1)
Die
Gemeindevertretung hat die im Rahmen der frühzeitigen sowie erneuten
öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum „Lärmaktionsplan für die Gemeinde
Kleinmachnow, 3. Stufe“ fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit und der Behörden/ Träger öffentlicher Belange geprüft. Das
Ergebnis ist in den Anlagen 1 bis 3
dargestellt.
2)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden/ Träger
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben,
von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3)
Nach
dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung
von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002) bzw.
§ 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und auf der Grundlage der
Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg (LfU) aus dem
Jahr 2017 wird die Berichterstattung zum „Lärmaktionsplan für die Gemeinde
Kleinmachnow, Stufe 3“ – Stand 01.10.2018 – gebilligt.
Im Rahmen der Berichtspflicht ist
der Lärmaktionsplan, Stufe 3 (Anlage 4)
dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes
Brandenburg (MLUL) im November 2018 zu übergeben.
Bei der
Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften
der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu
beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den
jeweiligen Einwendern zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren
Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.
Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 47 d BImSchG besteht für die Gemeinde Kleinmachnow aufgrund stark belasteter Verkehrsstraßen die Pflicht, einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der den Mindestanforderungen des Anhangs V der EG-Umgebungslärmrichtlinie entsprechen muss. Zunächst wurden in einer ersten Stufe bis zum 18.07.2008 alle Hauptverkehrsstraßen bzw. Autobahnen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (DTV: 16.400 Kfz) berücksichtigt (DS-Nr. 145-1/08).
In der 2. Stufe war ein Lärmaktionsplan für alle regionalen und nationalen Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (DTV: 8.200 Kfz) bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Über die Pflichtaufgabe ging die Gemeinde Kleinmachnow mit Vorlage des Lärmaktionsplanes, Stufe 2 weit hinaus, da als freiwillige Leistung auch die Beurteilung von Gemeindestraßen (DTV > und < 8.200 Kfz) erfolgte.
In den ersten beiden Bearbeitungsphasen der Lärmaktionsplanung (2008, 2013) galten jeweils unterschiedliche bzw. gestufte Eingriffsschwellen bzgl. des zu kartierenden Verkehrsaufkommens (DTV > 16.400 bzw. > 8.200 Kfz). In der dritten Bearbeitungsphase gelten erneut die Eingriffswerte der 2. Stufe, so dass de facto keine neue Stufe, sondern eine neue Runde eröffnet wurde.
Die Zuständigkeit der Lärmkartierung liegt beim Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), welches im Rahmen der 3. Runde einige Straßen(-abschnitte) als Pflichtaufgabe kartiert hat. Dabei handelt es sich um die BAB A 115 (im Verlauf des gesamten Gemeindegebietes), die L 77 Zehlendorfer Damm (von der Landesgrenze Berlin/ Brandenburg bis zur Förster-Funke-Allee) sowie ergänzend als freiwillige Leistung um Kreis- und Gemeindestraßen mit DTV > 8.200 Kfz (Hohe Kiefer, Stolper Weg von der A 115 bis zur Hohen Kiefer, Stahnsdorfer Damm südlich Stolper Weg, Förster-Funke-Allee von Hohe Kiefer bis Arnold-Schönberg-Ring, Thomas-Müntzer-Damm, Bäkedamm und Wilhelm-Külz-Straße).
Die Gemeinde Kleinmachnow orientiert sich im
aktuellen Lärmaktionsplan der 3. Runde an den gesetzlichen (Mindest-)Vorgaben
und geht sogar darüber hinaus.
In
der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung wurde das Gemeindegebiet vollumfänglich
kartiert und bzgl. Lärmbelastung und Minderungsmaßnahmen als freiwillige
Leistung untersucht. Bisher noch nicht umgesetzte Maßnahmen aus dem LAP der 2.
Stufe werden im aktuellen Lärmaktionsplan der 3. Runde weiterverfolgt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde zweiphasig durchgeführt, also nicht nur in Form einer einseitigen Information, sondern als wechselseitige Kommunikation, so dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv am Handeln der Verwaltung mitwirken konnten.
Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung -
als erster Verfahrensschritt - wurde in der Zeit vom 20.11.2017 bis 22.12.2017
durchgeführt. 16 Bürgerstellungnahmen gingen bei der Gemeinde ein.
Die Auswertung ist in Anlage 1
dargestellt.
Die
öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 47 d Abs. 3
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfolgte im Zeitraum vom 20.08.2018 bis
einschließlich 07.09.2018. Von Bürgern gingen 8 Anregungen ein. Diese
Auswertung kann der Anlage 2
entnommen werden.
Im
Auslegungszeitraum fand am Dienstag, 28.08.2018 im Bürgersaal des Rathauses
eine Erörterungsveranstaltung statt. Drei Bürger nahmen daran teil.
Parallel
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren
Aufgabenbereiche durch den Lärmaktionsplan tatsächlich berührt sind, beteiligt.
Es wurden 18 TöB mit Schreiben vom 13.08.2018 informiert und gemäß
§ 47 d Abs. 3 BImSchG um Stellungnahme gebeten (Auswertung siehe
Anlage 3).
Die
eingegangenen Stellungnahmen können in der in den Anlagen 1 bis 3 dargestellten
Form abgewogen werden. Positiv abgewogene Hinweise sind in den Lärmaktionsplan
eingeflossen. Die Abwägungstabellen sind dem Berichtsdokument als „Anhang I“, „Anhang
II.1“ „Anhang II.2“ beigefügt (vgl. Anlage 4).
In Hinblick auf die Rechtsnatur ist der Lärmaktionsplan eine rein interne, vorbereitende Verwaltungsvorschrift. Etwaige Kosten, die mit der Anordnung zur Durchführung der festgelegten Maßnahmen verbunden sind, müssen separat im Rahmen weiterführender Beschlüsse in den Gemeindehaushalt eingestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
Abwägungsmaterialien:
1) Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
2) Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten Beteiligung
3) Stellungnahmen der Behörden/ Träger öffentlicher Belange
Berichtsdokument:
4) Lärmaktionsplan, Stufe 3 (Stand 01.10.2018)