1. Der Bebauungsplan KLM-BP-021 „Dreilinden“ in der Fassung der Bekanntmachung der 1. Änderung vom 22.11.2013 soll geändert werden. Die Änderung soll sich darauf beschränken, auf der Grünfläche, bisherige Zweckbestimmung „Nutz- und Ziergärten“ des Flurstückes 132 der Flur 1 (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches) künftig ein Gerätehaus mit einer Grundfläche von max. 50 m² und einer Höhe von ca. 3 m zulassen zu können.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Das Flurstück 132, Flur 1 (vgl. Anlage 1) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“. Der Bebauungsplan ist am 17.03.2003 in Kraft getreten. Eine 1. Änderung wurde mit Bekanntmachung vom 22.11.2013 rechtswirksam.
Das Flurstück 132, Flur 1 ist im o. g. Bebauungsplan als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Nutz- und Ziergärten“ festgesetzt. Südlich grenzt das Baugrundstück Bäkehang 6 (Flurstück 133, Flur 1) an, welches mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Das angrenzende Flurstück 134, Flur 1 ist als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ ausgewiesen.
Die textliche Festsetzung Nr. 2.2 setzt für die privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Nutz- und Ziergärten“ fest, dass jeweils nur ein Gartenhaus mit maximal 10 m² Grundfläche errichtet werden darf (vgl. Anlage 3). Für die privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ trifft der Bebauungsplan bisher keine besonderen Festsetzungen.
Mit E-Mail vom 15.05.2018 wurde im Auftrag des Eigentümers der Flurstücke 132, 133 und 134, Flur 1 die Änderung des Bebauungsplanes beantragt, um die Zweckbestimmung „Nutz- und Ziergärten“ der privaten Grünfläche auf dem Flurstück 132 so zu ändern, dass auf diesem Flurstück ein Gartengerätehaus mit max. 50 m² Grundfläche und einer Höhe von ca. 3,0 m zulässig wird, um dort die (maschinellen) Gerätschaften zur Pflege der Grünflächen unterzubringen (vgl. Anlage 2).
Hinweis:
Entsprechend dem Prüfergebnis, wie es zur
Sitzung des Bauausschusses am 05.03.2018 mit Fachinformationsnummer BAU 004/18
vorgelegt wurde (vgl. Anlage 5) wird die Änderung seitens der Verwaltung
aus städtebaulichen Gründen sowie aufgrund planungsrechtlicher Erwägungen nicht
befürwortet.
Die beantragte Aufstellung einer
3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“ wird deshalb
ausdrücklich nicht empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
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Anlagen:
1. Abgrenzung des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“
2. Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vom 15.05.2018 mit zugehörigen Unterlagen
3. Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-021 (Planzeichnung und textliche Festsetzungen)
4. Auszug aus der Begründung des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-021
Nur zur Information:
5. Auszug Fachinformationsnummer: BAU 004/18 (ohne Anlagen)