Betreff
Erweiterung der vorhandenen Tempo-30-Zone für den Abschnitt Ernst-Thälmann-Straße im Bereich der Sommerfeldsiedlung (zwischen Steinweg und Hohe Kiefer)
Vorlage
DS-Nr. 038/18
Art
Beschlussvorlage

 

Es gibt immer wieder Hinweise und Beschwerden, dass im Straßenzug „Schleusenweg – Rudolf-Breitscheid-Straße – Ernst-Thälmann-Straße (westlich OdF-Platz)“ zu schnell gefahren wird. Insbesondere im Teilabschnitt zwischen den Straßen „Hohe Kiefer“ und „Steinweg“ (siehe Anlage 2) nehmen Autofahrerinnen und Autofahrer oft wenig Rücksicht auf den Radverkehr und auf querende Fußgänger.

Die dort bisher zulässige Höchstgeschwindigkeit soll reduziert werden, indem der Teilabschnitt in die nördlich und südlich bereits bestehenden Tempo 30-Zonen einbezogen wird.

Auch aus städtebaulicher Sicht ist eine Einbeziehung in die angrenzenden Tempo 30-Zonen sinnvoll. So sind die Wohngebäude entlang der Ernst-Thälmann-Straße zwischen „Hohe Kiefer“ und „Steinweg“ Teil der sogenannten Sommerfeldsiedlung, für die eine Erhaltungs- und eine Gestaltungssatzung gelten. Der besondere Charakter dieses zusammenhängenden Wohngebiets lässt sich nur bewahren und weiterentwickeln, wenn die Ernst-Thälmann-Straße nicht durch hohe Geschwindigkeiten als Barriere zwischen der südlichen Wohnbebauung einschließlich der Straße „Feldfichten“ und dem nördlichen Teil der Sommerfeldsiedlung wirkt.

Nach den Darstellungen des Flächennutzungsplanes in der Fassung der Bekanntmachung 17. Änderung vom 17.12.2017 kommen dem westlichen Teil der Ernst-Thälmann-Straße auch keine Aufgaben oder Funktion einer überörtlichen bzw. örtlichen Hauptverkehrsstraße zu.

Der Landkreis als untere Straßenverkehrsbehörde hat im Rahmen einer Vorabstimmung im Juni 2018 angedeutet, bei einem Antrag der Gemeinde auf Ausweitung der vorhandenen Tempo 30-Zone im Juni 2018 „[...] keine Einwände gegen die Einbeziehung des Abschnitts Ernst-Thälmann-Straße zwischen Hohe Kiefer und Steinweg [zu erheben], solange der Verkehr auf der Ernst-Thälmann-Straße an den Einmündungen Vorfahrt erhält (VZ 301 StVO). Die Vorfahrt[sgewährung] ist Bedingung für den Linienverkehr in diesem Abschnitt.“

Auch der Betreiber des öffentlichen Personennahverkehrs, die regiobus Potsdam Mittelmark GmbH hat bereits zugesichert, einer Ausweitung der Tempo 30-Zone nicht zu widersprechen, solange die Vorfahrt für die Busse des Linienverkehrs gesichert ist.

Um den Anforderungen der Straßenverkehrsbehörde und der regiobus Potsdam Mittelmark GmbH gerecht zu werden, wird im benannten Straßenabschnitt neben der Tempo 30-Zone auch die Vorfahrt beabsichtigt. Diese wird durch das Verkehrszeichen 301 („Vorfahrt“) gesichert.

Die Verwaltung wird nach Beschlussfassung dieser Vorlage für den benannten Straßenabschnitt den entsprechenden Antrag stellen. Der in die Tempo 30-Zone einzubeziehender Straßenabschnitt der „Ernst-Thälmann-Straße“ ist in Anlage 3 dargestellt, ebenso wie die zukünftige Vorfahrtsregelung durch VZ 301 StVO in diesem Abschnitt.

Die Anordnung der Tempo 30-Zone bedarf eines Antrages der Gemeinde (vgl. Auszug aus VwV-StVO, Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Rn. 44, vgl. Anlage 4).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


 

Anlagen:

1)        Integriertes Verkehrskonzept (Entwurf), Regelungen zur Geschwindigkeit, Bestand

Übersichtspläne:

2)        Ernst-Thälmann-Straße zwischen Hohe Kiefer und Steinweg, bestehende Vorfahrts- und Geschwindigkeitsregelungen

3)        ders., zukünftige Vorfahrts- und Geschwindigkeitsregelungen (Ausweitung der vorhandenen Tempo 30-Zone)

nur zur Information

4)        rechtliche Grundlagen