Betreff
Abwägung zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-16 für Flächen im Bereich Neue Hakeburg (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 099/17
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1)      Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-16 für Flächen im Bereich Neue Hakeburg eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in der Anlage 2 dar­gestellt.

 

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Be­lange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei Vorlage der 16. Änderung des Flächen­nutzungsplanes nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellung­nahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.

 


Hinweis zum Datenschutz:

‑ entfällt hier, da keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingingen ‑

 

Problembeschreibung/Begründung:

Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der 14. Änderung KLM‑FNP‑14 für Flächen im Bereich Altes Dorf vom 30.01.2014. Er wurde in der Fassung, die er durch diese Änderung erhalten hat, am 31. Juli 2014 neu bekannt gemacht (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 12/2014).

Die Gemeindevertretung hatte am 11.04.2013 mit DS-Nr. 013/13 beschlossen, ein Verfahren zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der ergänzenden Bezeichnung „für Flächen im Bereich Neue Hakeburg“ einzuleiten. Am 13.11.2014 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 129/14, den in Aussicht genommenen Änderungsbereich anzupassen.

Die 16.  FNP-Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑025-2 „Neue Hakeburg“.

Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeinde­gebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beab­sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittel­bare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungs­pläne aus dem FNP entwickelt wer­den. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte Planungs­ziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige Aktualisierung.

Den Geltungsbereich des ‑ künftigen ‑ Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 stellt der FNP bisher noch als „Sondergebiete“ mit den Zweckbestimmungen „Hotel“ (SO H) bzw. Parkplatz (SO P) dar. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, anstelle einer Hotelnutzung die vom Eigentümer mittlerweile angestrebte Wohnnutzung zuzulassen.

Neben den beiden genannten Bauleitplan-Verfahren wird auch eine Anpassung des städtebaulichen Vertrages UR-Nr. Fl 104/2009 vom 7. Oktober 2009 erforderlich sein. Ein erster Vertragsentwurf liegt inzwischen vor.

Im Rahmen des Verfahrens zur 16. FNP-Änderung KLM-FNP-16 für Flächen im Bereich Neue Hakeburg erfolgte die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 27.03.2017, öffentlich ausgelegt wurde der Entwurf im Zeitraum vom 03.04. bis 05.05.2017.

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 dargestellten Form abgewogen werden. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gingen nicht ein.

 

Hinweis:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange können von den Mitgliedern der Gemeinde­vertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FB Bauen/Wohnen, Zimmer 2.05 (2.06) eingesehen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

2.938,82

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Kennzeichnung Änderungsbereich KLM-FNP-16

Abwägungsmaterialien:

2)      Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange
(Beteiligungszeitraum März – Mai 2017)

3)      Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 03.04. – 05.05.2017)