2) Die investiven Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 850.000 EUR, die wie folgt im Finanzhaushalt veranschlagt werden:
Haushalt 2018: 130.000 EUR
Haushalt 2019: 720.000 EUR
3) Die Veranschlagung der Maßnahme ist nachtragspflichtig (§ 5 Ziff. 4 c der Haushaltssatzung 2018). Die Maßnahme einschließlich der Kostenansätze ist daher zusätzlich in den Nachtragshaushalt 2018 aufzunehmen.
Für die Errichtung eines Sportplatzes am Dreilindener Weg fasste die Gemeindevertretung am 23.02.2017 mit DS–Nr. 010/17 einen Grundsatzbeschluss. Danach wird angestrebt, auf einer rund 16.780 m² großen Fläche im TIW-Gebiet einen beleuchteten Kunstrasenplatz, ein Kunstrasenkleinspielfeld, 100 Meter-Laufbahnen, Umkleide- und Sanitäranlagen (Funktionsgebäude) sowie Stellplätze für Fahrräder und KFZ zu entwickeln.
Mit DS-Nr. 200/17/1 „Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben Sportplatz am Dreilindener Weg, Kleinmachnow“ vom 22.02.2018 stimmte die Gemeindevertretung der Entwurfsplanung zur Maßnahme „Errichtung eines Sportplatzes mit Beleuchtung und Stellplätzen“ mehrheitlich zu.
Zugleich wurden die seinerzeit vorliegenden Kosten für die erforderlichen Sanitär- und Umkleidebereiche diskutiert. Eine Entscheidung hierüber wurde zunächst zurückgestellt, um Einsparmöglichkeiten insbesondere bei Gebäudeausstattung und Baukonstruktion vornehmen zu können.
Inzwischen wurde der damals vorgelegte Entwurf für ein Funktionsgebäude unter Berücksichtigung der weiterhin wünschenswerten städtebaulichen Adressbildung umfassend überarbeitet. Im Ergebnis sind Reduzierungen im Raumprogramm und bei der technischen Ausstattung, vorwiegend der Lüftungstechnik, vorgenommen worden.
Durch eine geänderte Raumgestaltung verringert sich die Raumfläche von bisher ca. 500 qm (einschließlich Bewegungsraum) auf jetzt ca. 150 qm. Sie umfasst:
- zwei Mannschaftsumkleide- und Duschbereiche, mit jeweils zwei Umkleiden und acht Duschen,
- einen Büroraum mit Dusche, abwechselnd zu nutzen von Platzwart und Schiedsrichter,
- einen Erste-Hilfe-Raum,
- Besuchertoiletten,
- Haustechnikräume,
- Putzmittelraum
- ein kleiner Lagerraum.
Es ist keine zentrale Lüftungsanlage für das Gebäude vorgesehen. Zusätzliche Fenster in der Fassade und im Dach bewirken eine gute Querlüftung, die die freie Lüftung und den Luftaustausch, vor allem in den Sanitärbereichen, begünstigt. Beheizte Verkehrsflächen entfallen komplett, da alle Räume direkt von außen zugänglich sind. Das große auskragende Dach wurde minimiert und auf einen notwendigen Dachüberstand zum Spielfeld begrenzt. Die aus Stützen und Stahlprofilen geplante schlanke Dachkonstruktion wird durch eine Dachfläche aus Trapezblech vollendet. Das Gebäude ist in der Wandgestaltung eher schlicht. Die Außenwände werden mit Kalkzementputz versehen und gestrichen. Die Innenwände erhalten in den Sanitärbereichen Fliesen und bis auf Haustechnik- und Lagerraum verputzt gestrichene Wände. Als Außentüren sind wärmegedämmte Stahltüren mit runden Sichtfenstern zur Unfallvermeidung geplant.
Nach der kostenmäßigen Untersetzung des geänderten Grundentwurfes, Kostenberechnung (Anlage B) ergeben sich für das Bauvorhaben Sanitär- und Umkleidebereiche (Funktionsgebäude) Brutto-Baukosten in Höhe von ca. 432.000 € für das Gebäude, ca. 233.000 € für die Technische Gebäudeausstattung und ca. 185.000 € Baunebenkosten.
Die investiven Gesamtkosten für das Bauvorhaben Funktionsgebäude (siehe nachfolgende Tabelle) belaufen sich nach der Kostenberechnung inklusive Baunebenkosten auf 850.000 € brutto. Damit sind für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Für 2018 sind Mittel für die Planungsleistungen (Bau + Technische Ausrüstung + Tragwerksplanung) der Leistungsphase 3 bis 7 mit ca.130.000 € vorzuhalten. Für das Haushaltsjahr 2019 fallen die Planungskosten der Leistungsphasen 8 und 9 sowie die Baukosten mit ca. 720.000 € an. Die Inbetriebnahme des Gebäudes ist für das Jahresende 2019 vorgesehen.
Es ist beabsichtigt, die Kosten für Strom, Wasser, Abwasser, Müllentsorgung sowie Pflege und Unterhaltung des Sportplatzes und der Nebenanlagen einschließlich der technischen Anlagen an den zukünftigen Pächter zu übertragen. Ein Pachtvertrag mit dem RSV Eintracht 1949 e.V. ist in Vorbereitung.
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Kostenschätzung Oktober 2017 |
Kostenberechnung Januar 2018 |
Kostenberechnung April 2018 |
Funktionsgebäude |
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Baukosten (300) |
500.000 € |
845.000 € |
432.000 € |
Technische Gebäudeausstattung (400) |
90.000 € |
240.000 € |
233.000 € |
Baunebenkosten (700) |
100.000€ |
265.000 € |
185.000 € |
Kosten Funktionsgebäude |
690.000 € |
1.350.000 € |
850.000 € |
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Großspielfeld u. Zubehör (Errichtungsbeschluss DS-Nr. 200/17/1 vom 22.02.2018) |
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Großspielfeld u. Zubehör |
1.070.000 € |
1.752.000 € |
1.450.000 € |
abzüglich |
- 75.000 € |
-75.000 € |
-75.000 € |
Für die Maßnahme erforderliche Haushaltsmittel |
995.000 € |
1.677.000 € |
1.375.00 € |
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Gesamtkosten |
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Großspielfeld u. Zubehör ohne Kleinspielfeld |
995.000 € |
1.752.000 € |
1.450.000 € |
Funktionsgebäude |
690.000 € |
1.350.000 € |
850.000 € |
Gesamtkosten |
1.685.000 € |
3.102.000 € |
2.300.000 € |
Die mögliche Erweiterung des Funktionsgebäudes, um einen zusätzlichen Sanitär- und Umkleidebereich sowie einen Bewegungsraum, bleibt weiterhin bestehen. Ausreichend große Flächen werden dafür unmittelbar am Gebäude vorgehalten.
Das Kleinspielfeld wurde in der Kostenberechnung von Januar 2018 mit ausgewiesen. Aufgrund der allseitigen Kostensteigerung wird eine Realisierung allerdings zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Die hierfür erforderliche Fläche auf dem Grundstück wird aber freigehalten.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
A. Entwurfsplanung Sanitär- und Umkleidebereiche
(Funktionsgebäude), Stand 24.04.2018
B.
Kostenberechnung
der Kostengruppen 300 u. 400 nach DIN 276, Stand 24.04.2018
C. Baubeschreibung, Stand 24.04.2018
D. Lageplan/ Genehmigungsplanung Sportplatz
E.
Errichtungsbeschluss DS-Nr. 200/17/1 v. 22.02.2018 (ohne Anlagen)