1) Für den Abschluss der Maßnahme „Renaturierung des Düppelteichs und seiner umgebenden Grünanlagen“ wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) i. H. v. 75.000,‑ EUR für das Jahr 2019 bewilligt. Die überplanmäßige Gesamtkostenerhöhung dieser Investitionsmaßnahme M-000454 i. H. v. 75.000 EUR ist im Haushaltsjahr 2020 fällig und wird im Haushaltsplan 2020 veranschlagt.
2) Die Gestaltung der umgebenden Grünanlagen soll nach Variante II (vgl. Anlage 2, Tabelle), ohne die Aufstellung von Mehrgenerationenfitnessgeräten, erfolgen.
Im Oktober 2015 fasste die Gemeindevertretung einen
Grundsatzbeschluss zur Renaturierung des Düppelteichs einschließlich
Neugestaltung seiner umgebenden Grünanlage (DS-Nr. 097/15 v. 01.10.2015).
Die Beschlussfassung erfolgte auf Basis einer Grundlagenermittlung sowie der
Ergebnisse faunistischer und floristischer Untersuchungen.
In der Sitzung vom 06.04.2017 stimmte die Gemeindevertretung der zwischenzeitlich erarbeiteten Entwurfsplanung für das Vorhaben zu (vgl. Anlage 1, Errichtungsbeschluss DS-Nr. 024/17/1, ohne Anlagen).
Im Ergebnis dieser Beschlüsse wurden 50.000,‑ EUR im Haushaltsjahr 2016, 530.000,‑ EUR im Jahr 2017 und 75.000,‑ EUR im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt, insgesamt also 655.000,‑ EUR. Für die Ausführung wurde die Maßnahme in die drei Teilabschnitte „Renaturierung Düppelteich“, „Sedimentationsanlage“ und „Neugestaltung der Außenanlage um den Düppelteich“ gegliedert.
I – Teilabschnitt
Renaturierung des Düppelteichs
Die Arbeiten zur Renaturierung des Teiches und zur Herstellung der Sedimentationsanlage nördlich des Teiches wurden im August 2018 öffentlich ausgeschrieben. Leider ging lediglich ein Angebot ein, das zudem ca. 25 % höher als die Kostenberechnung lag. In der Erwartung, dass mit einer erneuten Ausschreibung möglicherweise ein günstigeres Ergebnis erzielt werden könnte, wurde die öffentliche Ausschreibung aufgehoben und danach nur die Teilleistung „Renaturierung des Düppelteichs“ beschränkt ausgeschrieben.
Zur Angebotseröffnung lagen diesmal zwei Angebote vor. Nach Auswertung wurden die Leistungen mit Beschluss DS-Nr.123/18 vom 15.10.2018 an die Fa. RODAS GmbH & Co KG vergeben. Die geprüfte Vergabesumme betrug ca. 165,- T €.
Im Laufe der Ausbaggerungsarbeiten und nach mehrfacher Beprobung des zu Tage geförderten Schlammes war jedoch ersichtlich, dass
1) die tatsächliche Schlammmenge deutlich größer als die berechnete Menge war und
2) die Qualität des Schlammes schlechter war als vorher, bei einer Beprobung der Schlammauflage vor Ort im Teich, ermittelt.
Aufgrund der damit verbundenen Erhöhung des Leistungsumfangs bei den Bauarbeiten, u.a. bei der Entsorgung der Haufwerke, kam es zu deutlichen Kostenerhöhungen. Der Gemeinde liegt dazu die Schlussrechnung der beauftragten Firma in Höhe von ca. 379,- T € (brutto) vor. Die Rechnung ist jedoch noch nicht abschließende geprüft.
II - Teilabschnitt
Sedimentationsanlage
Die Bauarbeiten zur Herstellung einer Sedimentationsanlage zwischen der Straße „An der Stammbahn“ und dem Nordufer des Düppelteichs wurden Im Januar 2019 einzeln ausgeschrieben und die Bauleistung in Höhe von ca. 91,- T€ wurde im Februar 2019 vergeben (DS-Nr. 017/19 zur Sitzung des Hauptausschusses am 18.02.2019).
Die Arbeiten an der Sedimentationsanlage konnte im September 2019 abgeschlossen werden. Auch bei diesem Teilabschnitt kommt es aufgrund einiger zusätzlicher Leistungspositionen beim Baugrubenaushub, bei der Beräumung des Geländes und bei ergänzenden Leistungen für den Amphibienschutz zu einer Kostenerhöhung um ca. 12,- T €.
III - Teilabschnitt
Neugestaltung der Außenanlage um den Düppelteich
Für die Neugestaltung der Parkanlage sind die Ausführungsplanung inzwischen ebenfalls abgeschlossen und die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der Bauarbeiten vorbereitet.
Die Parkanlage besteht aus einer Grünfläche mit mehr oder weniger dichtem Gehölzbestand und flächenhaft und linienförmig aufgewachsenen Strauchgehölzen. Im Südwesten der Anlage befindet sich ein Spielplatz, der aber nicht Gegenstand der vorliegenden Planung ist und bereits vor einigen Jahren erneuert wurde.
Im Norden, Westen und Süden grenzt die Parkanlage an Wohngrundstücke der Sommerfeld-Siedlung an. Bei den bestehenden Wegen handelt es sich derzeit im Wesentlichen um „Trampelpfade“ in unterschiedlicher Form und Ausprägung.
Die Anlage verfügt gegenwärtig über lediglich 4 Bänke, zwei auf der Westseite und zwei auf der Ostseite, sowie über eine überdachte Sitzbank mit Tisch in unmittelbarer Nähe der Karl-Marx-Straße. An jeder Bank befindet sich ein Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von ca. 80 -100 Litern.
Folgende Gestaltungsideen liegen der Ausführungsplanung zu Grunde:
·
Tageslichtpark
– keine Beleuchtung in der Grünfläche,
·
Wegeverlauf
größtenteils belassen und teilweise ändern, Herstellung der Wege in
wassergebundener Bauart,
·
Gehölzrodungen
und –pflanzungen zur Aufwertung der Grünfläche,
·
Mehrgenerationenfitnessgeräte
in der Nähe des Spielplatzes anordnen,
·
Mobiliar
(Bänke, Abfallbehälter) – Erneuerung und Ergänzung,
·
Sichtachsen
wiederherstellen,
·
Bienenfreundliche
Wiese anlegen.
Die Neugestaltung der Flächen rund um den Düppelteich soll
ab Frühjahr 2020 realisiert werden. Die aktuelle Kostenberechnung zur
Verwirklichung aller vorgenannten Gestaltungsideen beträgt ca. 186,- T €.
Finanzierung der
Gesamtmaßnahme
Aufgrund zusätzlicher Leistungen,
insbesondere bei der Teichentschlammung, sind die zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der Mittelbestellungen jedoch bereits so
weit verbraucht, dass nur noch ca. 113,- T € zur Verfügung stehen.
Folgende bereits erbrachten Bauleistungen sind noch zu finanzieren:
|
Leistung |
Finanzbedarf |
1 |
restliche (noch unbestätigte) Forderungen |
|
2 |
Kostenmehrung bei der Errichtung |
|
|
Zwischensumme A |
79.000,- |
Aus der vorstehenden Übersicht ergibt
sich, dass die Finanzierung der bereits erbrachten Bauleistungen (siehe
Zwischensumme A) aus den noch vorhandenen Mitteln in Höhe von 113.000,- €
erfolgen kann. Verfügbar ist dann noch ein Restbetrag von 34.000,- € für diese
Maßnahme.
In Anlage 2 ist eine Übersicht der Kosten für die Neugestaltung der Grünflächen nach Ausführungsplanung (gegliedert nach Finanzierung aus dem Finanzhaushalt (Investition) und dem Ergebnishaushalt (Aufwand)) und für verschiedene Umsetzungsvarianten dargestellt.
Variante I beinhaltet die komplette
Leistung zur Neugestaltung der
Außenanlage um den Düppelteich. Bei Variante II wird auf
Mehrgenerationenfitnessgeräte verzichtet, Variante III sieht vor, dass nur
der Wegebau durchgeführt wird und ein Teil der Ausstattungsgegenstände
aufgestellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor,
Variante II – Neugestaltung der Grünfläche, ohne Aufstellung von Mehrgenerationenfitnessgeräten – umzusetzen.
Bei dieser Variante ist mit Gesamtkosten von 170.000,- EUR brutto zu rechnen.
Abzüglich des noch vorhandenen Restbetrages für diese Maßnahme in Höhe von
34.000,- € sind zusätzlich noch ca. 136.000,- € nötig.
Diese Mittel sind zu ca. 75.000 € aus dem Finanzhaushalt und zu
ca. 61.000 € aus dem Ergebnishaushalt bereitzustellen, wie in
nachfolgender Übersicht wiedergegeben:
|
Mittel
für diese Maßnahme |
Finanzbedarf |
Finanzierung |
|
|
|
|
Finanz-haushalt |
Ergebnis-haushalt |
3 |
noch vorhandener Restbetrag |
|
|
|
4 |
zusätzliche Mittel |
|
|
|
|
Summe |
170.000,- |
|
|
Ergänzende
Hinweise zu DS-Nr. 124/19/1
Dieser Beschlussvorschlag wurde als
DS-Nr. 124/19 in den Sitzungen der Fachausschüsse und des Hauptausschusses
im September 2019 vorberaten und einstimmig weiterempfohlen (Ausschuss für
Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten am 18.09.2019: 9 „Ja“ / ‑ „Nein“
/ ‑ „Enthaltungen“, Finanzausschuss am 19.09.2019: 8 / ‑ / ‑,
Hauptausschuss am 30.09.2019: 11 / ‑ / ‑). Zugleich wurde
vorgeschlagen, im Beschlussvorschlag klarstellend auf „Variante II“
hinzuweisen, nach der die Grünanlage zu gestalten ist.
Der Beschluss ist deshalb zur Sitzung der Gemeindevertretung am
30.10.2019 überarbeitet und um diese Klarstellung ergänzt worden (neue DS-Nr.
124/19/1).
Aus haushalterischer Sicht ist außerdem folgende Ergänzung notwendig:
1)
Finanzhaushalt:
Die auf Variante II entfallenden Investitionskosten in
Höhe von 75.000,- EUR sollen als Verpflichtungsermächtigung (VE) für das
Jahr 2019 bewilligt werden. Die VE ist
für die Verfügung (Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen) noch im
Haushaltsjahr 2019 über die erst in 2020 zahlungswirksam werdenden
überplanmäßigen Investitionsmittel zwingend erforderlich. Die VE ist
unabweisbar, da die zusätzlich anfallenden Leistungen noch im Haushaltsjahr
2019 beauftragt werden müssen. Um die Maßnahme M-000454 weiterführen und
wirtschaftlich vertretbare Ausschreibungsergebnisse erzielen zu können, sollen
Bauleistungen bereits im Herbst ausgeschrieben und vergeben werden.
Die Deckung der VE erfolgt in 2019 aus der nicht mehr in voller Höhe
erforderlichen VE zur Maßnahme M-000597 „Erweiterung
Hortgebäude „Am Hochwald“, Adolf-Grimme-Ring 1 (DS 022/18)“ i. H. v.
1.086.200 EUR. VE-Mittel i. H. v. 75.000 EUR werden auf dieser Maßnahme
aufgrund eingetretener Verzögerungen bei Ausschreibung und Vergabe der dortigen
Bauleistungen nicht mehr verfügt. Sie stehen somit als Deckungsmittel bereit.
2)
Ergebnishaushalt:
Die auf Variante II entfallenden, dem Ergebnishaushalt zuzuordnenden Leistungen werden erst Anfang 2020 vergeben. Es handelt sich dabei überwiegend um Arbeiten, die ohnehin erst nach dem Winter bzw. nach Fertigstellung zuvor erforderlicher Leistungen möglich sind.
Die dafür veranschlagten Mittel in Höhe von 61.000 EUR, in DS-Nr. 124/19 noch als überplanmäßige Auszahlung aus dem Ergebnishaushalt vorgesehen, werden deshalb nun mit der Haushaltsplanung 2020 veranschlagt. Die Auftragserteilung für diese Leistungen wird damit nur vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt 2020 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
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|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
61.000,00 (Ergebnis-HH) 75.000,00 (Finanz-HH) |
Anlagen:
1) Errichtungsbeschluss DS-Nr. 024/17/1 vom
06.04.2017
2) Neugestaltung Grünanlage Düppelteich,
Kostenberechnung nach Ausführungsplanung (in drei Varianten)