderungsbereich KLM-FNP-08
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 22.11. – 23.12.2016)
3)
Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger
öffentlicher Belange
(Beteiligungszeitraum November/Dezember 2016)