Betreff
Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“ für eine Teilfläche des Grundstücks Bäkehang 6 (Flur 1, Flurstück 132, Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 065/18
Art
Beschlussvorlage

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-021 „Dreilinden“ in der Fassung der Bekanntmachung der 1. Änderung vom 22.11.2013 soll geändert werden. Die Änderung soll sich darauf beschränken, auf der Grünfläche, bisherige Zweckbestimmung „Nutz- und Ziergärten“ des Flurstückes 132 der Flur 1 (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches) künftig ein Gerätehaus mit einer Grundfläche von max. 50 m² und einer Höhe von ca. 3 m zulassen zu können.

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


Der folgende Sachverhalt wurde mit den Fachinformationsnummern BAU 011/17 und BAU 004/18 dem Bauausschuss zu den Sitzungen am 22.01.2018 und 05.03.2018 bereits vorgelegt.

 

Das Flurstück 132, Flur 1 (vgl. Anlage 1) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“. Der Bebau­ungsplan ist am 17.03.2003 in Kraft getreten. Eine 1. Änderung wurde mit Bekanntmachung vom 22.11.2013 rechtswirksam.

 

Das Flurstück 132, Flur 1 ist im o. g. Bebauungsplan als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Nutz- und Ziergärten“ festgesetzt. Südlich grenzt das Baugrundstück Bäkehang 6 (Flurstück 133, Flur 1) an, welches mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Das angrenzende Flurstück 134, Flur 1 ist als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ ausgewiesen.

Die textliche Festsetzung Nr. 2.2 setzt für die privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Nutz- und Ziergärten“ fest, dass jeweils nur ein Gartenhaus mit maximal 10 m² Grundfläche errichtet werden darf (vgl. Anlage 3). Für die privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ trifft der Bebauungsplan bisher keine besonderen Festsetzungen.

 

Mit E-Mail vom 15.05.2018 wurde im Auftrag des Eigentümers der Flurstücke 132, 133 und 134, Flur 1 die Änderung des Bebauungsplanes beantragt, um die Zweckbestimmung „Nutz- und Ziergärten“ der privaten Grünfläche auf dem Flurstück 132 so zu ändern, dass auf diesem Flurstück ein Gartengerätehaus mit max. 50 m² Grundfläche und einer Höhe von ca. 3,0 m zulässig wird, um dort die (maschinellen) Gerätschaften zur Pflege der Grünflächen unterzubringen  (vgl. Anlage 2).

 

Hinweis:

Entsprechend dem Prüfergebnis, wie es zur Sitzung des Bauausschusses am 05.03.2018 mit Fachinformationsnummer BAU 004/18 vorgelegt wurde (vgl. Anlage 5) wird die Änderung seitens der Verwaltung aus städtebaulichen Gründen sowie aufgrund planungsrechtlicher Erwägungen nicht befürwortet.

Die beantragte Aufstellung einer 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“ wird deshalb ausdrücklich nicht empfohlen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“

2.         Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vom 15.05.2018 mit zugehörigen Unterlagen

3.         Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-021 (Planzeichnung und textliche Festsetzungen)

4.         Auszug aus der Begründung des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-021

Nur zur Information:

5.         Auszug Fachinformationsnummer: BAU 004/18 (ohne Anlagen)