1.         Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Renaturierung des Düppelteichs zu.

2.         Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Neugestaltung der Außenanlage um den Düppelteich zu.

3.         Für das Vorhaben „Renaturierung des Düppelteichs und seiner umgebenden Grünanlagen“ waren für die Haushaltsjahre 2015/16 580.000,00 EUR bereitgestellt. Es werden zusätzliche Mittel in Höhe von 75.000,00 EUR benötigt. Diese sind im Haushalt 2018 bereit zu stellen.

 


Problembeschreibung/Begründung:

 

Im Oktober 2015 fasste die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss zur Renaturierung des Düppelteichs einschließlich Neugestaltung seiner umgebenden Grünanlage (DS-Nr. 097/15). Diese Beschlussfassung erfolgte auf Basis einer Grundlagenermittlung sowie der Ergebnisse faunistischer und floristischer Untersuchungen.

Inzwischen liegen die daraufhin beauftragten Entwurfsplanungen vor, und zwar für die Teilabschnitte „Renaturierung des Düppelteichs“ und „Neugestaltung der Außenanlage um den Düppelteich“. Eine erste Fassung beider Entwurfsplanungen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten (UVO-Ausschuss) am 25.01.2017 vorgestellt.

Aus einem Diskussionsbeitrag des Fördervereins LSG Buschgraben/Bäketal e.V. zur o. a. Sitzung und der anschließenden Diskussion ergaben sich Hinweise, den Entwurf vom 25.01.2017 in Teilen zu verändern. So sollte

·           von einer Neupflanzung von Bäumen im unmittelbaren Uferbereich abgesehen bzw. sie örtlich verschoben,

·           die Belüftung des Teichs als weitere Möglichkeit der Schlammreduzierung berücksichtigt,

·           die Kostensituation dargestellt und

·           eine Erweiterung der bienenfreundlichen Wiesen vorgenommen werden.

Der Errichtungsbeschluss i. d. F. der DS-Nr. 024/17 wurde am 08.03.2017 vom Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten mit 9 „Ja“ / ‑ „Nein“ / ‑ „Enthaltung“ und am 09.03.2017 vom Finanzausschuss mit 9 / ‑ / ‑ einstimmig befürwortet. Der Finanzausschuss stimmte der vorgelegten Drucksache jedoch nur unter der Voraussetzung zu, dass die von der Verwaltung im UVO-Aus­schuss zugesicherte Einarbeitung von Änderungen in der Planung und Durchführung berücksichtigt wird (Maßgabe zu DS-Nr. 024/17, vgl. Anlage A V).

 

Bereits am 01.03.2017 hatte auch ein Gedankenaustausch zwischen der Verwaltung, dem Fördervereins LSG Buschgraben/Bäketal e.V. und zwei Planungsbüros stattgefunden (Anlage A III, Vermerk zur Beratung). Die Anregungen insbesondere des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten und die Ergebnisse des Gedankenaustausches vom 01.03.2017 wurden aufgegriffen, führten zur Überarbeitung der bisherige Beschlussvorlage (DS-Nr. 024/17) und sind in der jetzt vorliegenden Beschlussvorlage (DS-Nr. 024/17/1) berücksichtigt.

Eine Kostenübersicht, in der die Entwicklung der Kosten entsprechend der planerischen Entwicklung der Gesamtmaßnahme dargestellt ist, kann in der Anlage A IV eingesehen werden.

Im weiteren Text werden die Teilabschnitte der Planung vorgestellt.

 

 

I – Teilabschnitt Renaturierung des Düppelteichs

 

Die Renaturierung des Düppelteichs soll im Wesentlichen mittels Belüftungs- und Entschlammungsmaßnahmen (wasserseitig, Bagger auf Schwimmponton) sowie einer partiellen Entnahme des Schilfbestandes erfolgen. Damit werden das Gewässervolumen erhöht, die zunehmende Verlandung gestoppt, Sichtachsen wieder hergestellt und zudem gewährleistet, dass die Leistungsfähigkeit des Gesamtbiotops wiederhergestellt wird. Um den Eintrag von Sedimenten weitestgehend unterbinden zu können und damit die Nachhaltigkeit der Maßnahme zu sichern, werden zusätzlich nördlich und westlich des Düppelteichs ufernahe Sedimentationsanlagen hergestellt.

Für Avifauna und Insektenwelt wird auch nach der Schilfentnahme noch ein ausreichend großer Schilfbestand vorhanden sein.

Die Baustelleneinrichtung für die Entschlammungsarbeiten ist östlich des Düppelteichs vorgesehen, die Zufahrt wird aus Richtung Karl-Marx-Straße erfolgen. Entsprechende Überfahrten sind herzustellen und nach Bauausführung wieder zurückzubauen. Außerdem sind verkehrsregelnde Maßnahmen für den Baustellenverkehr zu planen. Die Arbeiten sollen bis zum 28.02.2018 abgeschlossen sein. Nach Beendigung wird der ursprüngliche Zustand der Grünfläche wieder hergestellt bzw. sie wird für die zeitlich danach geplante Neugestaltung der Außenanlage vorbereitet.

Die Sedimententnahme soll ab Mitte September bis maximal Ende Oktober stattfinden, um überwinternde Amphibien im Gewässer nicht zu stören oder zu verletzen. Das bisher beprobte Schlammmaterial, das in Form einer Mischprobe aus 16 Einzelproben entstand, wird nach den einschlägigen Richtlinien als „nicht gefährlich“ eingestuft. Baubegleitend ist eine kampfmitteltechnische Untersuchung vorgesehen.

Nach der Durchführung vorgezogener Belüftungsmaßnahmen ab April 2017 und nach Beendigung der Entschlammung im Herbst 2017soll eine dauerhafte Belüftungsausrüstung am und im Teich installiert werden, um die Einregulierung dauerhaft aerober Wasserzustände zu unterstützen.

Auszüge der Entwurfsplanung sind in der Anlage A I nachzulesen, eine Kostenberechnung kann der Anlage A I 5 entnommen werden. Durch geänderte Anforderungen an die Gesamtmaßnahme und gewonnene neue Erkenntnisse änderten sich auch die zu kalkulierenden Kosten. Ein tabellarischer Vergleich zur Kostenentwicklung des Teilabschnitts Renaturierung des Düppelteichs ist in der Anlage A I 6 ersichtlich.

 

Hinweis: Die gesamten Entwurfsunterlagen zur Renaturierung des Düppelteichs können von den Mitgliedern der Gemeinde­vertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FB Bauen/Wohnen, Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün/Stadtwirtschaft im Zimmer 2.15 eingesehen werden.

 

 

II - Teilabschnitt Neugestaltung der Außenanlage um den Düppelteich

 

Die den Düppelteich umgebende Parkanlage besteht aus einer Grünfläche mit mehr oder weniger dichtem Gehölzbestand und flächenhaft und linienförmig aufgewachsenen Strauchgehölzen. Im Südwesten der Anlage befindet sich ein Spielplatz, der aber nicht Gegenstand der vorliegenden Planung ist und bereits vor einigen Jahren neu angelegt wurde.

 

 

Im Norden, Westen und Süden grenzt die Grünanlage an Wohngrundstücke der Sommerfeld-Siedlung an. Der derzeitige Verlauf der Wege ist in der Anlage A II 2 ersichtlich. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um „Trampelpfade“ in unterschiedlicher Form und Ausprägung.

Die Außenanlage Düppelteich verfügt gegenwärtig über lediglich 4 Bänke, zwei auf der Westseite und zwei auf der Ostseite, sowie über eine überdachte Sitzbank mit Tisch in unmittelbarer Nähe der Karl-Marx-Straße. An jeder Bank befindet sich ein Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von ca. 80 -100 Litern.

Folgende Gestaltungsideen liegen der Entwurfsplanung Außenanlage Düppelteich zu Grunde:

·           Tageslichtpark – keine Beleuchtung in der Grünfläche und an den Wegen,

·           Wegeverlauf größtenteils belassen und teilweise geändert, Herstellung der Wege in wassergebundener Bauart (Tragschicht Kalksteinschotter, Deckschicht Kalksteinsplitt),

·           Gehölzrodungen und –pflanzungen zur Aufwertung der Grünfläche,

·           Mehrgenerationenfitnessgeräte in der Nähe des Spielplatzes anordnen,

·           Mobiliar (Bänke, Abfallbehälter) – Erneuerung und Ergänzung,

·           Sichtachsen wieder herstellen,

·           Bienenfreundliche Wiese anlegen.

Die Umgestaltung der Flächen rund um den Düppelteich soll ab Frühjahr 2018 realisiert werden. Auszüge der Entwurfsplanung und eine Zusammenfassung der Kostenberechnung können der Anlage A II entnommen werden. Durch geänderte Anforderungen an die Gesamtmaßnahme und gewonnene neue Erkenntnisse änderten sich auch die zu kalkulierenden Kosten. Ein tabellarischer Vergleich zur Kostenentwicklung des Teilabschnitts Neugestaltung der Außenanlage um den Düppelteich ist in der Anlage A II 7 ersichtlich.

 

Hinweis: Die gesamten Entwurfsunterlagen zur Neugestaltung der Außenanlage können von den Mitgliedern der Gemeinde­vertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, Fachbereich Bauen/ Wohnen, Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün/Stadtwirtschaft im Zimmer 2.15 eingesehen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

M-0000454

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

580.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

75.000,00 €

 ja

 nein

 


 

Anlagen

Anlage A I – Auszüge aus der Entwurfsplanung „Renaturierung des Düppelteichs“:

A I 1 – Entwurfsplanung, Seite 1 - 38

A I 2 – Entwurfsplanung, Ist-Karte

A I 3 – Entwurfsplanung, Soll- und Baukarte

A I 4 – Karte Biotopkartierung

A I 5 – Auszüge aus der Kostenberechnung, Seite 52 - 57

A I 6 – Tabellarischer Vergleich zur Kostenentwicklung

 

(Fortsetzung Anlagenverzeichnis siehe Folgeseite)

 

Fortsetzung Anlagen

 

Anlage A II – Auszüge aus der Entwurfsplanung „Außenanlage Düppelteich Kleinmachnow“:

A II 1 – Entwurfsplanung, Auszug Seite 1 – 4 und 8 – 22

A II 2 – Entwurfsplanung, Bestandskarte Außenanlagen

A II 3 – Karte Biotopkartierung u. Baumkataster

A II 4 – Entwurfsplanung, zukünftige Gestaltung der Außenanlage

A II 5 – Mehrgenerationenfitnessgeräte – Auswahl

A II 6 – Auszüge aus der Kostenberechnung, Seite 41 u. 49

A II 7 – Tabellarischer Vergleich zur Kostenentwicklung

Anlage A III – Vermerk zur Beratung vom 01.03.2017 zur Renaturierung des Düppelteiches (Teilnehmer: Gemeindeverwaltung, Förderverein LSG Buschgraben/Bäketal e.V., Planungsbüros)

Anlage A IV - Kostenübersicht

Anlage A V - Maßgabe zu DS-Nr. 024/17 vom 09.03.2017