2) Die Entwurfsplanung ist auf der Grundlage der Planungsvorgaben in Anl. 2 vorzunehmen.
3) Zur Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind im Rahmen der Entwurfsplanung die beiden Varianten „Beton“ und „Asphalt“ hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen.
Planungsbemühungen zur
Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung
gab es bereits früher, zuletzt in den Jahren 2003/04. Ein Ergebnis in Form
eines Beschlusses der Gemeindevertretung, der von einer breiteren Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner mitgetragen
wurde, kam jedoch seinerzeit nicht zustande.
Im
Zeitraum 2017/18 führte die Verwaltung mit externer Unterstützung einen mehrstufigen
Bürgerdialog zur Verbesserung der Verkehrssituation durch. In
diesem Dialog konnte nicht auf allen Themenfeldern ein Konsens mit den Bürgerinnen
und Bürgern erreicht werden. Aus diesem Grund wurden für die Themenfelder
Straßenprofile, Fahrbahn und Seitenbereiche abschließend jeweils zwei Varianten untersucht und dargestellt. Jeweils eine der
Varianten greift dabei die Forderungen aus dem Eckpunktepapier der Bürgerinitiative
Sommerfeldsiedlung (BI) vom Januar 2018 auf.
Aus Sicht der Verwaltung hat die Entscheidung für eine der Varianten ‑ als Planungsvorgabe für die Entwurfsplanung ‑ die Anforderungen „Fahren“, „Gehen“, „Parken“ und „Barrierefreiheit“ im Zusammenhang zu betrachten. Zugleich ist mit der Entscheidung sicherzustellen, dass die ausgewählte planerische und bauliche Lösung über einen langen Zeitraum dauerhaft, unterhaltungsfreundlich und kostengünstig im Gebrauch sowie bei der laufenden Instandhaltung ist.
Mit DS-Nr. 037/18 vom 17. Mai 2018 wurde über den Abschluss des rund einjährigen Bürgerdialogs informiert (vgl. Anlage 4). Auf der Grundlage dieser und weiterer Informationen entschied die Gemeindevertretung in einem ersten Schritt, dass die Verkehrsflächen in der Sommerfeldsiedlung grundhaft zu erneuern und, als Voraussetzung für eine Entwurfsplanung, die Vermessung und vorbereitende Untersuchungen zum Baugrund zu beauftragen sind.
Die Vermessung und ein Baugrundgutachten sind inzwischen beauftragt.
Zugleich wurde der Bürgermeister beauftragt, für das weitere Planungsverfahren Vorschläge zur differenzierten Ausgestaltung des Verkehrsraumes in Form einer Beschlussvorlage vorbereiten zu lassen und der Gemeindevertretung im Sitzungsdurchlauf August/September 2018 zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Die Planungsvorgaben sind nunmehr erarbeitet (vgl. Anlage 2). Nach ihrer Billigung sollen die erforderlichen ingenieurtechnischen Leistungen ausgeschrieben und beauftragt werden. Die Entwurfsplanung und die Untersuchungsergebnisse zu den Varianten für die Fahrbahnkonstruktion („Beton“ und „Asphalt“) sollen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen mit einem Errichtungsbeschluss 2019 zur Beratung vorgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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beschlussrelevant:
1) Umgrenzung Straßenraum
2) Planungsvorgaben für die Entwurfsplanung
3) Tabellarische Übersicht Sonderthema Wassergebundene Decke
nur zur Information:
4)
DS-Nr. 037/18 vom 17.05.2018,
Konzeptplanung für das Gesamtquartier mit Anlage 2,
Unterlagen Abschluss Bürgerdialog 20. März 2018 (Präsentation, 36 Seiten)