2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei Vorlage der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
‑ entfällt hier, da keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingingen ‑
Problembeschreibung/Begründung:
Der
Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der
14. Änderung KLM‑FNP‑14 für Flächen im Bereich Altes Dorf vom
30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die er durch diese Änderung erhalten hat,
am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht (Amtsblatt für die Gemeinde
Kleinmachnow Nr. 12/2014).
Die Gemeindevertretung hatte am 11.04.2013
mit DS-Nr. 013/13 beschlossen, ein Verfahren zur 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit der ergänzenden Bezeichnung „für Flächen im Bereich
Neue Hakeburg“ einzuleiten. Am 13.11.2014 beschloss die Gemeindevertretung mit
DS-Nr. 129/14, den in Aussicht genommenen Änderungsbereich anzupassen.
Die 16. FNP-Änderung erfolgt
parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑025-2 „Neue
Hakeburg“.
Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.
Den Geltungsbereich
des ‑ künftigen ‑ Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 stellt der
FNP bisher noch als „Sondergebiete“ mit den Zweckbestimmungen „Hotel“
(SO H) bzw. Parkplatz (SO P) dar. Ziel des Änderungsverfahrens ist
es, anstelle einer Hotelnutzung die vom Eigentümer mittlerweile angestrebte
Wohnnutzung zuzulassen.
Neben den beiden genannten
Bauleitplan-Verfahren wird auch eine Anpassung des städtebaulichen Vertrages
UR-Nr. Fl 104/2009 vom 7. Oktober 2009 erforderlich sein. Ein erster
Vertragsentwurf liegt inzwischen vor.
Im Rahmen des Verfahrens zur 16. FNP-Änderung KLM-FNP-16 für Flächen im Bereich Neue Hakeburg erfolgte die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 27.03.2017, öffentlich ausgelegt wurde der Entwurf im Zeitraum vom 03.04. bis 05.05.2017.
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 dargestellten Form abgewogen werden. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gingen nicht ein.
Hinweis:
Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FB Bauen/Wohnen, Zimmer 2.05 (2.06) eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Kennzeichnung Änderungsbereich KLM-FNP-16
Abwägungsmaterialien:
2)
Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger
öffentlicher Belange
(Beteiligungszeitraum März – Mai 2017)
3) Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 03.04. – 05.05.2017)