Betreff
Neufassung Zweitwohnungssteuersatzung
Vorlage
DS-Nr. 147/17
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuersatzung in der Gemeinde Kleinmachnow ab 01.01.2018.


Bei der Überprüfung der Zweitwohnungssteuer wurde festgestellt, dass aufgrund fehlender Befreiungen die Satzung nicht gerichtsfest ist. Nachfolgende Befreiungen unterliegen nicht der Steuerpflicht:

 

-       Eine aus beruflichen Gründen, zu Schul- und Ausbildungszwecken gehaltene Zweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb der Gemeinde Kleinmachnow liegt, unterliegt nicht der Steuerpflicht.

 

-       Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen unterliegen nicht der Steuerpflicht.

 

-       Wohnungen die von öffentlichen oder freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen oder von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe zu Erziehungszwecken entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden unterliegen nicht der Steuerpflicht.

 

-       Wenn die Hauptwohnung sich in eine der unter Abs. 2 und Abs. 3 genannten Einrichtung befindet, unterliegt die Zweitwohnung nicht der Steuerpflicht.

 

-       Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die zum Zwecke der Schul- und Berufsausbildung eine Zweitwohnung innehaben, sind von der Steuer befreit.

 

 

Ferner sind bisher Entstehung und Beendigung der Steuerpflicht jeweils erst zum folgenden Kalendervierteljahr bei der Steuerveranlagung berücksichtigt worden.

Diese Situation ist vielfach auf Unverständnis der Steuerpflichtigen gestoßen. Daher sind die Änderungen bezüglich der Steuerpflicht monatlich zu berücksichtigen, das heißt, die Entstehung der Steuerpflicht im Folgemonat und das Ende der Steuerpflicht mit Ablauf des Monats. 

 

Als Anlage 1 ist eine vergleichende Gegenüberstellung (Synopse) beigefügt, aus der sich der bisherige Satzungstext und der vorgeschlagene neugefasste Satzungstext ergeben.

 

Die Anlage 2 beinhaltet die Neufassung der Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Kleinmachnow im Entwurf.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

- Synopse

- Zweitwohnungssteuersatzung ab 01.01.2018