Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuersatzung in der Gemeinde Kleinmachnow ab 01.01.2018.
Bei der Überprüfung der Zweitwohnungssteuer wurde
festgestellt, dass aufgrund fehlender Befreiungen die Satzung nicht
gerichtsfest ist. Nachfolgende Befreiungen unterliegen nicht der Steuerpflicht:
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Eine aus beruflichen Gründen, zu Schul- und Ausbildungszwecken
gehaltene Zweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten oder
eine eingetragene Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, wenn die gemeinsame
Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb der Gemeinde Kleinmachnow liegt, unterliegt
nicht der Steuerpflicht.
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Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen
Einrichtungen der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen
unterliegen nicht der Steuerpflicht.
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Wohnungen die von öffentlichen oder freien Trägern
der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen oder von Trägern der
öffentlichen oder freien Jugendhilfe zu Erziehungszwecken entgeltlich oder
unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden unterliegen nicht der
Steuerpflicht.
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Wenn die Hauptwohnung sich in eine der unter Abs. 2
und Abs. 3 genannten Einrichtung befindet, unterliegt die Zweitwohnung nicht
der Steuerpflicht.
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Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
die zum Zwecke der Schul- und Berufsausbildung eine Zweitwohnung innehaben,
sind von der Steuer befreit.
Ferner sind bisher Entstehung und Beendigung der
Steuerpflicht jeweils erst zum folgenden Kalendervierteljahr bei der
Steuerveranlagung berücksichtigt worden.
Diese Situation ist vielfach auf Unverständnis der
Steuerpflichtigen gestoßen. Daher sind die Änderungen bezüglich der
Steuerpflicht monatlich zu berücksichtigen, das heißt, die Entstehung der
Steuerpflicht im Folgemonat und das Ende der Steuerpflicht mit Ablauf des
Monats.
Als Anlage 1
ist eine vergleichende Gegenüberstellung (Synopse) beigefügt, aus der sich der
bisherige Satzungstext und der vorgeschlagene neugefasste Satzungstext ergeben.
Die Anlage 2
beinhaltet die Neufassung der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Kleinmachnow im
Entwurf.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
- Synopse
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Zweitwohnungssteuersatzung ab 01.01.2018