Betreff
Errichtungsbeschluss zum Vorhaben "Renaturierung des Düppelteichs und seiner umgebenden Grünanlagen", hier: Bereitstellung zusätzlicher Mittel
Vorlage
DS-Nr. 124/19/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1)      Für den Abschluss der Maßnahme „Renaturierung des Düppelteichs und seiner umgebenden Grünanlagen“ wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) i. H. v. 75.000,‑ EUR für das Jahr 2019 bewilligt. Die überplanmäßige Gesamtkostenerhöhung dieser Investitionsmaßnahme M-000454 i. H. v. 75.000 EUR ist im Haushaltsjahr 2020 fällig und wird im Haushaltsplan 2020 veranschlagt.

2)      Die Gestaltung der umgebenden Grünanlagen soll nach Variante II (vgl. Anlage 2, Tabelle), ohne die Aufstellung von Mehrgenerationenfitnessgeräten, erfolgen.

 


Im Oktober 2015 fasste die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss zur Renaturierung des Düppelteichs einschließlich Neugestaltung seiner umgebenden Grünanlage (DS-Nr. 097/15 v. 01.10.2015). Die Beschlussfassung erfolgte auf Basis einer Grundlagenermittlung sowie der Ergebnisse faunistischer und floristischer Untersuchungen.

In der Sitzung vom 06.04.2017 stimmte die Gemeindevertretung der zwischenzeitlich erarbeiteten Entwurfsplanung für das Vorhaben zu (vgl. Anlage 1, Errichtungsbeschluss DS-Nr. 024/17/1, ohne Anlagen).

Im Ergebnis dieser Beschlüsse wurden 50.000,‑ EUR im Haushaltsjahr 2016, 530.000,‑ EUR im Jahr 2017 und 75.000,‑ EUR im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt, insgesamt also 655.000,‑ EUR. Für die Ausführung wurde die Maßnahme in die drei Teilabschnitte „Renaturierung Düppelteich“, „Sedimentationsanlage“ undNeugestaltung der Außenanlage um den Düppelteich“ gegliedert.

 

I – Teilabschnitt Renaturierung des Düppelteichs

Die Arbeiten zur Renaturierung des Teiches und zur Herstellung der Sedimentationsanlage nördlich des Teiches wurden im August 2018 öffentlich ausgeschrieben. Leider ging lediglich ein Angebot ein, das zudem ca. 25 % höher als die Kostenberechnung lag. In der Erwartung, dass mit einer erneuten Ausschreibung möglicherweise ein günstigeres Ergebnis erzielt werden könnte, wurde die öffentliche Ausschreibung aufgehoben und danach nur die Teilleistung „Renaturierung des Düppelteichs“ beschränkt ausgeschrieben.

Zur Angebotseröffnung lagen diesmal zwei Angebote vor. Nach Auswertung wurden die Leistungen mit Beschluss DS-Nr.123/18 vom 15.10.2018 an die Fa. RODAS GmbH & Co KG vergeben. Die geprüfte Vergabesumme betrug ca. 165,- T €.

Im Laufe der Ausbaggerungsarbeiten und nach mehrfacher Beprobung des zu Tage geförderten Schlammes war jedoch ersichtlich, dass

1)      die tatsächliche Schlammmenge deutlich größer als die berechnete Menge war und

2)      die Qualität des Schlammes schlechter war als vorher, bei einer Beprobung der Schlammauflage vor Ort im Teich, ermittelt.

Aufgrund der damit verbundenen Erhöhung des Leistungsumfangs bei den Bauarbeiten, u.a. bei der Entsorgung der Haufwerke, kam es zu deutlichen Kostenerhöhungen. Der Gemeinde liegt dazu die Schlussrechnung der beauftragten Firma in Höhe von ca. 379,- T € (brutto) vor. Die Rechnung ist jedoch noch nicht abschließende geprüft.

 

II - Teilabschnitt Sedimentationsanlage

Die Bauarbeiten zur Herstellung einer Sedimentationsanlage zwischen der Straße „An der Stamm­bahn“ und dem Nordufer des Düppelteichs wurden Im Januar 2019 einzeln ausgeschrieben und die Bauleistung in Höhe von ca. 91,- T€ wurde im Februar 2019 vergeben (DS-Nr. 017/19 zur Sitzung des Hauptausschusses am 18.02.2019).

 

Die Arbeiten an der Sedimentationsanlage konnte im September 2019 abgeschlossen werden. Auch bei diesem Teilabschnitt kommt es aufgrund einiger zusätzlicher Leistungspositionen beim Baugrubenaushub, bei der Beräumung des Geländes und bei ergänzenden Leistungen für den Amphibienschutz zu einer Kostenerhöhung um ca. 12,- T €.

 

III - Teilabschnitt Neugestaltung der Außenanlage um den Düppelteich

Für die Neugestaltung der Parkanlage sind die Ausführungsplanung inzwischen ebenfalls abgeschlossen und die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der Bauarbeiten vorbereitet.

Die Parkanlage besteht aus einer Grünfläche mit mehr oder weniger dichtem Gehölzbestand und flächenhaft und linienförmig aufgewachsenen Strauchgehölzen. Im Südwesten der Anlage befindet sich ein Spielplatz, der aber nicht Gegenstand der vorliegenden Planung ist und bereits vor einigen Jahren erneuert wurde.

Im Norden, Westen und Süden grenzt die Parkanlage an Wohngrundstücke der Sommerfeld-Siedlung an. Bei den bestehenden Wegen handelt es sich derzeit im Wesentlichen um „Trampelpfade“ in unterschiedlicher Form und Ausprägung.

Die Anlage verfügt gegenwärtig über lediglich 4 Bänke, zwei auf der Westseite und zwei auf der Ostseite, sowie über eine überdachte Sitzbank mit Tisch in unmittelbarer Nähe der Karl-Marx-Straße. An jeder Bank befindet sich ein Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von ca. 80 -100 Litern.

Folgende Gestaltungsideen liegen der Ausführungsplanung zu Grunde:

·           Tageslichtpark – keine Beleuchtung in der Grünfläche,

·           Wegeverlauf größtenteils belassen und teilweise ändern, Herstellung der Wege in wassergebundener Bauart,

·           Gehölzrodungen und –pflanzungen zur Aufwertung der Grünfläche,

·           Mehrgenerationenfitnessgeräte in der Nähe des Spielplatzes anordnen,

·           Mobiliar (Bänke, Abfallbehälter) – Erneuerung und Ergänzung,

·           Sichtachsen wiederherstellen,

·           Bienenfreundliche Wiese anlegen.

Die Neugestaltung der Flächen rund um den Düppelteich soll ab Frühjahr 2020 realisiert werden. Die aktuelle Kostenberechnung zur Verwirklichung aller vorgenannten Gestaltungsideen beträgt ca. 186,- T €.

 

Finanzierung der Gesamtmaßnahme

Aufgrund zusätzlicher Leistungen, insbesondere bei der Teichentschlammung, sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der Mittelbestellungen jedoch bereits so weit verbraucht, dass nur noch ca. 113,- T € zur Verfügung stehen.

Folgende bereits erbrachten Bauleistungen sind noch zu finanzieren:

 

 

Leistung

Finanzbedarf
(in € / brutto)

1

restliche (noch unbestätigte) Forderungen
der Fa. Rodas GmbH & Co KG


67.000,-

2

Kostenmehrung bei der Errichtung
der Sedimentations­anlage


12.000,-

 

Zwischensumme A

79.000,-

 

Aus der vorstehenden Übersicht ergibt sich, dass die Finanzierung der bereits erbrachten Bauleistungen (siehe Zwischensumme A) aus den noch vorhandenen Mitteln in Höhe von 113.000,- € erfolgen kann. Verfügbar ist dann noch ein Restbetrag von 34.000,- € für diese Maßnahme.

In Anlage 2 ist eine Übersicht der Kosten für die Neugestaltung der Grünflächen nach Ausführungsplanung (gegliedert nach Finanzierung aus dem Finanzhaushalt (Investition) und dem Ergebnishaushalt (Aufwand)) und für verschiedene Umsetzungsvarianten dargestellt.

 

 

Variante I beinhaltet die komplette Leistung zur Neugestaltung der Außenanlage um den Düppelteich. Bei Variante II wird auf Mehrgenerationenfitnessgeräte verzichtet, Variante III sieht vor, dass nur der Wegebau durchgeführt wird und ein Teil der Ausstattungsgegenstände aufgestellt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, Variante II – Neugestaltung der Grünfläche, ohne Aufstellung von Mehrgenerationenfitnessgeräten – umzusetzen. Bei dieser Variante ist mit Gesamtkosten von 170.000,- EUR brutto zu rechnen. Abzüglich des noch vorhandenen Restbetrages für diese Maßnahme in Höhe von 34.000,- € sind zusätzlich noch ca. 136.000,- € nötig.

Diese Mittel sind zu ca. 75.000 € aus dem Finanzhaushalt und zu ca. 61.000 € aus dem Ergebnishaushalt bereitzustellen, wie in nachfolgender Übersicht wiedergegeben:

 

 

Mittel für diese Maßnahme

Finanzbedarf
(in € / brutto)

Finanzierung

 

 

 

Finanz-haushalt

Ergebnis-haushalt

3

noch vorhandener Restbetrag


34.000,-


34.000,-


4

zusätzliche Mittel


136.000,-


75.000,-


61.000,-

 

Summe

170.000,-

 

 

 

 

Ergänzende Hinweise zu DS-Nr. 124/19/1

 

Dieser Beschlussvorschlag wurde als DS-Nr. 124/19 in den Sitzungen der Fachausschüsse und des Hauptausschusses im September 2019 vorberaten und einstimmig weiterempfohlen (Ausschuss für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten am 18.09.2019: 9 „Ja“ / ‑ „Nein“ / ‑ „Enthaltungen“, Finanzausschuss am 19.09.2019: 8 / ‑ / ‑, Hauptausschuss am 30.09.2019: 11 / ‑ / ‑). Zugleich wurde vorgeschlagen, im Beschlussvorschlag klarstellend auf „Variante II“ hinzuweisen, nach der die Grünanlage zu gestalten ist.

Der Beschluss ist deshalb zur Sitzung der Gemeindevertretung am 30.10.2019 überarbeitet und um diese Klarstellung ergänzt worden (neue DS-Nr. 124/19/1).

 

Aus haushalterischer Sicht ist außerdem folgende Ergänzung notwendig:

 

1)      Finanzhaushalt:

Die auf Variante II entfallenden Investitionskosten in Höhe von 75.000,- EUR sollen als Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Jahr 2019 bewilligt werden. Die VE ist für die Verfügung (Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen) noch im Haushaltsjahr 2019 über die erst in 2020 zahlungswirksam werdenden überplanmäßigen Investitionsmittel zwingend erforderlich. Die VE ist unabweisbar, da die zusätzlich anfallenden Leistungen noch im Haushaltsjahr 2019 beauftragt werden müssen. Um die Maßnahme M-000454 weiterführen und wirtschaftlich vertretbare Ausschreibungsergebnisse erzielen zu können, sollen Bauleistungen bereits im Herbst ausgeschrieben und vergeben werden.

Die Deckung der VE erfolgt in 2019 aus der nicht mehr in voller Höhe erforderlichen VE zur Maßnahme M-000597 „Erweiterung Hortgebäude „Am Hochwald“, Adolf-Grimme-Ring 1 (DS 022/18)“ i. H. v. 1.086.200 EUR. VE-Mittel i. H. v. 75.000 EUR werden auf dieser Maßnahme aufgrund eingetretener Verzögerungen bei Ausschreibung und Vergabe der dortigen Bauleistungen nicht mehr verfügt. Sie stehen somit als Deckungsmittel bereit.

 

2)      Ergebnishaushalt:

Die auf Variante II entfallenden, dem Ergebnishaushalt zuzuordnenden Leistungen werden erst Anfang 2020 vergeben. Es handelt sich dabei überwiegend um Arbeiten, die ohnehin erst nach dem Winter bzw. nach Fertigstellung zuvor erforderlicher Leistungen möglich sind.

 

 

Die dafür veranschlagten Mittel in Höhe von 61.000 EUR, in DS-Nr. 124/19 noch als überplanmäßige Auszahlung aus dem Ergebnishaushalt vorgesehen, werden deshalb nun mit der Haushaltsplanung 2020 veranschlagt. Die Auftragserteilung für diese Leistungen wird damit nur vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Haushalt 2020 erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

55.10

Teilhaushalt/Budget:

50.29

Maßnahmen-Nr:

M-0000454

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

655.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

75.000,00

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

61.000,00 (Ergebnis-HH)

75.000,00 (Finanz-HH)

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Errichtungsbeschluss DS-Nr. 024/17/1 vom 06.04.2017

2)      Neugestaltung Grünanlage Düppelteich, Kostenberechnung nach Ausführungsplanung (in drei Varianten)