Betreff
Abwägung zum Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-11 für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 143/19
Art
Beschlussvorlage

1)    Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zum Ent­wurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-11 für Flächen im Bereich Verlänge­rung Wolfswerder eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2, 3 und 4 dargestellt.

2)    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Grün­de anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei Vorlage der 11. Änderung des Flächennut­zungsplanes nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.

 

 


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und An­schriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beach­ten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern nament­lich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert über­geben und ist vertraulich zu behandeln.

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeindevertretung hat am 01.06.2006 (DS-Nr. 113/ 06) beschlossen, den Flächennutzungs­plan Kleinmachnow (FNP) für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder zu ergänzen und dazu ein entsprechendes Verfahren eingeleitet (Änderungsbereich vgl. Anlage 1).

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Gegenüber dem Bürger entwickelt er keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) aus dem FNP entwickelt werden.

Die 11. Änderung umfasst die im wirksamen FNP „weiß“, d. h. ohne Art der Bodennutzung darge­stellten Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 6,99 ha. Es handelt sich einerseits um 20, bereits in den 1930er Jahren gebildete Parzellen an den Straßen „Wolfswerder“ und „Am Rund“ (westli­cher Teil des Änderungsbereiches) und andererseits um eine östlich angrenzende Freifläche, die in Nord-Süd-Richtung vom Buschgraben durchquert wird (östlicher Teil des Änderungsbereiches).

1. Entwurf zur FNP-Änderung (2007/08)

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu diesem Verfahren erfolgte im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung am 03.09.2007.

Im Zeitraum vom 28.01. bis einschließlich 29.02.2008 lag ein (erster) Entwurf der 11. FNP-Änderung öffent­lich aus. Während dieses Zeitraumes gingen 1.221 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Gemeinde ein, darunter zwei mit im Wesentlichen gleichem Inhalt, die jeweils von mehr als 50 Personen unterstützt wurden (vgl. Stellungnahmen Nr. 009, insgesamt 957fach eingegangen und Nr. 015, insgesamt 63fach eingegangen).

Der vorbereitete Abwägungsbeschluss zum ersten Entwurf wurde jedoch nicht gefasst, das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren ruhte stattdessen für mehrere Jahre.

Im Jahr 2018 wurde die Frage, welche städtebauliche bzw. landschaftsplanerische Entwicklung die Flächen an der Grenze zum Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der Zukunft nehmen sollen, auf der Grundlage von zwei Anträgen wiederaufgegriffen. Mit DS-Nr. 204/17 vom 20.09.2018 und DS-Nr. 017/18 vom 08.11.2018 entschied die Gemeindevertretung, dass

-           die Grundstücke „Wolfswerder“ und „Am Rund“ (Flurstücke 510 bis 514, 540 bis 552) in der weiteren Bauleitplanung als Wohnbaufläche dargestellt werden sollen, als Arrondierung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ sowie mit Begrenzung auf eine maßvolle Bebauung, und

 

-           die Grundstücke östlich „Wolfswerder“ und „Am Rund“ in der weiteren Bauleitplanung als Grünfläche dargestellt werden sollen.

2. Entwurf zur FNP-Änderung (2018/19)

Diesen Entscheidungen folgend, fand am 12. Juni 2019 eine neuerliche frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt, rund fünfzehn Personen nahmen an dieser Erörterungsveranstaltung teil.

Parallel wurde ein neuer, 2. Entwurf zur 11. FNP-Änderung erarbeitet, von der Gemeindevertretung gebilligt und im Zeitraum vom 26.08.2019 bis einschließlich 02.10.2019 öffentlich ausgelegt. An dieser Auslegung beteiligten sich 147 Bürgerinnen und Bürger, die insgesamt 55 unterschiedliche Stellungnahmen abgaben.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Behörden / Träger öffentlicher Belange zum beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen können in der in den Anlagen 2, 3 und 4 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Hinweis:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange können von den Mitgliedern der Gemeinde­vertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FB Bauen/Wohnen im Zimmer 2.05 (2.06) eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)    Kennzeichnung Änderungsbereich KLM-FNP-11

Abwägungsmaterialien:

2)    Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange

3)    Beteiligung der Öffentlichkeit zum 1. Entwurf (2008)

4)    Beteiligung der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf (2019)